Das Fahren ohne Fahrschein wird bislang im Wiederholungsfall als Straftat geahndet. Dabei ist das erhöhte Beförderungsentgelt als Sanktionsinstrument vollkommen ausreichend. Eine Verhaltensweise, die in den allermeisten Fällen auf Zahlungsunfähigkeit, Vergesslichkeit oder unklare Tarifstruktur bzw. Ticketerwerbsmöglichkeiten zurückzuführen ist, darf nicht mit dem Strafgesetzbuch sanktioniert werden.
Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein - Polizei und Justiz entlasten
Parlamentarische Initiativen
von
Halina Wawzyniak,
Sabine Leidig,
Caren Lay,
Herbert Behrens,
Karin Binder,
Heidrun Bluhm-Förster,
Eva Bulling-Schröter,
Roland Claus,
Annette Groth,
Ulla Jelpke,
Kerstin Kassner,
Ralph Lenkert,
Michael Leutert,
Gesine Lötzsch,
Thomas Lutze,
Birgit Menz,
Kirsten Tackmann,
Hubertus Zdebel,
Antrag -
Drucksache Nr. 18/7374