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Gesundheit und Pflege gerecht finanzieren

Positionspapier,

Eine hochwertige Gesundheitsversorgung für alle ist finanzierbar. Die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung der Fraktion DIE LINKE führt zur Absenkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um rund ein Viertel auf unter 12 Prozent. So wirkt die solidarische Gesundheitsversicherung: Zusatzbeiträge werden abgeschafft, Arbeitgeber zahlen wieder die Hälfte der Beiträge ihrer Beschäftigten auf Löhne und Gehälter. 90 Prozent der Bevölkerung werden so entlastet, auf Arbeitseinkommen unter etwa 6 250 Euro brutto pro Monat sinkt der Beitrag. In der Pflegeversicherung bietet die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung Spielraum für Leistungsverbesserungen bis hin zur Pflegevollversicherung. Durch eine Vorgängerstudie wurde klar, dass die Binnenkaufkraft gestärkt wird und positive wirtschaftliche Impulse gesetzt werden. Bis zu 1 Million neue Arbeitsplätze können so geschaffen werden.

Studie zur Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Gute Versorgung ist langfristig finanzierbar

Eine hochwertige Gesundheitsversorgung für alle ist finanzierbar. Die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung der Fraktion DIE LINKE führt zur Absenkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um rund ein Viertel auf unter 12 Prozent. Zusatzbeiträge werden abgeschafft, Arbeitgeber zahlen wieder die Hälfte der Beiträge ihrer Beschäftigten auf Löhne und Gehälter. 90 Prozent der Bevölkerung werden so entlastet, auf Arbeitseinkommen unter etwa 6 250 Euro brutto pro Monat sinkt der Beitrag. In der Pflegeversicherung bietet die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung Spielraum für Leistungsverbesserungen bis hin zur Pflegevollversicherung. Durch eine Vorgängerstudie wurde klar, dass die Binnenkaufkraft gestärkt wird und positive wirtschaftliche Impulse gesetzt werden. Bis zu 1 Million neue Arbeitsplätze können so geschaffen werden.

Eine gerechte und solide Finanzierung ist der Schlüssel für eine gute Versorgung

Bei der Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung zahlen alle den gleichen Anteil ihres Einkommens ein – unabhängig davon, ob es aus Löhnen, Unternehmensgewinnen oder Dividenden bezogen wird. Die private Krankenversicherung wird beschränkt auf Zusatzversicherungen.

Wir wollten es genau wissen: Welche Auswirkungen hat eine Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung auf die Beitragssätze der Kranken- und Pflegeversicherung? Wer zahlt weniger, wer zahlt mehr? Eine wissenschaftliche Studie bringt klare Ergebnisse.

Studienergebnis I: Zwei mal sechs Prozent reichen als Beitragssatz zur Krankenversicherung aus

Mit dem Konzept der Linksfraktion kann der Beitragssatz zur Krankenversicherung von derzeit 15,7 Prozent auf unter 12 Prozent des Einkommens gesenkt werden. Auf Löhne und Gehälter sowie Renten müssten die Versicherten nur noch einen Anteil von weniger als 6 Prozent statt derzeit 8,4 Prozent zahlen. Auch die Arbeitgeber würden einen Anteil von knapp 6 Prozent statt bisher 7,3 Prozent zahlen, das entlastet insbesondere personalintensive Unternehmen. Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze würden künftig gerecht in die solidarische Finanzierung einbezogen. Durch den niedrigeren Beitragssatz würden bis zu einem Einkommen von 6 250 Euro brutto im Monat noch Einsparungen erzielt. Nur die Versicherten mit den 10 Prozent höchsten Einkommen würden mehr zahlen müssen und so endlich gerecht in die Finanzierung einbezogen.

Wenn man die Beitragsbemessungsgrenze lediglich auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen würde (also von derzeit 4 350 Euro auf 6 350 Euro Monatseinkommen) - wie häufig gefordert wird, dann wäre die Absenkung des Beitragssatzes weniger deutlich; der Beitragssatz wäre etwa 0,7 Prozentpunkte höher als bei kompletter Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Und ohne die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung würden die Zusatzbeiträge in Zukunft deutlich steigen. Denn bislang tragen die (zu) langsam steigenden Arbeitseinkommen die schneller steigenden Gesundheitskosten. Wir wollen auch andere Einkommensarten einbeziehen, wie Gewinne oder Kapitalerträge. Damit machen wir die Kranken- und Pflegeversicherung langfristig stabil.

In Heller und Cent

Abhängig Beschäftigte zahlen nach der geltenden Gesetzeslage inklusive Zusatzbeiträge durchschnittlich 8,4 Prozent Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitgeber 7,3 Prozent. Hinzu kommen bis zu 2 Prozent Zuzahlungen bspw. für Rezepte und andere Verordnungen. Wird man krank und zahlt zu, kann es also insgesamt bis zu 10,4 Prozent des Einkommens kosten, bei der mit derzeit 1,8 Prozent Zusatzbeitrag teuersten Krankenkasse sogar 11,1 Prozent. Mit der Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung bezahlen die Versicherten bei wiederhergestellter Parität und umfassender Gerechtigkeit nur 5,85 Prozent, mit Abschaffung der Zuzahlungen nur 5,95 Prozent.

Beispiel 1: Geringverdienende (1 500 € Monatseinkommen)

bisher: 126 € Beitrag.
neu: 87,75 € im Monat. Bei Abschaffung aller Zuzahlungen: 89,25 Euro im Monat.
Ersparnis 459 € im Jahr, bzw. 441 Euro im Jahr.
Wenn Zuzahlungen anfallen, erhöht sich die Ersparnis auf bis zu 801 € im Jahr.

Beispiel 2: Durchschnittsverdienende (2 500 € Monatseinkommen)

bisher: 210 € Beitrag.
neu: 146,25 € im Monat. Bei Abschaffung aller Zuzahlungen: 148,75 Euro im Monat.
Ersparnis 765 € im Jahr.
Wenn Zuzahlungen anfallen, erhöht sich die Ersparnis auf bis zu 1 335 € im Jahr.

Beispiel 3: GKV-versicherte Gutverdienende (5 000 € Monatseinkommen)

bisher: 365,40 € Beitrag.
neu: 292,50 € im Monat. Bei Abschaffung aller Zuzahlungen: 297,50 Euro im Monat.
Ersparnis 874,80 € im Jahr.
Wenn Zuzahlungen anfallen, erhöht sich die Ersparnis auf bis zu 2 014,80 € im Jahr.

Beispiel 4: GKV-versicherte Selbstständige mit geringem Einkommen (800 € im Monat)

bisher: 233,54 € Beitrag.
neu: 93,60 € im Monat. Bei Abschaffung aller Zuzahlungen: 95,20 Euro im Monat.
Ersparnis: 1 679,28 € im Jahr.
Wenn Zuzahlungen anfallen, erhöht sich die Ersparnis auf bis zu 1 852,08 € im Jahr.

Beispiel 5: GKV-versicherte Selbstständige mit durchschnittlichem Einkommen (2 500 € im Monat)

bisher: 392,50 € Beitrag.
neu: 292,50 € im Monat. Bei Abschaffung aller Zuzahlungen: 297,50 Euro im Monat.
Ersparnis: 1 200 € im Jahr.
Wenn Zuzahlungen anfallen, erhöht sich die Ersparnis auf bis zu 1 740 € im Jahr.

Beispiel 6: Rentner/innen (1 000 € Rente im Monat)

bisher: 84€ Beitrag.
neu: 58,50 € im Monat. Bei Abschaffung aller Zuzahlungen: 60,50 Euro im Monat.
Ersparnis: 306 € im Jahr.
Wenn Zuzahlungen anfallen, erhöht sich die Ersparnis auf bis zu 522 € im Jahr.

Beispiel 7: Rentner/innen (1 000 € Rente im Monat plus Sparguthaben von 40 000 €)

Das Zinseinkommen liegt bei 2 Prozent Zinsen unter dem Sparerfreibetrag von derzeit 801 € jährlich – es entsteht kein zusätzlicher Beitrag. Da die derzeitige Zumutbarkeitsgrenze der Zuzahlungen höher liegt als in Beispiel 6, sind sogar etwas höhere Einsparungen möglich.
bisher: 84
€ Beitrag.
neu: 58,50 € im Monat. Bei Abschaffung aller Zuzahlungen: 60,50 Euro im Monat.
Ersparnis: 306 € im Jahr.
Wenn Zuzahlungen anfallen, erhöht sich die Ersparnis auf bis zu 538 € im Jahr.

(eigene Berechnungen auf Grundlage der Studienergebnisse)

 

Studienergebnis II: Gute Pflege ist kein Luxus

In der sozialen Pflegeversicherung besteht dringender Handlungsbedarf. Die Pflege muss teilhabeorientiert, selbstbestimmt und ganzheitlich werden und die Finanzierung langfristig gesichert sein. Die Studie weist nach: In der Pflegeversicherung werden bei gleichbleibendem Beitragssatz rund 12 Mrd. Euro pro Jahr mehr eingenommen. Diese Mittel können für sofortige und deutliche Leistungsverbesserungen für die Menschen mit Pflegebedarf, zur besseren Bezahlung der Beschäftigten und zur Aufwertung der Pflegeberufe verwendet werden. Das schafft finanzielle Sicherheit und Spielraum für eine grundlegende Pflegereform. In Zahlen hochgerechnet für 2017 bedeutet das konkret: Derzeit ergibt 1 Prozent Beitrag ein Beitragsaufkommen von 12,7 Mrd. Euro. Bei der Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung wären es aufgrund der breiteren Beitragsbasis 19,3 Mrd. Euro. Das ist die Grundlage, um erforderliche Leistungsverbesserungen umzusetzen.

Die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung ist eine gerechte und soziale Reformalternative

Eine solidarische Finanzierung ist zukunftssicher, weil sie an den richtigen Stellschrauben ansetzt. Die Gesundheitsausgaben liegen seit über 20 Jahren recht konstant bei 10,0 bis 11,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – es gibt also keine Kostenexplosion. Die Beiträge der Kassen steigen, weil sie nur aus den langsam wachsenden Arbeits- und Renteneinkommen gezahlt werden. Auf die am schnellsten wachsenden Einkommen (Gewinne und Kapitalerträge) müssen derzeit keine Beiträge gezahlt werden. Gut verdienende und gesündere Versicherte wandern in die private Krankenversicherung ab. Hinzu kommt: Die Reformen der letzten Jahre haben die paritätische Finanzierung ausgehebelt und damit Belastungen von den Arbeitgebern zu den Versicherten geschoben.

Die Studie zeigt, dass eine Umstellung auf eine solidarische Finanzierungsgrundlage die Beitragslasten gerecht verteilen kann, so dass niemand mehr überfordert ist.

Mehrheiten werden gebraucht

Umfragen bestätigen: Eine medizinisch hochwertige Versorgung in einem solidarischen System ist vielen Menschen wichtig. Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet den Ausgleich zwischen finanziell Besser- und Schlechtergestellten sowie zwischen Gesunden und Kranken. Außerdem empfinden viele Menschen die Zwei-Klassen-Medizin als zutiefst ungerecht. Viele Privatversicherte sind insbesondere angesichts explodierender Zahlungen im Alter einer solidarischen Finanzierung gegenüber aufgeschlossen.

Auch die Gewerkschaften, die Grünen, Teile der SPD und zahlreiche Sozialverbände fordern eine Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. Die Konzepte weichen zum Teil in einigen entscheidenden Punkten von dem der Linksfraktion ab, sind teils auch nicht so konkret. Die Linksfraktion tritt daher für eine konstruktive Diskussion aller Befürworterinnen und Befürworter der Einführung einer Bürgerinnen und Bürgerversicherung ein. Deshalb haben wir unser detailliertes und durchgerechnetes Konzept der Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung vorgelegt.

Die Eckpunkte der Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung

Alle Menschen, die in Deutschland leben, werden Mitglied der Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung. Sämtliche erforderlichen Leistungen werden zur Verfügung gestellt und der medizinische Fortschritt wird einbezogen. Alle entrichten den gleichen Prozentsatz ihres gesamten Einkommens für die Gesundheits- und Pflegeversorgung. Damit es gerecht zugeht, soll niemand aus der Verantwortung entlassen werden – weder durch eine Privatversicherung noch durch eine Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit in absurder Weise die höchsten Einkommen entlastet.

Zusatzbeiträge sowie Zuzahlungen entfalten unsoziale Wirkungen. Sie gehören abgeschafft. Bei Einkommen aus Löhnen und Gehältern zahlt der Arbeitgeber nach unserem Modell wieder die Hälfte der Beiträge. Damit wird die Parität hergestellt. Das unsinnige Nebeneinander zweier Versicherungssysteme wird beendet. Die private Krankenversicherung wird auf Zusatzleistungen beschränkt und den Beschäftigten der Versicherungsunternehmen ein sozial verträglicher Übergang in neue Arbeitsplätze, z. B. bei den gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht.

In der Pflegeversicherung wird die chronische Unterfinanzierung beendet. Wir wollen mit den zusätzlichen Mitteln das Leistungsniveau deutlich anheben und die Arbeitsbedingungen verbessern. Wir wollen möglichst bald die Teilkostenversicherung zu einer Pflegevollversicherung weiterentwickeln.

 

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