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Rekommunalisieren statt Privatisieren - öffentliche Daseinsvorsorge erhalten

Positionspapier,

Beschlossen auf der Fraktionsklausur am 16. April 2010 in Dortmund / verantwortlich: Katrin Kunert, kommunalpolitische Sprecherin, und Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher

Beschlossen auf der Fraktionsklausur am 16. April 2010 in Dortmund / verantwortlich: Katrin Kunert, kommunalpolitische Sprecherin, und Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher

Mitte der neunziger Jahre setzte eine krisenhafte Entwicklung der Kommunalfinanzen ein. Kam vorher wenigstens noch ein Teil der kommunalen Einnahmen aus eigener wirtschaftlicher Betätigung, wie beispielsweise aus Erlösen der Stadtwerke, erschienen nun vielen Kommunen Privatisierungen als Königsweg der Haushaltskonsolidierung. Für mehr als die Hälfte der Kommunen war und ist dies das entscheidende Motiv für Privatisierungen. Die Rahmensetzungen von EU, Bund und Länder verstärken diese Entwicklungstendenz noch. Allein im Jahr 2005 haben die Kommunen Vermögensbestände im Wert von 5,7 Mrd. Euro verkauft; 61.000 Arbeitsplätze sind in die Privatwirtschaft abgewandert. Und fast jede dritte deutsche Großstadt plante weitere Privatisierungen. Befördert wurden Privatisierungen auch durch das vorgeblich schlechte Image des öffentlichen Dienstes und öffentlicher Unternehmen. Ursachen für dieses durchaus verbesserungswürdige Image liegen in fehlender Transparenz und fehlender öffentlicher Kontrolle, Korruption und Verschwendung von öffentlichen Geldern.

Nach langen Jahren des Privatisierungswahns herrscht heute Ernüchterung. Immer mehr Bürger/innen lehnen Privatisierungen ab. Denn die Privatisierung öffentlicher Leistungen hat sich als Irrweg erwiesen. Höhere Preise und Gebühren, schlechterer Service, rücksichtlose Ausnutzung von Angebotsmonopolen, weniger demokratische Kontrolle, prekäre Arbeitsverhältnisse und geringere Einnahmen für die kommunalen Haushalte - das ist in vielen Orten die Realität. Inzwischen erkennen viele Kommunen, dass Privatisierung der falsche Weg ist. In einigen Städten wurden beispielsweise bereits Wasser- und Energieversorgung in das Eigentum der Kommune zurückgeführt. Immer mehr Kommunen möchten den Weg der Rekommunalisierung gehen, aber insbesondere die schwarz-gelbe Bundesregierung will diesen Weg erschweren, wenn nicht sogar verhindern.

Kommunale Daseinsvorsorge ist die Kernaufgabe der Kommune

Im Mittelpunkt aller Überlegungen zur kommunalen Daseinsvorsorge stehen die Bürger/innen. Sie haben berechtigte Erwartungen hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen. Zu diesen Erwartungen zählen vor allem: Qualität, Kontinuität und Universalität der Leistungserbringung, akzeptable Preise, Transparenz, freier und gleichberechtigter Zugang, Wohnortnähe, direkte Mit- und Einwirkungsmöglichkeiten, Berücksichtigung zentraler politischer Ziele wie zum Beispiel Umwelt- und Gesundheitsschutz. Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, bedarf es qualifizierter, motivierter und tariflich bezahlter Belegschaften.

Zur kommunalen Daseinsvorsorge zählen wir beispielsweise soziale Dienstleistungen (z.B. Gesundheit und Bildung) sowie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung, Energie, Wohnen, Kultur und öffentlichen Personen-Nahverkehr. Die Verantwortung für diese Bereiche muss durch die öffentliche Hand wahrgenommen werden, und zwar in der Regel durch kommunales Eigentum.

DIE LINKE tritt für eine radikale Demokratisierung der Kommunalwirtschaft ein. Unternehmen im öffentlichen Eigentum sind transparent und frei von „Klüngelwirtschaft“ zu gestalten. Demokratische Kontrolle darf nicht allein der Kommunalpolitik und der Verwaltung überlassen werden. Erfahrungen mit Korruption und „Parteibuchwirtschaft“ zeigen, dass eine öffentliche Rechenschaftspflicht sowie eine direkte Einflussnahme und Kontrolle durch die Bürger/innen auch bei kommunalen Unternehmen notwendig sind und oft gegen den Widerstand der Mehrheit im Rat oder der Vertreter/innenversammlung durchgesetzt werden müssen.
Die Fraktion DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene der dafür erforderliche Rechtsrahmen geschaffen wird:
  • Informationsfreiheitsgesetze des Bundes bzw. der Länder sind auf alle Unternehmen, an dem die öffentliche Hand beteiligt ist, auszuweiten.
  • Die Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsratsmitgliedern muss im Interesse des Gemeinwohls auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • Aufsichtsratssitzungen kommunaler Gesellschaften müssen grundsätzlich öffentlich sein.
  • In Fragen der Rechtsform kommunaler Unternehmen soll es grundsätzlich einen Vorrang des öffentlichen Rechts (d.h. Unternehmen werden direkt von der Kommune oder als kommunaler Eigenbetrieb geführt) geben. Öffentliche Unternehmen in privater Form (z.B. „städtische GmbHen“) sollen nur in Ausnahmefällen zulässig sein.

DIE LINKE will die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen stärken und ausbauen. Wirtschaftliche Betätigungen von Kommunen sollen auch auf neuen Geschäftsfeldern und ortsübergreifend möglich sein. Die Vorstöße einzelner Bundesländer, die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen gesetzlich noch weiter einzuschränken (vgl. § 107 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW) sind zurückzunehmen. Die verschärfte Subsidiaritätsklausel (Nachweis der besseren Erfüllung als private Unternehmen) muss entfallen. Wir plädieren für eine stärkere Kooperation der Stadtwerke. Das so genannte Örtlichkeitsprinzip, das eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen über ihre Ortsgrenzen hinaus verbietet, sollte im Falle der wirtschaftlichen Kooperation in der Region aufgehoben werden. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass die Kommunalverfassungen der Länder entsprechend verändert und bundespolitische Rahmenbedingungen verbessert werden:

  • Förderung der interkommunalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
  • Reform des Vergaberechts durch die Einbeziehung eines Mindestlohns und der Tariftreue, sozialer und ökologischer Kriterien, Barrierefreiheitskriterien sowie eines Antikorruptionsverzeichnisses
  • Ausnutzen von verbliebenen Gestaltungsspielräumen bei der Umsetzung europäischer Richtlinien im Sinne einer sozialen und ökologischen Entwicklung
  • Reform des Beschaffungswesens unter nachhaltigen und ökologischen Gesichtspunkten
  • Stärkung der kommunalen Wohnungswirtschaft, u.a. durch Abschaffung des Altschuldenhilfegesetzes und Modifizierung von Förderprogrammen.

DIE LINKE will weitere Privatisierungen verhindern. Im Rahmen von Haushalts-konsolidierungskonzepten sehen viele Kommunen kurzfristige Hilfe aus ihrer katastrophalen Finanzlage, indem sie all ihr „Tafelsilber“ verkaufen und zudem Aktionsfelder, auf denen sie bisher wirtschaftlich erfolgreich waren, privatisieren. Doch sie werden trotz möglicherweise kurzfristiger finanzieller Entlastungen schnell wieder von der Realität eingeholt. Grundstücke und Immobilien lassen sich nur einmal verkaufen, Erlöse aus gewinnbringenden kommunalen Aktivitäten entfallen und können nur durch erhöhte Gebühren abgefangen werden. Die Fraktion DIE LINKE tritt dafür ein, dass kommunale Dienstleistungen vor Privatisierungen geschützt werden müssen:

  • Für Leistungen der Daseinsvorsorge müssen bundesweit qualitative und quantitative Mindeststandards formuliert und deren Finanzierung sicher gestellt werden.
  • Die von Schwarz-Gelb geplante Mehrwertsteuerbefreiung für alle privaten Unternehmen, die Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen, muss verhindert werden.

Public-Privat-Partnership (PPP bzw. ÖPP) ist keine Lösung

2005 wurde das ÖPP-Beschleunigungsgesetz erlassen und 2008 die mehrheitlich dem Bund gehörende ÖPP Deutschland AG aus der Taufe gehoben. Ziel ist es, das im angelsächsischen Neoliberalismus der Blair-Regierung in den 90-er Jahren geborene Privatisierungsinstrument des Public Private Partnership (PPP) flächendeckend auch in Deutschland zu etablieren. Der Zweck der ÖPP Deutschland AG besteht darin, die Bedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften zu fördern und konkreten ÖPP-Projekten beratend zur Seite zu stehen. DIE LINKE lehnt die Finanzierung von öffentlichen Aufgaben durch PPP entschieden ab:

  • Das PPP-Beschleunigungsgesetz muss zurückgenommen werden.
  • Die ÖPP Partnerschaft Deutschland AG muss aufgelöst werden. Die hierdurch freiwerdenden Mittel sind für den Aufbau eines bundesweiten Beratungsnetzwerkes „Rekommunalisierung“ einzusetzen.

DIE LINKE will den spürbaren Trend zur Rekommunalisierung stärken und ausbauen.

Wir unterstützen alle, die privatisierte Leistungen wieder in die Verantwortung der Kommunen übergeben wollen. Das gilt für alle Bereiche der Daseinsvorsorge, insbesondere aber für die Energieversorgung, denn die Kommune ist der richtige Ort für eine effektive Energienutzungsplanung. Rekommunalisierungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kommunalwirtschaft. Sie bewahren auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Handlungsspielräume in den Kommunen. Unternehmen in kommunaler Hand haben den Vorteil, dass sie sich nicht in erster Linie auf die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Gewinns konzentrieren. Sie können bei ihrer Unternehmenspolitik auch die Belange ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit berücksichtigen. Die gesellschaftlichen Bedingungen innerhalb einer Kommune können also durch Rekommunalisierungen in sozialer und ökologischer Hinsicht verbessert werden.

Auf Bundesebene befördert DIE LINKE diese Entwicklung durch die Begrenzung der Macht der Oligopole durch Überführung der Netze in die öffentliche Hand, horizontale Entflechtung der Monopole und die Wiedereinführung der Preisaufsicht Energienetz.
Eine entscheidende Voraussetzung, dass privatisierte Leistungen wieder öffentlich erbracht bzw. weitere Privatisierungen verhindert werden können, ist eine solide Finanzausstattung der Kommunen. Städte, Gemeinden und Landkreise brauchen Stabilität, Planungssicherheit und deutlich höhere Einnahmen. Dazu bedarf es sowohl einer Steuerreform, die die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt stärkt (z.B. durch die Reformierung bzw. Einführung einer Millionärs- sowie Transaktionssteuer) als auch einer Neuordnung der Finanzen zwischen Bund, Länder und Kommunen.

DIE LINKE fordert zur Stärkung der Kommunalfinanzen:

  • Kompensation der Steuerausfälle, die den Kommunen durch das schwarz-gelbe Wachstumsbeschleunigungsgesetz entstanden sind, durch: Abschaffung der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder, kommunale Investitionspauschale für Kommunen aus Bundesmitteln, Entschuldungsfonds für strukturschwache Kommunen und Zinsmoratorium
  • Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln: Alle unternehmerisch Tätigen sind steuerlich einzubeziehen und die Bemessungsgrundlage gehört ausgeweitet!
  • Bund angemessen an der Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben beteiligen: Der Anteil des Bundes an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft für ALG II-Beziehende, des Ausbaus der Kindertagesbetreuung sowie des Angebots in Ganztagsschulen, der Eingliederungshilfen sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit muss entscheidend erhöht werden.