Antrag auf Einsetzung einer Expertenkommission zur Sicherungsverwahrung
Die bisherigen Regelungen zu Dauer und Anordnung der Sicherungsverwahrung im StGB und JGG sind laut Urteil des BVerfG vom 04.05.2011 allesamt verfassungswidrig. Bis 2013 muss der Gesetzgeber eine Lösung erarbeiten. Derzeit hat das BMJ ein Konzeptpapier erstellt, dass in Teilbereichen positive Ansätze erkennen lässt, sonst jedoch an bisherigen, abzulehnenden Regelungen festhält. Eine Expertenkommission hingegen soll eine den tatsächlichen Gegebenheiten angemessene Lösung erstellen.