Keine Schlechterstellung von NS-Opfern bei Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim und Anhebung der pauschalierten Leistungen für NS-Opfer
Für DIE LINKE ist es ein Skandal, dass NS-Opfern beim Umzug in ein Pflegeheim die Opferrente zusammengestrichen wird. Bei der Opferrente handelt es sich, wie auch § 8 der Härteregelungen des AKG ausdrücklich erwähnt, um einen Ausgleich für das erlittene Unrecht. Dieses Unrecht wird nicht geringer, wenn der Überlebende in ein Heim umzieht. Die Schlechterstellung muss schnellstens beendet werden.