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Wohnungslosigkeit

Themenpapiere der Fraktion

Die Wohnungs- und Obdachlosigkeit hat einen traurigen Höchststand erreicht. Die Zahl der Wohnungslosen ist nach Schätzungen im Jahr 2018 auf knapp 650.000 Menschen gestiegen. Mehr als 40.000 Menschen leben ganz ohne Unterkunft auf der Straße und befinden sich bei niedrigen Temperaturen in unmittelbarer Lebensgefahr. Jedes Jahr sterben Menschen auf den Straßen, weil sie über keine eigene Wohnung verfügen. Für viele ist das Menschenrecht auf Wohnen überhaupt nicht gegeben.

Die Ursache für Obdach- und Wohnungslosigkeit liegt in einer verfehlten Wohnungspolitik, die zu einer neuen Wohnungsnot insbesondere in den Städten mit den größten Mietpreissteigerungen geführt hat. Die Zahl der Sozialwohnungen (Sozialer Wohnungsbau) nimmt immer weiter ab, die Mieten steigen enorm an. Gleichzeitig wird vor allem teurer Wohnungsneubau vorangetrieben. Der Kündigungsschutz weist große Lücken auf. In Zeiten von Gentrifizierung und Immobilienspekulation steigt die Zahl der Zwangsumzüge und Zwangsräumungen. Wohnungen von Hartz-IV-Beziehenden werden kleiner, dafür teurer.

Wer einmal wohnungslos geworden ist, hat auf angespannten Wohnungsmärkten kaum eine Chance, eine neue Wohnung zu finden. Mietschulden sind die häufigste Ursache des Wohnungsverlusts und bei der Wohnungssuche. Hinzu kommt Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, etwa aufgrund von Hautfarbe, Religion oder Herkunft, die dazu führt, dass Migrant:innen überproportional von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind.

Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sind häufig unterfinanziert, haben zu geringe Kapazitäten oder sind aus anderen Gründen nicht für alle Betroffenen nutzbar. Für Träger der Wohnungslosen-, Geflüchteten- oder Straffälligenhilfe wird es zunehmend schwieriger, Wohnungen für diese Menschen zu finden.

Der Umgang mit Wohnungslosigkeit ist ein Gradmesser für eine soziale Wohnungspolitik. Ziel muss es sein, Betroffene nicht nur ein vorübergehendes Obdach zu bieten, sondern sie mit angemessenen Wohnungen zu versorgen. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb:

  • Die Mietpreise in bestehenden Verträgen und bei Wiedervermietung müssen durch einen bundesweiten Mietendeckel wirkungsvoll begrenzt werden.
  • Ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild, für einen Neustart im sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau und zur Förderung des kommunalen, genossenschaftlichen und gemeinnützigen Wohnungsbaus. Damit sollen jährlich 250.000 Sozialwohnungen und 130.000 Wohnungen in öffentlicher und genossenschaftlicher Trägerschaft entstehen.
  • Einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter. Unter anderem müssen Eigenbedarfskündigungen stark begrenzt und bei Rückzahlung von Mietschulden nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung aufgehoben werden. Mieterinnen und Mieter über 70 Jahre sollen gar nicht mehr wegen Eigenbedarf gekündigt werden dürfen.
  • Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit müssen gesetzlich ausgeschlossen werden. Kommunale Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten müssen flächendeckend eingeführt und diese verpflichtend benachrichtigt werden, um drohende Räumungen verhindern zu können.
  • bis ausreichend bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist, ein bedarfsgerechtes Wohngeld, das jährlich an die Mietpreis- und Einkommensentwicklung angepasst wird. Es muss der Grundsatz gelten: niemand soll mehr als 30 Prozent seines Einkommens für die Miete ausgeben müssen.
  • Auch die Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung müssen auf ein existenzsicherndes Niveau erhöht werden. Sanktionen und Leistungseinschränkungen lehnen wir ab.
  • Wir wollen eine bundeseinheitliche, geschlechterdifferenzierte Wohnungsnotfallstatistik schaffen, um auf dieser Grundlage den realen Bedarf zu messen.
  • Notwendige Angebote an Hilfs- und Unterbringungseinrichtungen für Wohnungs- und Obdachlose müssen in ihrer Struktur gesichert werden, durch die Einführung eines sozialen Gewerbemietrechts und die Etablierung gesetzlicher Mindeststandards für Einrichtungen zur Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen.
  • Kommunen müssen bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit unterstützt werden, indem der „Housing-First“-Ansatz zur sofortigen Versorgung von Wohnungslosen mit Wohnungen durch ein Förderprogramm unterstützt wird.

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