Keine Lobbyisten in den Ministerien
Wir wollen, dass es Bundesbehörden untersagt ist, externe Beschäftigte/Lobbyisten mit beratender und/oder Vorgesetzten-Funktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder ruhenden Arbeits- und/oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben. Die geübte Praxis der Bundesregierung, externen Beschäftigten/Lobbyisten in den Bundesministerien hoheitliche Aufgaben zu übertragen, unterläuft das Grundgesetz.