Die Fraktion bleibt dabei, dass die Nebentätigkeit eines Abgeordneten keinen Widerspruch zu seinem Mandat auslösen darf. Deshalb muss zum Beispiel außer als Arbeitnehmerinnen- bzw.
Arbeitnehmervertretung eine Tätigkeit in Aufsichtsräten und Vorständen von Konzernen, Versicherungen und Banken untersagt werden. Eine Ausnahme bilden öffentlich-rechtliche
Unternehmen und Genossenschaften.
Die Fraktion ruft ihre Mitglieder mit Nebeneinnahmen auf, in dieser Legislaturperiode folgende
Schritte über die derzeitige Rechtslage hinaus zu gehen.
- Bei einem Nebenverdienst über eine Redneragentur soll die Bekanntgabe des Personenkreises erfolgen, vor dem die Rede gehalten wird.
- Abgesehen von wenigen Ausnahmen soll nicht nur die Stufe der Einnahmen, sondern die Bekanntgabe ihrer konkreten Höhe vereinbart werden und erfolgen.
- Neben der Meldung an den Bundestagspräsidenten soll eine Veröffentlichung über die Webseite der Fraktion bzw. der oder des Abgeordneten erfolgen.