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Für einen starken ökologischen Landbau

Positionspapier,

Im Januar 2015 vom Arbeitskreis II – Struktur- und Regionalpolitik – beschlossenes Positionspapier

Im Januar 2015 vom Arbeitskreis II – Struktur- und Regionalpolitik – beschlossenes Positionspapier

 

Im Ökolandbau gelten nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft eigene Regeln. Nicht Höchsterträge pro Hektar stehen an oberster Stelle, sondern die naturverträgliche Bewirtschaftung der Flächen. Die angebauten Kulturen auf dem Acker, das Grünland und die Tierhaltung sind so aufeinander abgestimmt, dass es zu möglichst wenig negativen Auswirkungen auf die natürlichen Kreisläufe kommt. Der Nährstoffbedarf des Bodens wird durch pflanzliche und tierische „Abfälle“ des Betriebes gedeckt. Im Ökolandbau gibt es keinen Mineraldünger, keinen chemischen Pflanzenschutz und keine Gentechnik. Für eine artgerechte Tierhaltung gelten besondere Anforderungen an die Ställe, den Auslauf und die Fütterung der Tiere. Das Ziel ist, den Boden als Grundlage für die Erzeugung gesunder Lebensmittel zu erhalten. Das dient auch der biologischen Vielfalt und dem Schutz der Gewässer. Die Erzeugungsweise in Ökobetrieben ist besonders arbeitsintensiv und schafft dadurch mehr Arbeitsplätze als heutzutage in der Landwirtschaft üblich ist. Oft kommen ein Hofladen oder Ferienwohnungen dazu, so dass der Ökolandbau zur Belebung der dörflichen Strukturen beiträgt.
Für die Linksfraktion sind das gute Gründe, sich nicht nur für eine nachhaltigere konventionelle Landwirtschaft, sondern auch gezielt für einen starken Ökolandbau einzusetzen.

Hintergrund: In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts legten Anbauverbände erstmals ökologische Produktionsstandards fest. Gesetzliche Vorgaben gibt es seit den 1980er Jahren in Österreich und Frankreich. Die EU führte verbindliche Produktionsstandards für den Ökolandbau 1991 in einer Verordnung ein, die kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Die EU-Öko-Verordnung wurde das letzte Mal 2009 überarbeitet. Bisher haben 69 Staaten gesetzliche Standards für die ökologische Landwirtschaft festgelegt und 21 weitere Staaten arbeiten daran. Von den weltweit etwa 500 Zertifizierungsorganisationen arbeiten 37 Prozent in Europa, 31 Prozent in Asien und 18 Prozent in Nordamerika. Seit 2003 gibt es ernsthafte Bemühungen um eine Angleichung der verschiedenen Richtlinien. Die Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegung (IFOMA) bildet heute das Dach für etwa 750 Anbauverbände in 108 Ländern.

 

Mit wachsender Nachfrage nach Öko-Lebensmitteln stieg in Deutschland der ökologisch bewirtschaftete Flächenanteil. Die Zahl der Öko-Betriebe stieg 2013 auf 8,2 Prozent aller Landwirtschaftsbetriebe. Doch der Bedarf kann längst nicht mehr aus heimischer Produktion gedeckt werden. Gleichzeitig geraten Erzeugerinnen und Erzeuger zunehmend unter den Preisdruck des marktmächtigen Lebensmitteleinzelhandels, der nur kleine Gewinnmargen zulässt.

Auch in der Ökobranche gab es, zwar nur vereinzelt, Betrugsskandale. Das war Anlass für die Europäische Kommission im März 2014 eine erneute Reform der EU-Öko-Verordnung auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, das Verbrauchervertrauen zu stärken und bestehende Defizite zu korrigieren. Deshalb sollen Ausnahmeregeln, wie beispielsweise die Umstellung von nur einzelnen Betriebsteilen auf Öko oder den Einsatz von konventionellem Saat- und Pflanzgut, weil ökologisch Erzeugtes nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, gezielt abgeschafft werden. Importe aus Drittländern sollen besser kontrolliert werden, damit auch hier Bio drin ist, wo Bio drauf steht. Das alles sind wichtige und folgerichtige Schritte für die Weiterentwicklung der Qualität im Ökolandbau.

Die EU-Kommission will jetzt jedoch mit ihrer Reform der EU-Öko-Verordnung den Begriff des Ökolandbaus als umweltschonende Erzeugungsform komplett auf den Kopf stellen und durch die Festlegung von Grenzwerten für einzelne Schadstoffe in den Bio-Lebensmitteln ersetzen. Das wäre eine Abkehr von den Grundprinzipien, aus denen sich der Ökolandbau entwickelt hat.

Das Europäische Parlament soll den Verordnungsentwurf verabschieden, noch bevor wesentliche Inhalte und Regelungen geklärt sind. Diese sollen nachträglich auf der Verwaltungsebene durch „delegierte Rechtsakte"1 festgelegt werden. Das hebelt Mitsprache- und Entscheidungsrechte sowohl des Europäischen Parlaments als auch der Parlamente in den Mitgliedsstaaten bei der EU-Gesetzgebung aus.

Die gesamte Ökobranche ist verunsichert und befürchtet erhebliche Rückschritte für den Ökolandbau. Die meisten EU-Mitgliedsstaaten sehen den Verordnungsentwurf ebenfalls kritisch. Es gibt Zweifel daran, ob damit die angestrebte Stärkung des Ökosektors überhaupt erreicht werden kann.

Die Abgeordneten des Bundestages und der Bundesrat haben sich sehr deutlich gegen den Entwurf ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, sich für notwendige Korrekturen und eine echte Weiterentwicklung der bestehenden EU-Öko-Verordnung einzusetzen.

Auf allen Ebenen, von den Verbänden des Ökolandbaus, der Agrarwissenschaft, der Politik und den Betrieben und Händlern der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft wird nun vom neuen EU-Agrarkommissar Phil Hogan eine Rücknahme des bisherigen Kommissionsentwurfs zur Revision der EU-Öko-Verordnung gefordert.

Die Linksfraktion will einen starken ökologischen Landbau. Mit mehr guter Arbeit und dem Schutz von Natur und Landschaft ist der Ökolandbau ein wichtiger Baustein für lebendige Dörfer. Wir brauchen einen starken Verbraucherschutz und langfristig verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Das schafft Vertrauen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern und Planungssicherheit für die Öko-Betriebe, die ökologische Lebensmittelwirtschaft und den Handel.

 

Die LINKE fordert für eine neue EU-Öko-Verordnung, dass

  • die naturverträgliche Flächenbewirtschaftung als Grundidee des Ökolandbaus die Basis des Rechtsrahmens bleibt, besondere Grenzwerte für Öko-Lebensmittel lehnen wir ab;
  • die inhaltlichen Fragen abschließend in der Verordnung geregelt werden;
  • Ausnahmeregelungen, wie bei Teilbetriebsumstellungen, bei Saat-und Pflanzgut oder Jungtieren, als Schwachstellen im System schrittweise und gezielt abgebaut werden;
  • die bewährten Kontrollverfahren im ökologischen Landbau erhalten bleiben, aber wo nötig die staatliche Überwachung verbessert und stärker auf Risikobereiche ausgerichtet wird und zudem wirkungsvolle Sanktionen vorgesehen werden;
  • bei Importen von Öko-Produkten aus Drittländern gleichwertige Standards weiterhin anerkannt werden, die Kontrollen ihrer Einhaltung jedoch verstärkt werden.

Wir wollen den Blick nicht nur nach Brüssel richten. Die Bundesregierung muss deutlich mehr Mittel aus der Agrarförderung für die Weiterentwicklung von Strategien, Methoden und Verfahren im Ökolandbau und die regionale Verarbeitung und Vermarktung von Ökoprodukten bereitstellen.


1 Mit delegierten Rechtsakten überträgt der Gesetzgeber (hier das Europäische Parlament) der Europäischen Kommission die Befugnis, Vorschriften in einer beschlossenen Rechtsakte in einem gewissen Rahmen zu ändern.