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Falsche Weichenstellung: Das Bildungspäckchen der Bundesregierung

Positionspapier von Rosemarie Hein,

Die schwarz-gelbe Koalition hat mit der Novelle des SGB II auch ein sogenanntes Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche beschlossen, die in Familien leben, die auf Hartz IV angewiesen sind oder den Kinderzuschlag erhalten. DIE LINKE hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt. Denn bei näherem Hinsehen schrumpft das Bildungspaket nicht nur auf ein kleines Päckchen zusammen. Die Bundesregierung stellt damit auch grundlegend die falschen Weichen. Statt in die soziale Infrastruktur zu investieren und allen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Unterstützung zu gewähren, baut sie eine neue, stigmatisierende Bürokratie auf – und das ausgerechnet in den Jobcentern, denen hierfür sowohl die Kapazitäten als auch die Kompetenz fehlen.

Arbeitskreis III
Innovation, Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien
verantwortlich: Dr. Rosemarie Hein

 

Die schwarz-gelbe Koalition hat mit der Novelle des SGB II auch ein sogenanntes Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche beschlossen, die in Familien leben, die auf Hartz IV angewiesen sind oder den Kinderzuschlag erhalten. DIE LINKE hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt. Denn bei näherem Hinsehen schrumpft das Bildungspaket nicht nur auf ein kleines Päckchen zusammen. Die Bundesregierung stellt damit auch grundlegend die falschen Weichen. Statt in die soziale Infrastruktur zu investieren und allen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Unterstützung zu gewähren, baut sie eine neue, stigmatisierende Bürokratie auf – und das ausgerechnet in den Jobcentern, denen hierfür sowohl die Kapazitäten als auch die Kompetenz fehlen.

Aufgaben des öffentlichen Bildungssystems nicht an private Anbieter übertragen

Mit dem Bildungspaket werden Gutscheine für private Nachhilfe als Regelinstrument eingeführt. Damit wird privaten Anbietern mit öffentlichen Mitteln genau das übertragen, was viele Schulen aufgrund ihrer chronischen Unterfinanzierung nicht mehr leisten können. Der Staat entzieht sich damit seiner Verantwortung für einen effektiven Nachteilsausgleich im Rahmen des öffentlichen Schulsystems. Nachhilfe-Gutscheine soll es außerdem nur für diejenigen geben, die akut versetzungsgefährdet sind. Für alle, die über das Angebot der Schule hinaus Lernförderung brauchen, um eine bessere Schulartempfehlung zu erhalten, ist eine Förderung explizit ausgeschlossen. Damit wird die staatliche Unterstützung auf das allernötigste begrenzt – das Ziel, Benachteiligte hierüber hinaus auch bis zu einem guten Schulabschluss weiter zu unterstützen, spielt offenbar keine Rolle mehr.

Infrastuktur ausbauen: Flächendeckende Ganztagsangebote, Mittagessen für Alle

DIE LINKE steht für einen deutlichen Ausbau der sozialen Infrastruktur. Wir streiten für Gemeinschaftsschulen, die jeden und jede individuell bestmöglich fördern, und wir wollen flächendeckend Ganztagsschulen aufbauen. Die Bundesregierung beschränkt sich mit dem Bildungspaket darauf, dort wo Schulen bereits Mittagessen anbieten, einen Zuschuss zu zahlen – das trifft derzeit nur für etwa jedes sechste Kind zu. Das reicht bei weitem nicht aus. Wer alle Kinder und Jugendlichen unterstützen will, muss auch Verantwortung dafür übernehmen, dass die Angebote der Schulen ausgebaut werden. Das Mittagessen muss außerdem für alle Familien erschwinglich sein – dafür müssen auch diejenigen Familien unterstützt werden, die kein Hartz IV beziehen, mit ihrem Lohn aber kaum mehr Geld zur Verfügung haben. Erfreulich ist, dass die Bundesregierung in letzter Minute immerhin die Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung ab der 11. Klasse in das Paket aufgenommen hat. DIE LINKE hatte dies bereits seit Jahren gefordert.

Förderung ohne Stigmatisierung ermöglichen

Gutscheinsysteme, Chipkarten oder individuelle Kostenübernahmeerklärungen können für die betroffenen Kinder und Jugendlichen eine erhebliche Belastung bedeuten, weil sie sich bei jeder Gelegenheit als Hilfebedürftige outen müssen – sei es beim Schulmittagessen, im Sportverein oder an der Schwimmbadkasse. Diese Stigmatisierung wird noch verschärft, wenn das Guthaben auf den entsprechenden Karten oder Gutscheinen so niedrig ist, dass die Betroffenen mit anderen Kindern und Jugendlichen in keiner Weise ‚mithalten‘ können. Es ist daher ein kleiner Erfolg, dass die neue Fassung des SGB II – anders als ursprünglich vorgesehen – nun auch Direktzahlungen der Jobcenter an die Bildungsträger und Freizeiteinrichtungen erlaubt. DIE LINKE wird sich vor Ort dafür einsetzen, dass in der Umsetzung Stigmatisierungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen immerhin so weit wie möglich vermieden werden.

Bildung und Jugendhilfe gehören nicht in die Jobcenter

Sowohl im Bildungssystem als auch in der Jugendhilfe ist in den vergangenen Jahren immer wieder kräftig gekürzt worden. Einige Aufgaben, die Schulen sowie Jugend- und Freizeiteinrichtungen daher heute kaum noch wahrnehmen können, werden mit dem Bildungs- und Teilhabepaket nun an die Jobcenter delegiert. DIE LINKE steht stattdessen für einen Ausbau und eine deutlich bessere Finanzierung von Bildung und Jugendhilfe. Wir brauchen keine neue bürokratische Parallelstruktur, sondern gut ausgestattete öffentliche Einrichtungen, die ihre Aufgaben in hoher Qualität erfüllen können. Die Jugendhilfe ist geprägt von dem Gedanken der Hilfe zur Selbstverwirklichung, sie basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, Sanktionen beim Ablehnen von Hilfsangeboten sind ausgeschlossen. Die Jobcenter sind dagegen an das Prinzip ‚Fördern und Fordern‘ gebunden, sie arbeiten nach einer völlig anderen inneren Logik. Weder die Strukturen und Arbeitsweisen noch das Personal der Jobcenter sind geeignet, um Aufgaben aus dem Bildungssystem und der Jugendhilfe zu übernehmen. Es ist daher zu begrüßen, dass im Laufe der Beratungen immerhin erreicht werden konnte, dass die Umsetzung des Paketes vor Ort auch den Kommunen übertragen werden kann. Dies erfordert von den Kommunen allerdings einen erheblichen Mehraufwand, der aus den hierfür vorgesehenen Mitteln nicht annähernd gedeckt werden kann. Die weitaus vernünftigere Alternative wäre es, zusätzliches Geld direkt in Bildung und Jugendhilfe zu stecken.

Soziokulturelle Teilhabe ist nicht mit 10 Euro im Monat zu realisieren

Vieles in dem Bildungspaket der Bundesregierung ist nicht neu: Kosten für mehrtägige Klassenfahrten werden bereits heute übernommen, die Leistungen für persönlichen Schulbedarf werden nur anders übers Jahr verteilt, eine Förderung von Nachhilfe ist grundsätzlich bereits heute möglich, für das Mittagessen in Schulen bestehen mancherorts bereits Sonderregelungen für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Viele andere Bildungs- und Freizeitbedürfnisse von Kindern, wie etwa das Erlernen eines Musikinstrumentes, sind auch mit der neuen Teilhabeleistung von 10 Euro im Monat nicht zu finanzieren. Es darf zudem nicht übersehen werden, dass mit Blick auf das neue Bildungs- und Teilhabepaket die Regelleistung für Kinder und Jugendliche um entsprechende Posten gekürzt worden ist. Zu befürchten ist hierüber hinaus, dass bereits bestehende und zum Teil umfangreichere Angebote mit Verweis auf die neue Leistung gestrichen oder Gebühren eingeführt werden, um die Gutscheine abrechnen zu können. Der Aufbau einer Parallelstuktur in den Jobcentern ist zu guter Letzt mit erheblichen Verwaltungskosten verbunden, die bereits nach offizieller Berechnung knapp ein Viertel der Leistungsausgaben betragen werden – und die Bundesagentur für Arbeit hat bereits angekündigt, dass dies nicht ausreichen wird.

DIE LINKE bleibt dabei: Die Leistungen für Kinder und Jugendliche, die von Hartz IV leben müssen, sind weder wirklichkeits- noch bedarfsgerecht. Die Kinderregelsätze sind viel zu niedrig angesetzt. Um benachteiligte Jugendliche wirksam zu fördern, brauchen wir außerdem einen deutlichen Ausbau von KiTa’s, Schulen, Jugend- und Freizeiteinrichtungen. Das schwarz-gelbe Bildungs- und Teilhabepaket erweist den betroffenen Kindern und Jugendlichen dagegen eher einen Bärendienst.