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Wann, wenn nicht jetzt?

Positionspapier,

Kurz vor dem 25. Jahrestag von Tschernobyl hat uns die Katastrophe der japanischen Atomkraftwerke in Fukushima auf dramatische Weise abermals die unbeherrschbaren Gefahren der Atomkraft vor Augen geführt. Die schrecklichen Ereignisse in Japan verdeutlichen uns erneut: Der Betrieb von Atomkraftwerken ist unverantwortbar, in Japan, in Deutschland, weltweit. Nur ein zurückgebautes Atomkraftwerk ist ein sicheres Atomkraftwerk. Raus aus der Atomkraft in sieben Schritten. Rein in eine ganz andere Energiepolitik – sozial, ökologisch, demokratisch. DIE LINKE. im Bundestag zeigt wie.

Raus aus der Atomkraft und rein in eine erneuerbare und demokratisierte Energieversorgung.

Beschluss der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 10. Mai 2011

Kurz vor dem 25. Jahrestag von Tschernobyl hat uns die Katastrophe der japanischen Atomkraftwerke in Fukushima auf dramatische Weise abermals die unbeherrschbaren Gefahren der Atomkraft vor Augen geführt. Die schrecklichen Ereignisse in Japan verdeutlichen uns erneut: Der Betrieb von Atomkraftwerken ist unverantwortbar, in Japan, in Deutschland, weltweit. Nur ein zurückgebautes Atomkraftwerk ist ein sicheres Atomkraftwerk.

Jetzt müssen Konsequenzen gezogen werden. Jetzt, nicht irgendwann. „Abschalten“ lautete die unüberhörbare Forderung mehrerer hunderttausend Menschen bei den Großdemonstrationen am 26. März und am 25. April 2011 auf den Straßen der Republik. Wann, wenn nicht jetzt?!

Raus aus der Atomkraft in sieben Schritten. Rein in eine ganz andere Energiepolitik – sozial, ökologisch, demokratisch. DIE LINKE. im Bundestag zeigt wie:

1.            Sofortige Stilllegung von elf Atomkraftwerken

Deutschland exportiert seit Jahren Strom ins Ausland. Der Kraftwerkspark in Deutschland ist derart überdimensioniert, dass elf der siebzehn Atomkraftwerke in Deutschland sofort stillgelegt werden können – ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Diese elf Atomkraftwerke umfassen u.a. die sieben von der Bundesregierung während des „Atom“-Moratoriums vorübergehend vom Netz genommenen AKWs sowie den Pannenmeiler Krümmel. Die elf Atomkraftwerke trugen in den letzten Jahren knapp neun Gigawatt zur gesicherten Nettoleistung der Stromerzeugung in Deutschland bei (vgl. Anhang 1). Diese können durch überschüssige Erzeugungskapazitäten im deutschen Kraftwerkspark problemlos ersetzt werden. Dass damit keinerlei Einschnitte bei der Versorgungssicherheit verbunden sind, zeigt die aktuelle Situation. Denn momentan (Anfang Mai) sind aufgrund des „Atom“-Moratoriums und wegen laufender Revisionen elf AKWs nicht am Netz. Die folgende Tabelle verdeutlicht, dass alle Nichtverfügbarkeiten von Kraftwerken aufgrund von Revisionen und Ausfällen sowie notwendiger Reservekapazitäten zur Gewährleistung der Stabilität der Stromnetze bei der Kalkulation der überschüssigen Kraftwerkskapazitäten berücksichtigt wurden.

  • Die sieben ältesten AKWs – Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser und Philippsburg 1 – und das Pannen-AKW Krümmel sind sofort und auf Dauer stillzulegen. Gleiches gilt für das wegen seiner Lage in einem Erdbebengebiet gefährdete AKW Neckarwestheim 2 sowie die AKWs Grundremmingen B und C.

Tabelle: Kraftwerkskapazitäten in Deutschland (in GW)

 

2008

2009

2010*

Netto-Kraftwerksleistung

147,1

152,7

135,0

Gesicherte Nettoleistung

90,5

92,8

89,9

  + Kaltreserve**

1,6

1,6

1,6

  - Jahreshöchstlast

76,8

73,0

76,7

  - Langfristreserve**

6,6

6,6

6,6

Überschusskapazitäten des bestehenden Kraftwerkparks

8,7

14,8

8,2

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (2011); Bundesnetzagentur (2009, 2010); *Bundeswirtschaftsministerium (2011), **Öko-Institut (2011).

Netto-Kraftwerksleistung: Die an das Stromnetz oder Direktverbraucher abgegebene Leistung eines Kraftwerks. Sie ergibt sich aus der Brutto-Leistung nach Abzug der elektrischen Eigenverbrauchsleistung des Kraftwerks während des Betriebs.

Gesicherte Nettoleistung: Inländische Kraftwerksleistung abzüglich der nicht einsetzbaren Leistung, der Einschränkungen durch Ausfälle und Revisionen, der Reserve für Systemdienstleistungen, Leistungsreduktionen von Wasserkraftwerken und Reduktionen der elektrischen Erzeugungsleistungen von KWK-Anlagen infolge Fernwärme-Auskopplung. Nur 5-10 Prozent der installierten Kraftwerksleistung von Windkraftanlagen wird dabei als gesichert betrachtet. Bei Photovoltaik wird der Wert Null angenommen.

Kaltreserve: Kraftwerke, die nicht mehr zur Stromerzeugung eingesetzt werden, jedoch konserviert, d.h. nicht endgültig stillgelegt sind, und bei Bedarf wieder angefahren werden können.

Jahreshöchstlast: Die im Zeitraum eines Jahres viertelstündig gemessene Höchstlast (= höchster Stromverbrauch). Die Jahreshöchstlast tritt typischerweise an einem Winter-Abend bei Dunkelheit auf.

Langfristreserve: Ein Teil der unter Abzug der gesicherten Nettoleistung verbleibenden Leistung wird als längerfristige Reserve für solche unvorhergesehene Kapazitätsengpässe vorgesehen, die nicht von der kurzfristigen Reserve für die Systemdienstleistungen (als Teil der gesicherten Nettoleistung) abgedeckt werden können.

 

2.            Vollständiger Atomausstieg bis zum Ende des Jahres 2014

Die verbleibenden sechs Atomkraftwerke mit einer gesicherten Erzeugungsleistung von etwa sieben Gigawatt werden spätestens im Laufe des Jahres 2014 überflüssig. Die Deckung der Jahreshöchstlast bleibt aus zwei Gründen sicher: 

1. Zahlreiche Gas- und Kohlekraftwerke mit einer Leistung von mindestens elf Gigawatt sind bereits heute in Bau und gehen in den kommenden drei Jahren ans Netz (vgl. Anhang 2). Bleiben einige fossile Kraftwerke wenige Jahre länger als geplant am Netz, bedeutet dies einen erheblichen Netto-Zuwachs an Kraftwerkskapazitäten. Schon die gesicherte Erzeugungsleistung dieser Kraftwerksneubauten übersteigt die der sechs verbleibenden Atomkraftwerke.

2. Entscheidend für die Versorgungssicherheit ist die Deckung des Strombedarfs in den Stunden des Jahreshöchstverbrauchs, üblicherweise an Winterabenden im Dezember oder Januar. Durch ein aktives Lastenmanagement kann diese Jahreshöchstlast auch kurzfristig deutlich verringert werden. Entsprechend müssen weniger gesicherte Kraftwerkskapazitäten vorgehalten werden.

Da die Zeiten der höchsten Stromnachfrage immer nur stundenweise auftreten, würde schon eine zeitlich geringfügige Verschiebung eines gewissen Teils des Stromverbrauchs ein deutliches Absenken der Jahreshöchstlast bedeuten. Laut Öko-Institut kann eine Verlagerung des Stromverbrauchs aus den fünfzig lasthöchsten Stunden nur um eine oder wenige Stunden den Spitzenlastbedarf um zwei bis fünf Gigawatt reduzieren. Eine die Jahreshöchstlast senkende Betriebsplanung bei Großverbrauchern wie Kühlhäusern und ausgewählten Anlagen der Metallerzeugung sowie in der chemischen Industrie kann innerhalb von 1-2 Jahren realisiert werden.

Durch die Kombination von neuer Kraftwerksleistung und dem Absenken der Jahreshöchstlast ist ein schneller Atomausstieg bis zum Ende des Jahres 2014 technisch möglich. Es stünde jederzeit genügend gesicherte Erzeugungsleistung zur Verfügung, um auch auf den umstrittenen Kohlekraftwerksneubau in Datteln und die noch im Genehmigungsprozess befindlichen Kohlekraftwerke verzichten zu können. Laut einer Studie von Prof. Olav Hohmeyer, Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung, sichert die regionale Verteilung der Erzeugungsanlagen sowie das bestehende Stromnetz dabei auch die Versorgung Süddeutschlands, das bislang einen besonders hohen Atomstromanteil aufweist.

Sollte während der wenigen Stunden der Jahreshöchstlast aufgrund einer unerwarteten Steigerung der Stromnachfrage die gesicherte Kraftwerksleistung nicht ausreichen, bliebe als weitere Möglichkeit der Rückgriffs auf einen Teil der sog. Langfristreserve von über sechs Gigawatt (vgl. Tabelle). Diese wird für derlei Fälle vorgehalten, in denen unvorhersehbare Kapazitätsengpässe eine Kraftwerksleistung jenseits der gesicherten Leistung erfordern. Ein sofortiger Atomausstieg rechtfertigt den Rückgriff auf einen Teil der Langfristreserve, wenn der Bedarf entstehen sollte.

  • Die übrigen Atomkraftwerke werden bis zum Ende des Jahres 2014 stillgelegt:
    2012: AKW Brokdorf und AKW Philippsburg 2.       
    2013: AKW Grohnde und AKW Grafenrheinfeld.
    2014: AKW Isar 2 und AKW Emsland.
  • Die Bundesregierung muss umgehend ein Atomausstiegsgesetz mit oben benanntem Ausstiegsfahrplan vorlegen.

3.            Atomausstieg ins Grundgesetz, EURATOM abschaffen

Damit der Atomausstieg unumkehrbar wird, muss er in der Verfassung verankert werden. DIE LINKE. im Bundestag hat daher im April 2011 einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der ein Verbot der Nutzung von Atomenergie und Atomwaffen im Grundgesetz vorsieht (vgl. Drs. 17/5474).

Auf europäischer Ebene muss sich entschieden für die Auflösung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) eingesetzt und die damit einhergehende Förderung der Atomenergie beendet werden. Stattdessen soll ein europäischer Vertrag zur Einrichtung einer Europäischen Gemeinschaft zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeinsparung eingerichtet werden.

  • Verankerung des Verbots der Nutzung von Atomenergie und Atomwaffen im Grundgesetz.
  • Auflösung des EURATOM-Vertrages, Schaffung eines Vertrags zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeinsparung.

4.            Klimaschutz und Atomausstieg: Kein Widerspruch

Ein frühzeitiger Atomausstieg führt in diesem Jahrzehnt zu einer vorübergehenden Erhöhung der jährlichen CO2-Emissionen im Stromsektor. Denn einige fossile Kraftwerke blieben wenige Jahre länger am Netz. Durch einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien kann dieser Anstieg aber in den Jahren nach 2020 mehr als kompensiert werden.

Der Atomausstieg muss daher durch ein Sofortprogramm für die erneuerbare Energiewende begleitet werden. Dieses Programm umfasst u.a. ambitionierte, verbindliche Verbrauchsgrenzwerte für Elektrogeräte und strikte ordnungsrechtliche Vorgaben zur Steigerung der industriellen Energieeffizienz sowie die Einrichtung eines Energiesparfonds ausgestattet mit jährlich 2,5 Mrd. Euro. Spezielle Förderprogramme des Fonds sollen einkommensschwache Haushalte den Kauf energieeffizienter Haushaltsgeräten ermöglichen (vgl. Drs. 17/3839). Der Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Energien und eine wirkungsvolle Einspeisevergütung muss dauerhaft garantiert bleiben. Notwendig sind Anreize für die Schaffung regenerativer Kombikraftwerke, also für das Zusammenschalten verschiedener erneuerbarer Erzeugungsanlagen mit Stromspeichern. Damit die Infrastruktur des Stromsektors nicht zum Nadelöhr für den Ausbau erneuerbarer Energien wird, muss die Entwicklung und Etablierung effizienter Speichertechnologien gefördert werden. Ein Bundesfachplan Netzumbau muss erstellt werden, der die Anforderungen einer möglichst dezentralen Energieerzeugung berücksichtigt und sich auf die tatsächlich notwendigen neuen Energienetze beschränkt.

Der Umbau des Kraftwerksparks darf nicht allein dem Preissignal der CO2-Märkte überlassen werden. Es muss sichergestellt werden, dass der Atomausstieg nicht zum Bau neuer Kohlekraftwerke führt. Der Betrieb großer Grundlastkraftwerke, insbesondere von Kohlekraftwerken, ist und bleibt ein Auslaufmodell auf dem Weg zur erneuerbaren Vollversorgung. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung hat dies in seinem jüngsten Gutachten „Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung“ eindrücklich herausgearbeitet. Über ein Kohle-Ausstiegsgesetz sollen daher Restlaufzeiten für Kohlekraftwerke und ein Verbot für den Neubau von Kohlekraftwerken festgelegt werden. Die Brücke in das Zeitalter der erneuerbaren Vollversorgung bilden neue flexible Gas-Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie dezentrale KWK-Anlagen, die es durch ein Impulsprogramm zu fördern gilt. Ein Import von zusätzlichem Erdgas ist dafür nicht notwendig, wenn die Förderung der energetischen Gebäudesanierung deutlich erhöht und die einschlägigen Vorschriften mietergerecht verbessert werden.

  • Beibehaltung des Einspeisevorrangs und wirkungsvoller Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien, Erstellung eines Bundesfachplans Netzumbau sowie Förderung der Entwicklung und Etablierung effizienter Speichertechnologien.
  • Energieeffizienz-Offensive: ambitionierte, verbindliche Standards für den Energieverbrauch stromverbrauchender Geräte und industrieller Prozesse; Einführung eines Energiesparfonds mit speziellen Förderprogrammen für einkommensschwache Haushalte.
  • Klimagerechter Umbau des Kraftwerksparks durch ein Kohleausstiegsgesetz sicherstellen und Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verbessern.

5.            Strompreise sozial abfedern, Marktaufsicht wahrnehmen

Ein unverzüglicher Atomausstieg verändert die Kosten der Stromerzeugung. Die langfristig anfallenden, von der Gesellschaft insgesamt zu tragenden Kosten werden umso geringer, je schneller der Ausstieg erfolgt. Denn Atomstrom ist - wenn man die enormen Aufwendungen für Sicherheit und Entsorgung berücksichtigt - extrem teuer. Kurzfristig und mittelfristig sind jedoch geringfügige Preissteigerungen zu erwarten, weil für die Preisbildung auf den Strommärkten die reinen Betriebskosten (nicht die gesellschaftlichen Gesamtkosten) entscheidend sind. Die zusätzlichen Kosten eines beschleunigten Atomausstieges bis Mitte des Jahrzehnts werden nach Expertenschätzungen nicht mehr als ein Cent pro Kilowattstunde betragen. Bezogen auf einen Vier-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh bedeutet dies zusätzliche Kosten von ungefähr  35 Euro im Jahr. Angesichts der Gefahren der Atomkraft ist die Zusatzbelastung allerdings vertretbar, zumal sie im Vergleich mit der durchschnittlichen Steigerung der Strompreise um 324 Euro in den Jahren 2000 bis 2009 für einen solchen  Beispielhaushalt gering ausfällt.

Nur ein Fünftel der Strompreiserhöhungen in den zehn Jahren wurden durch Zusatzkosten des Ökostroms verursacht, ganze vier Fünftel gingen auf das Konto der Marktmacht der Energiekonzerne. Infolge der marktbeherrschenden Stellung der „Großen Vier“ RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW, die zusammen etwa achtzig Prozent des Primärmarktes beherrschen, explodierten deren Oligopolgewinne förmlich. Um die Kosten für die Endverbraucher möglichst gering zu halten, bedarf es darum endlich funktionierender Märkte. Der schnelle Atomausstieg ist ein Grund mehr, eine wirksame  Strommarktaufsicht durchzusetzen und die Marktmacht einzudämmen.

Zudem müssen die Extraprofite der Versorger abgeschöpft werden, die sie leistungslos aus den Preiswirkungen des Emissionshandels erzielen. Das brächte Einnahmen in Milliardenhöhe zur Finanzierung der Energiewende. Auch die Rückstellungen für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung haben den AKW-Betreiber im Laufe der Jahre Milliarden schwere Vorteile erbracht. Die Rückstellungen sollen auch deshalb in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden (vgl. Drs. 17/5480).

Steigende Strompreise setzen Anreize für Energieeffizienz und Energieeinsparung. Aber nicht alle können diese Strompreise bezahlen. Jährlich gibt es etwa 800.000 Sperren der Strom- und Gasversorgung. Neben einem Verbot von Stromsperren müssen die Stromversorger daher zur Einführung von Stromsozialtarifen verpflichtet werden. Darüber hinaus sollen einkommensschwache Haushalte eine kostenlose Energieberatung erhalten.

  • Einführung einer handlungsfähigen Strompreiskontrolle und einer „Markttransparenzstelle“ für die Aufsicht über den Strommarkt; Wiedereinführung der Börsenaufsicht für den Spothandel im deutschen Strommarkt bzw. über alle Spotmärkte auf EU-Ebene; schärfere Ahndung des Insiderhandels  an Strombörsen (Straftatbestand).
  • Entflechtungsgesetz zur Begrenzung der Erzeugungs- und Netzkapazitäten eines Unternehmens.
  • Erhöhung der Brennelementessteuer zur  Abschöpfung der Extraprofite aus dem Emissionshandel und Überführung der AKW-Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds.
  • Verbot von Stromsperren, verbindliche Einführung von Stromsozialtarifen und Unterstützung von niedrigen Einkommen beim Kauf stromsparender Geräte.

6.            Atomausstieg schafft Arbeitsplätze

Die Energiewende und ein unverzüglicher Atomausstieg werden positive Beschäftigungseffekte haben. Während bei den vier großen Energiekonzernen in den letzten Jahren zigtausende Arbeitsplätze abgebaut wurden, arbeiten heute rund 340.000 Menschen im Bereich der Erzeugung von Strom, Wärme oder Treibstoffen aus erneuerbaren Quellen. Das ist mehr als eine Verdopplung gegenüber dem Stand von 2004. Hinzu kommen die Arbeitsplätze im Bauhandwerk, die Wärmedämmung und ähnlichen Maßnahmen realisieren. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) spricht von bis zu einer Million zusätzlicher Jobs durch den Atomausstieg.

Demgegenüber stehen ca. 8.000 Beschäftigte in den deutschen Atomkraftwerken sowie etwa 2.000-3.000 Arbeitskräfte, die von Kraftwerk zu Kraftwerk reisen und die Revisionsarbeiten durchführen. Weitere 3.000 Arbeitsplätze entfallen auf den Export von kerntechnischen Anlagen. Von Aufträgen der Kraftwerksbetreiber profitieren weitere Auftragnehmer außerhalb des nuklearen Sektors. Diese sind jedoch nicht unmittelbar vom Weiterbetrieb der A abhängig. Auch die Beschäftigten der nuklearen „Entsorgungs“-Industrie werden nach einem Ausstieg ihre Arbeitsplätze behalten.

Die im letzten Herbst beschlossene Verlängerung der AKW-Laufzeiten war in der Gesamtbilanz ein Jobvernichtungsprogramm. Die Energiewende dagegen hat eine deutlich positive Arbeitsplatzbilanz. Das zeigen alle einschlägigen Studien. Nichtsdestotrotz stellt sich die Frage, was mit den Beschäftigten in den Atomkraftwerken nach einer Stilllegung geschieht. Die Höhe des Arbeitsplatzverlustes ist von der Stilllegungsvariante abhängig. Beim „sofortigen Rückbau“ verbleiben in den ersten zwei bis drei Jahren etwa 375 von rund 450 Beschäftigen eines Atomkraftwerks. Während der insgesamt zehn bis zwölf Jahre dauernden Rückbauphase sinkt die Anzahl auf 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, allerdings werden zusätzliche 50 bis 350 Beschäftigte mit anderen Qualifikationserfordernissen gebraucht. Bei der Stilllegungsvariante „Sicherer Einschluss“ werden während der rund einjährigen Einschlussphase etwa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebraucht, anschließend nur noch Wachpersonal. Erst dreißig Jahre später entstehen die Arbeitsplätze für den Abriss. Diese sind dann jedoch deutlich geringerer Strahlenbelastung ausgesetzt als die Arbeiter bei einem sofortigen Abriss.

Mit Hilfe regionaler Wirtschaftspolitik müssen über die durch den Abbau von Atomkraftwerken benötigten Arbeitskräfte hinaus Ersatzarbeitsplätze an den Atomkraftwerksstandorten geschaffen werden. Das Institut für Energie- und Ressourcenwirtschaft der Universität Flensburg hat bereits im Jahr 2000 exemplarisch für die Atomkraftwerksstandorte Stade (Alternative: Windanlagenbau), Biblis (Alternativen: Bau von Gas-und-Dampf (GuD)-Kraftwerk, Solarzellenfabrik, Ausbau der Arbeitsplätze beim führenden GuD-Hersteller in Mannheim) und Isar (Alternative: Produktionsstätte von Biomasseanlagen) alternative Beschäftigungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Die Branche der Erneuerbaren Energien muss die Energiewende mit einer veränderten Beschäftigungspolitik unterstützen. Tarifliche Entlohnung, gewerkschaftliche Rechte und Gute Arbeit müssen selbstverständlich sein. Öffentliche Gelder sind an die Einhaltung dieser Standards zu binden.

  • Deutlich positive Beschäftigungseffekte durch einen unverzüglichen Atomausstieg als Teil einer umfassenden Energiewende.
  • Initiativen für die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen an den Atomkraftwerksstandorten durch regionale Wirtschaftspolitik.
  • Wende in der Beschäftigungspolitik der Erneuerbaren-Branche hin zu tariflicher Entlohnung, Sicherstellung gewerkschaftlicher Rechte und Guter Arbeit.

7.            Energiekonzerne entmachten – Energiewende demokratisieren

Der Atomausstieg muss gleichzeitig ein Einstieg in eine andere Energiepolitik sein, konsequent orientiert am Ziel einer erneuerbaren, aber auch demokratisierten Stromversorgung. Es wird keine wirkliche sozial-ökologische Energiewende geben, solange es nicht gelingt, die vier großen Energiekonzerne zu entmachten. Einen wichtigen Beitrag dazu kann ein schneller Ausstieg aus der Atomenergie leisten. Dann nämlich sind Stadtwerke, neue Stromanbieter und die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Investitionen die Akteure der Energiewende. Die Konzerne dagegen wollen die atomare Brücke ins Zeitalter der Erneuerbaren solange strecken, bis sie selbst mit ihren geplanten Großprojekten wie DESERTEC in der Sahara und Offshore-Windparks daran verdienen und ihre Macht auch im Zeitalter der erneuerbaren Energien festigen können.

Überführung der Energienetze in die öffentliche Hand, Entflechtung der Konzerne, Rekommunalisierung der Energieversorgung (vgl. 17/3671) sowie die Förderung von Energiegenossenschaften sind die weiteren wichtigen Instrumente, um die Macht der Konzerne zu brechen. Damit wird die Basis für eine Energieversorgung gelegt, die die Menschen nicht verstrahlt, das Klima nicht zerstört und Landschaften nicht in riesige Tagebaue verwandelt.

Die Energiepolitik muss grundlegend demokratisiert werden. Alle Formen der Energieerzeugung erfordern Infrastrukturprojekte, die mit Eingriffen in die Umwelt und Lebensqualität der Menschen verbunden sind. Die Aufgabe einer demokratisierten Energiepolitik ist es, diese Eingriffe möglichst einvernehmlich und schonend durchzuführen, sowie vermeidbare Eingriffe zu unterlassen. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bevölkerung müssen ausgeweitet werden. Schon vor Beginn der Planungsverfahren sind die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und einzubeziehen.

Wir müssen die demokratische Kontrolle über die Stromversorgung gewinnen. Der Wille der Bürgerinnen und Bürgern und nicht der „shareholder value“ der Aktienbesitzer von E.ON und RWE muss bei der Entscheidung über die zukünftige Energieversorgung im Vordergrund stehen. Zur Demokratisierung öffentlicher und gemischtwirtschaftlicher Unternehmen fordern wir, das Aktiengesetz dahin zu ändern, dass öffentliche Aufsichtsratsmitglieder künftig nicht mehr gezwungen sind, dem Unternehmensinteresse Vorrang vor dem Gemeinwohlinteresse einzuräumen. Ihre Rechenschaftspflicht muss ausgeweitet und ihre Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem entsendenden Gremium aufgehoben werden. Energieerzeugende Unternehmen werden verpflichtet, in den Geschäftsberichten über die Maßnahmen für den sozial-ökologischen Umbau zu berichten.

Für die Vergabe öffentlicher Mittel direkt für die Erzeugung von Energie und den Netzausbau wird ein Energiewendefonds eingerichtet. Bei größeren öffentlichen Investitionen in erneuerbare Energien und in den Netzausbau ist zu prüfen, ob sie als öffentliche und/oder Belegschaftsbeteiligungen mit Einfluss auf die Geschäftspolitik zu gewähren sind. Sie sind mit weitgehenden Mitbestimmungsrechten von Betriebsräten und Gewerkschaften zu verbinden.

Die demokratische Kontrolle muss jedoch über die Betriebsebene hinausgehen. Der Umbau der Energieversorgung muss auf allen Ebenen (Bund, Land, Kommune) von Beiräten begleitet werden, die aus Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften, Umweltverbänden, Unternehmen, Verbraucherschutzverbänden und öffentlichen Einrichtungen besteht. Sie begleiten den Umbauprozess, überwachen die Verwendung der öffentlichen Mittel und machen Vorschläge für weitere Maßnahmen der Energiewende und der regionalen Beschäftigungspolitik. Sie berichten den zuständigen Parlamenten sowie Regierungen und haben ihnen gegenüber Vorschlagsrecht.

  • Überführung der Energienetze in die öffentliche Hand, Rekommunalisierung der Energieversorgung und Förderung von Energiegenossenschaften
  • Änderung des Aktiengesetzes, um Aufsichtsratsmitgliedern Entscheidungen nach Gemeinwohl- statt Unternehmensinteressen zu ermöglichen.
  • Beiräte aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften und MandatsträgerInnen u.a. begleiten mit verbindlichen Mitbestimmungsrechten den Energiewendeprozess auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen).

Quellen

 

Anhang 1: Kapazitäten der 17 Atomkraftwerke in Deutschland  (in GW)

 

Brutto-Leistung

Netto-Leistung

Gesicherte Netto-Leistung*

Alle AKWs

21,5

20,5

17,6

7 Altmeiler plus Krümmel

8,8

8,4

7,2

+ AKWs Neckarwesth. 2, Grundremmingen B u. C.

12,9

12,3

10,5

(-AKW Brunsbüttel u. Krümmel)1

2,2

2,1

1,8

Zu ersetzende Kapazität bei Abschaltung der elf AKWs

10,7

10,2

8,8

6 Rest-AKWs

8,6

8,2

7,0

 

 

 

 

 

 

1: Die AKWs Brunsbüttel und Krümmel waren auch vor dem „Atom“-Moratorium bereits im Jahr 2010 (und zum Zeitpunkt der Jahreshöchstlast in 2008/2009) nicht am Netz. Ihre Kraftwerksleistung ist also bereits nicht mehr in der gesicherten Netto-Leistung 2008-2010 (vgl. Tabelle, Seite 2) enthalten. Im Jahr 2009 betraf dies auch das AKW Biblis A.

Quelle: atw (2010); Bundesamt für Strahlenschutz (2011); *berechnet nach Consentec et al. (2010).

 

 

Anhang 2: Kraftwerkszubau in Deutschland (in GW)

 

Kraftwerkszubau
(konventionell)

Zeitraum

 

BMWi

14,958

2011-2015

Gewichtet nach Realisierungswahrscheinlichkeit:
in Bau (100%), genehmigt (66%), im Verfahren (33%).

Uni Flensburg

12,904

2011-2014

In Bau befindliche Kraftwerke (Kohle/Gas/Müll; ohne Kohlekraftwerk Datteln).

Öko-Institut

11,2oo

2011-2013

In Bau befindliche Kraftwerke (Kohle/Gas; ohne Kohlekraftwerk Datteln).

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium (2011), Uni Flensburg (2011), Öko-Institut (2011).