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Foto: Rico Prauss

Änderungsantrag zum Haushaltsplan - (Steuer auf Sondergewinne der Stromversorger aus dem Emissionshandel)

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 16/7331

hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung

Die Einnahmen der Steuer sind erstens dafür zu verwenden, Haushalten mit niedrigem Einkommen einen finanziellen Ausgleich für die rasant gestiegenen Energiepreise zukommen zu lassen. Zweitens sind sie für einen „Energiesparfonds“ sowie die verbesserte Förderung erneuerbarer Energien einzusetzen.

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