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Die Finanztransaktionsteuer - Von der guten Idee zur politischen Praxis

Positionspapier,

Im Laufe des Jahres 2009 hat die Forderung nach einer sogenannten „Finanztransaktionsteuer“ in Deutschland bemerkensweit breite Teile der Öffentlichkeit erreicht. Neben wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Kreisen gewinnt die Finanztransaktionsteuer auch in nationalen und internationalen Parlaments- und Regierungskreisen immer mehr Zustimmung. Es ist dringend an der Zeit, den Sonntagsreden und Willensbekundungen konkrete Taten folgen zu lassen.

Im Laufe des Jahres 2009 hat die Forderung nach einer sogenannten „Finanztransaktionsteuer“ in Deutschland bemerkensweit breite Teile der Öffentlichkeit erreicht. Dafür ist unter anderem eine Petition an den Bundestag zur Einführung einer solchen Steuer verantwortlich, die im Oktober 2009 von einem breiten Bündnis von kirchlichen, entwicklungspolitischen und gewerkschaftlichen Organisationen gestartet wurde und bis Ende Dezember über 65.000 Unterzeichner gewinnen konnte.

Die Finanztransaktionsteuer ist die Bündelung zweier Steuern, die schon sehr lange in der Diskussion sind, nämlich der Börsenumsatzsteuer einerseits und der sogenannten „Tobin-Steuer“ andererseits. Die 1991 von der Regierung Kohl abgeschaffte Börsenumsatzsteuer besteuerte Kauf- und Verkauf unter-schiedlicher Wertpapiere (vor allem Aktien und Anleihen) an Börsen mit 0,1-0,25 Prozent. Die Tobin-Steuer ist nach dem Nobelpreisträger James Tobin benannt, der 1978 eine Besteuerung von Umsätzen auf Devisenmärkten forderte, um „Sand ins Getriebe“ der Finanzmärkte zu streuen und dadurch Wechselkurse stabilisieren wollte. Die Tobin-Steuer hat seit dem einige Weiterentwicklungen erfahren und wird gerade von entwicklungspolitischen Organisationen häufig zur Finanzierung von Entwicklung und Armutsbekämpfung in den Ländern des Südens gefordert.

Mit der Finanztransaktionsteuer sind beide Steuern nun zu einem einheitlichen Konzept zusammengefügt und dahingehend ergänzt worden, dass auch Käufe und Verkäufe von Währungen und Wertpapieren außerhalb von Börsen besteuert werden sollen. Diese Ergänzung ist erforderlich, um die Umgehung der Steuer zu verhindern, denn nicht nur Devisen, sondern auch Wertpapiere werden zunehmend außerbörslich gehandelt - vor allem von schwergewichtigen Akteuren wie den Banken selbst. Auch alle nicht-standardisierten und nicht-börsenzugelassenen Finanzprodukte werden außerbörslich gehandelt.

Viele Staaten haben Steuern auf Finanzgeschäfte (z.B. mit Aktien oder Anleihen) in den letzen zwanzig Jahren abgeschafft - so Deutschland, Österreich, Dänemark, die Niederlande, Schweden, Spanien, Japan und die USA. Dieses geschah mit dem Argument, die Wettbewerbsfähigkeit des jeweils nationalen Finanzplatzes zu stärken bzw. vermeintlich drohende Kapitalflucht abzuwenden.

Dennoch besteuern einige Länder nach wie vor Wertpapiertransaktionen, bisher jedoch nicht flächende-ckend für alle Finanztransaktionen. Hierzu zählen acht Länder innerhalb der EU-27 (Belgien, Großbritannien, Irland, Finnland, Griechenland, Zypern, Malta und Polen) ebenso wie die Schweiz, China und weitere außereuropäische Staaten. Frankreich, Belgien und Österreich haben sich für die Einführung einer Be-steuerung des Devisenhandels (zweistufige Tobin-Steuer) ausgesprochen - vorausgesetzt, weitere euro-päische Länder schließen sich an.

Studien belegen die Machbarkeit einer Finanztransaktionsteuer. Die Implementierung bleibt damit eine Frage des politischen Willens.

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