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Symbole GesundheitsleistungenFoto: iStock

Gesundheit und Pflege gerecht finanzieren

Nachricht von Martina Bunge, Kathrin Senger-Schäfer, Harald Weinberg,

Studie zur solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Studie zur solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Gute Versorgung ist langfristig finanzierbar

Eine hochwertige Gesundheitsversorgung für Alle ist finanzierbar. Die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung der Fraktion DIE LINKE führt zur Absenkung des Beitragssatzes in der GKV um rund ein Drittel auf 10,5 Prozent. Dieser Effekt wird erreicht trotz Abschaffung von Zuzahlungen, Praxisgebühren und Zusatzbeiträgen. Insbesondere die kleinen und mittleren Einkommen werden entlastet. In der Pflegeversicherung bietet die Bürgerinnen- und Bürgerversicherung eine stabile Finanzierungsgrundlage und Spielraum für Leistungsverbesserungen. Außerdem werden durch die Stärkung der Binnenkaufkraft positive wirtschaftliche Impulse gesetzt und neue Arbeitsplätze geschaffen.

Eine gerechte und solide Finanzierung ist der Schlüssel für eine gute Versorgung

Bei der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung zahlen alle den gleichen Anteil ihres Einkommens ein – unabhängig davon, ob es aus Löhnen, Unternehmensgewinnen oder Dividenden bezogen wird. Arbeitgeber werden zur Hälfte beteiligt. Die private Krankenversicherung wird beschränkt auf Zusatzversicherungen.

Wir wollten es genau wissen: Welche Auswirkungen hat eine Bürgerinnen- und Bürgerversicherung auf die Beitragssätze der Kranken- und Pflegeversicherung? Welche Effekte ergeben sich für die Gesamtwirtschaft? Eine wissenschaftliche Studie bringt klare Ergebnisse.

Studienergebnis I: konstant niedrige Beiträge

Mit dem Konzept der Linksfraktion könnte der Beitragssatz zur Krankenversicherung von derzeit 15,5 Prozent auf 10,5 Prozent des Einkommens gesenkt werden. Der Beitragssatz bliebe auf Jahre hinaus stabil bei etwas über 10 Prozent. Auf Löhne und Gehälter sowie Renten müssten die Versicherten nur noch einen Anteil von 5,25 Prozent statt derzeit 8,2 Prozent zahlen. Bis zu einem Einkommen von 5.800 € im Monat sind deutliche Einsparungen spürbar. Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden künftig gerecht in die solidarische Finanzierung einbezogen.

Wenn die Beitragsbemessungsgrenze in einem ersten Schritt auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 5.500 Euro Monatseinkommen) angehoben wird, ist ein Beitragssatz von 11,7 Prozent möglich.

Ohne Bürgerinnen- und Bürgerversicherung würden sich die Beiträge bis zum Jahr 2020 auf 17,6 Prozent erhöhen. Nach der jetzigen Gesetzeslage müssen die Versicherten den zusätzlichen Finanzbedarf in Form von Zusatzbeiträgen (Kopfpauschalen) allein aufbringen.

In Heller und Cent

Angestellte zahlen nach der geltenden Gesetzeslage 8,2 Prozent Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitgeber 7,3 Prozent. Hinzu kommen Zusatzbeiträge von immer mehr Krankenkassen von bis zu 2 Prozent des Einkommens und bis zu 2 Prozent Zuzahlungen bspw. für Rezepte und andere Verordnungen. Mit der Bürgerinnen- und Bürgerversicherung bezahlen sie bei wiederhergestellter Parität 5,25 Prozent und umfassender Gerechtigkeit nicht einen Cent mehr.

Beispiel 1: Geringverdienende (1.500 € Monatseinkommen)
bisher: 123 € Beitrag (jährlich 1.476 €).
neu: 78,75 € im Monat (945 € im Jahr).
Ersparnis 531 € im Jahr.
Sollte die Kasse Zusatzbeiträge verlangen und fallen Zuzahlungen an, erhöht sich die Ersparnis auf bis zu 1.251 € im Jahr.

Beispiel 2: Durchschnittsverdienende (2.500 € Monatseinkommen)
bisher: 205 € Beitrag (jährlich 2.460 € )
neu: 131,25 € im Monat (1.575 € im Jahr).
Ersparnis 885 € im Jahr.
Sollte die Kasse Zusatzbeiträge verlangen und fallen Zuzahlungen an, erhöht sich die Ersparnis auf bis zu 2.085 € im Jahr.

Beispiel 3: Gutverdienende (5.000 € Monatseinkommen)
bisher: 304,43 € Beitrag (jährlich 3.653 €).
neu: 262,50 € im Monat (3.150 € im Jahr).
Ersparnis 503 € im Jahr.
Sollte die Kasse Zusatzbeiträge verlangen und fallen Zuzahlungen an, erhöht sich die Ersparnis auf bis 2.903 € im Jahr.

Studienergebnis II: Gute Pflege ist kein Luxus

In der sozialen Pflegeversicherung besteht dringender Handlungsbedarf. Die Pflege muss teilhabeorientiert, selbstbestimmt und ganzheitlich werden und die Finanzierung langfristig gesichert sein. Die Studie weist nach: Mit der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung kann der Beitragssatz bei eingerechnetem Ausgleich des Realwertverlusts und einer  sofortigen Erhöhung der Sachleistungen um 25 Prozent dauerhaft unter 2 Prozent gehalten werden. Das schafft finanzielle Sicherheit und Spielraum für eine grundlegende Pflegereform.

Studienergebnis III: Steigende Kaufkraft und mehr Beschäftigung

Durch die Bürgerinnen- und Bürgerversicherung haben die meisten Menschen mehr Geld auf dem Konto. Geld, das vor allem bei kleinen Einkommen fast vollständig in den Konsum fließt. Dadurch erhöht sich die Kaufkraft und die Binnennachfrage steigt. Insbesondere in personalintensiven Branchen, etwa bei Dienstleistungen, können bis zu 950.000 Arbeitsplätze durch den Kaufkraftschub aufgebaut werden. Dauerhaft kommen über 500.000 Menschen zusätzlich in Beschäftigung. Die erhöhte Konsumquote und die Stärkung der Binnenkaufkraft führen zur Verminderung der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte innerhalb der EU.

Die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung ist eine gerechte und soziale Reformalternative

Eine solidarische Finanzierung ist zukunftssicher, weil sie an den richtigen Stellschrauben ansetzt. Die Gesundheitsausgaben liegen seit 30 Jahren konstant bei 10 bis 11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Aber die Beiträge der GKV steigen, weil sie nur aus Löhnen und Gehältern gezahlt werden. Die am schnellsten wachsenden Einkommen (Gewinne und Kapitalerträge) werden nicht herangezogen. Gut verdienende und gesündere Versicherte wandern in die private Krankenversicherung ab. Hinzu kommt: Die Reformen der letzten Jahre haben die paritätische Finanzierung ausgehebelt und damit besonders die Versicherten belastet. Die Studie zeigt, dass eine Umstellung auf eine solidarische Finanzierungsgrundlage die Beiträge stabil hält.

Mehrheiten werden gebraucht

Umfragen bestätigen: Eine medizinisch hochwertige Versorgung in einem solidarischen System ist vielen Menschen wichtig. Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet den Ausgleich zwischen finanziell Besser- und Schlechtergestellten sowie zwischen Gesunden und Kranken. Viele Menschen empfinden die Zwei-Klassen-Medizin als zutiefst ungerecht. Auch viele privat Versicherte sind insbesondere angesichts explodierender Zahlungen im Alter einer solidarischen Finanzierung gegenüber aufgeschlossen.

Die Linksfraktion setzt sich für einen gesellschaftlichen Konsens zur Bürgerversicherung ein. Die Gewerkschaften, die Grünen, Teile der SPD und zahlreiche Sozialverbände fordern diese. Das Modell der Linksfraktion ermöglicht Entlastungen der unteren und mittleren Einkommen, stellt die Gesundheitsversorgung der Zukunft auf eine nachhaltige und stabile, vor allem aber gerechte Finanzierungsgrundlage. Die Binnennachfrage wird gestärkt mit positiven Effekten für die Beschäftigung. So machen wir die Krankenversicherung solidarisch und fit für die Zukunft.

 

Die Eckpunkte der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung

Alle Menschen, die in Deutschland leben, werden Mitglied der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. Sämtliche erforderlichen Leistungen werden zur Verfügung gestellt und der medizinische Fortschritt wird einbezogen. Alle entrichten den gleichen Prozentsatz ihres gesamten Einkommens für die Gesundheits- und Pflegeversorgung. Damit es gerecht zugeht, soll Niemand aus der Verantwortung entlassen werden – weder durch eine Privatversicherung noch durch eine Beitragsbemessungsgrenze, die gerade die höchsten Einkommen entlastet. In einem ersten Schritt soll die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden (derzeit 5.500 Euro).

Praxisgebühren und andere Zuzahlungen sowie Zusatzbeiträge entfalten unsoziale Wirkungen. Sie gehören abgeschafft. Bei Einkommen aus Löhnen und Gehältern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Damit wird die Parität hergestellt. Das unsinnige Nebeneinander zweier Versicherungssysteme wird beendet. Die private Krankenversicherung wird auf Zusatzleistungen beschränkt.

In der Pflegeversicherung wird die chronische Unterfinanzierung beendet. Das Leistungsniveau soll deshalb deutlich angehoben und die Pflegeabsicherung in Richtung Teilhabe und Selbstbestimmung ausgerichtet werden. Als Sofortmaßnahme ist der Realwertverlust vollständig auszugleichen und die Sachleistungsbeträge um weitere 25 Prozent zu erhöhen. Damit sie ihren Wert erhalten, sind sie jährlich regelgebunden anzupassen. Perspektivisch orientieren sich die Leistungen am individuellen Bedarf.