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Beschluss der Fraktion DIE LINKE zum Umgang mit Nebenverdiensten von Bundestagsabgeordneten

Positionspapier,

Die Fraktion bleibt dabei, dass die Nebentätigkeit eines Abgeordneten keinen Widerspruch zu seinem Mandat auslösen darf. Deshalb muss zum Beispiel außer als Arbeitnehmerinnen- bzw. Arbeitnehmervertretung eine Tätigkeit in Aufsichtsräten und Vorständen von Konzernen, Versicherungen und Banken untersagt werden. Eine Ausnahme bilden öffentlich-rechtliche Unternehmen und Genossenschaften.

Die Fraktion bleibt dabei, dass die Nebentätigkeit eines Abgeordneten keinen Widerspruch zu seinem Mandat auslösen darf. Deshalb muss zum Beispiel außer als Arbeitnehmerinnen- bzw.
Arbeitnehmervertretung eine Tätigkeit in Aufsichtsräten und Vorständen von Konzernen, Versicherungen und Banken untersagt werden. Eine Ausnahme bilden öffentlich-rechtliche
Unternehmen und Genossenschaften.

Die Fraktion ruft ihre Mitglieder mit Nebeneinnahmen auf, in dieser Legislaturperiode folgende
Schritte über die derzeitige Rechtslage hinaus zu gehen.

  1. Bei einem Nebenverdienst über eine Redneragentur soll die Bekanntgabe des Personenkreises erfolgen, vor dem die Rede gehalten wird.
  2. Abgesehen von wenigen Ausnahmen soll nicht nur die Stufe der Einnahmen, sondern die Bekanntgabe ihrer konkreten Höhe vereinbart werden und erfolgen.
  3. Neben der Meldung an den Bundestagspräsidenten soll eine Veröffentlichung über die Webseite der Fraktion bzw. der oder des Abgeordneten erfolgen.