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Arbeit in Würde.

Positionspapier,

Mit der Agenda 2010 und den Hartz-Gesetzen haben SPD und Grüne unter Zustimmung von CDU/CSU und FDP Arbeit in jeder Hinsicht unsicher gemacht: Die unbefristete Beschäftigung mit anständiger Entlohnung darf nicht zum Auslaufmodell werden.

5-Punkte-Programm für eine gerechte Arbeitswelt

Mit der Agenda 2010 und den Hartz-Gesetzen haben SPD und Grüne unter Zustimmung von CDU/CSU und FDP Arbeit in jeder Hinsicht unsicher gemacht: Die unbefristete Beschäftigung mit anständiger Entlohnung darf nicht zum Auslaufmodell werden.

Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt im Jahr 2007 bringt wenig Verbesserung. Sie kommt nämlich bisher nur einem kleinen Teil der Gesellschaft zu Gute. Die Bruttoeinkommen sind preisbereinigt 2007 gesunken, wie bereits in den vergangenen Jahren. Das Plus von 600 000 neuen Arbeitsplätzen entfällt zur Hälfte auf Leiharbeit, die mit bis zu 50 Prozent weniger Lohn entgolten wird als die gleiche Arbeit in regulären Beschäftigungsverhältnissen.

Insgesamt arbeiten 800 000 Menschen in Leiharbeit, 2,5 Millionen arbeiten befristet, 5 Millionen ausschließlich in Minijobs, 2 Millionen Menschen müssen sich durch Minijobs etwas dazuverdienen. Und immer mehr Menschen arbeiten zu Hungerlöhnen: 5,5 Millionen erhalten Stundenlöhne unter 7,50 Euro, davon arbeiten 1,9 Millionen zu Löhnen unter 5 Euro. Für diese Menschen ist Altersarmut vorprogrammiert. Besonders Frauen werden auf unsichere Beschäftigungsverhältnisse abgeschoben und mit niedrigen Löhnen abgespeist. Trotz des Aufschwungs gibt es immer noch viel zu viele Menschen ohne Arbeitsplatz. Im Osten Deutschlands sind die Löhne besonderes niedrig und die Arbeitslosigkeit ist doppelt so hoch wie im Westen.

DIE LINKE will diese Entwicklung stoppen und umkehren. Wir wollen, dass die Arbeit nach den Bedürfnissen der Menschen gestaltet wird und nicht danach, was den meisten Profit bringt.

1. Gesetzlicher Mindestlohn für Alle!

Ein gesetzlicher Mindestlohn zieht eine Untergrenze für Löhne ein. Er kommt allen Beschäftigten zu Gute. Löhne, die unter dem Mindestlohn liegen, sind illegal. Mindestlöhne, die nur für einzelne Branchen gelten, können Löhne über dem gesetzlichen Mindestlohn absichern. Dazu müssen sie über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Allein auf Branchenmindestlöhne zu setzen, ist der falsche Weg. Denn die Hürden für Branchenlösungen sind hoch: Mindestlöhne auf der Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes bedürfen bundeseinheitlicher Tarifverträge. Zudem hat die große Koalition beschlossen, nur die Tarifverträge zu akzeptieren, die mehr als 50 Prozent einer Branche erfassen. Unter diesen Bedingungen wird es immer Menschen geben, die einen solchen Mindestlohn nicht bekommen, weil ihre Branche nicht die Voraussetzungen erfüllt.

Zudem gibt es Branchen, wie das Bewachungsgewerbe, in denen nur sehr geringe Löhne tarifvertraglich festgelegt wurden, weil der gewerkschaftliche Organisationsgrad in der Branche sehr niedrig ist und keine Arbeitskampffähigkeit besteht. Ver.di lehnt deshalb zu Recht die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz ab, weil damit Hungerlöhne zu Mindestlöhnen erklärt würden.

Generell hilft also nur die Einführung eines Existenz sichernden gesetzlichen Mindestlohns in einer Höhe, wie sie bei unseren europäischen Nachbarn üblich ist. Wenn in Frankreich heute Unternehmen einen Lohn von mindestens 8,44 Euro brutto zahlen müssen und können, dann sollte dies auch in Deutschland möglich sein. Klar ist auch: 8,44 Euro sind nicht viel. Deshalb muss der Mindestlohn nach seiner Einführung in schnellen Schritten steigen, die insbesondere die Inflation auszugleichen haben. Ergänzend zu einem gesetzlichen Mindestlohn sollten Branchenmindestlöhne vereinbart werden können, sofern sie die 8,44 Euro übersteigen.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat in mehreren parlamentarischen Initiativen die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn bekräftigt und konkrete Vorschläge zu seiner Ausgestaltung und Einführung unterbreitet. Wir haben unmittelbar umsetzbare Vorschläge vorgelegt, die auch die Forderung nach einem Verbandsklagerecht zur Durchsetzung enthalten.

Wir begrüßen daher auch die Bundesratsinitiativen der Länder Berlin und Bremen für einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn ausdrücklich. DIE LINKE in Hessen, Niedersachsen und Hamburg wird nach den Landtagswahlen ebenfalls Bundesratsinitiativen für den gesetzlichen Mindestlohn initiieren. Für den Fall, dass im Bundesrat keine Mehrheit für einen bundesweit gültigen Mindestlohn zustande kommt, wird sich die DIE LINKE für einen in diesen Bundesländern gültigen Mindestlohn stark machen.

2. Gute Arbeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärken!

Zur Stärkung Guter Arbeit können die Länder und der Bund die Vergabe von Aufträgen an private Unternehmen im Rahmen von Vergaberichtlinien an die Einhaltung sozialer Kriterien binden. Neben der Tariftreue und der Zahlung eines Mindestlohns können die Kriterien betriebliche Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zur Förderung von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen umfassen.

Auf Initiative der Berliner LINKEN müssen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der Hauptstadt alle Unternehmen künftig garantieren, dass sie Tariflohn und mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro zahlen, wie er von den Gewerkschaften als allgemein gültige unterste Lohngrenze gefordert wird. Und die Bundestagsfraktion hat einen Antrag zur Erstellung von Vergaberichtlinien bei Aufträgen des Bundes in den Bundestag eingebracht. Auch unsere Fraktion im Landtag Brandenburg hat einen entsprechenden Antrag vorgelegt.
DIE LINKE in Hessen, Niedersachsen und Hamburg bereiten ebenfalls Initiativen für Vergabegesetze ihrer Länder vor.

3. Arbeit wieder sicher machen!

Die Zunahme von Leiharbeit, Mini-Jobs und befristeter Beschäftigung wurde erst durch die Hartz-Gesetze ermöglicht. Diese Einfallstore für Niedriglohnbeschäftigung müssen geschlossen werden. Die Durchsetzung des Prinzips gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit, die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, die volle Sozialversicherungspflicht für jede geleistete Arbeitsstunde und die Wiederherstellung des Qualifikationsschutzes sind unverzichtbar. Die Bundestagsfraktion hat diese Forderungen zur Stärkung Guter Arbeit in der „Initiative für eine gerechte Arbeitswelt“ zusammengefasst und im Herbst 2007 in den Bundestag eingebracht.

4. Gute Arbeit braucht starke Betriebsräte und Gewerkschaften!

Mit Hartz IV schürt die Politik die Angst der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit. Das schwächt den Willen zum Widerstand und damit zugleich die Kampfkraft der Gewerkschaften. Daher ist Hartz IV auch für die miserable Lohnentwicklung in Deutschland mit verantwortlich. Auch deshalb fordert DIE LINKE, Hartz IV zurückzunehmen.

Damit Gewerkschaften und Betriebsräte Gute Arbeit und höhere Löhne durchsetzen können, will DIE LINKE ihre Rechte stärken: Der Antistreikparagraph ist abzuschaffen, das Streikrecht ist auf Übernahmen und Verlagerungen von Unternehmen auszuweiten und Betriebsräte müssen ein Vetorecht bei Unternehmensübernahmen sowie bei Einsatz atypischer Beschäftigung erhalten.

Auch die Zulässigkeit des politischen Streiks steht auf der Tagesordnung. Bei wichtigen Entscheidungen regiert die Bundesregierung über die Köpfe der Menschen hinweg: gesetzlicher Mindestlohn, Rente ab 67, Auslandseinsätze der Bundeswehr, Hartz IV. Das hat zur Schwächung unserer Demokratie und zum Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Politik beigetragen. Immer mehr Menschen wenden sich von der Politik ab. Sie fühlen sich nicht vertreten und ernst genommen. Deshalb fordert DIE LINKE das Recht auf Generalstreik. Was in anderen europäischen Ländern erlaubt ist, darf in Deutschland nicht länger verboten sein. Wir wollen die direkte Demokratie stärken.

5. Mehr öffentliche Beschäftigung für soziale, ökologische und kulturelle Zwecke!

DIE LINKE. fordert eine Ausweitung und neue Qualität öffentlich geforderter Beschäftigung. Damit sollen wichtige gesellschaftliche Aufgaben erfüllt werden, die die Privatwirtschaft mangels Gewinnaussichten nicht wahrnimmt. Zugleich soll der sich mehr und mehr verfestigenden Langzeitarbeitslosigkeit entgegen gewirkt werden. Die Förderung soll vor allem Menschen zu Gute kommen, für die auf längere Sicht eine öffentlich geförderte Beschäftigung die einzige Chance bedeutet, die Arbeitslosigkeit zu beenden und die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Das betrifft vor allem ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen und Menschen in Regionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit. Die Förderung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, die Entlohnung muss nach Tarif erfolgen und mindestens in Höhe eines gesetzlichen Mindestlohns liegen. DIE LINKE geht davon aus, dass bis zum Ende der Legislaturperiode 2009 in Deutschland mindestens 500.000 öffentlich finanzierte Arbeitsplätze in gesellschaftlich notwendigen, nicht privatwirtschaftlich organisierten Bereichen geschaffen werden können.

In Berlin wird derzeit ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor aufgebaut, der an den guten Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern unter der ehemaligen rot-roten Landesregierung anknüpft. Die Arbeitnehmer-Brutto-Entgelte werden nicht weniger als 1.300 Euro monatlich betragen. Insgesamt werden 10.000 Existenz sichernde und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für die am schwersten zu vermittelnden Arbeitslosen geschaffen.

Auch DIE LINKE in Hessen, Niedersachsen und Hamburg setzt sich für öffentlich geförderte Beschäftigung in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales und Verkehr ein. Die Förderung soll die unwürdige Praxis von 1-Euro-Jobs beenden. D.h. neu geschaffene Arbeitsplätze sollen nach Tarifvertrag entlohnt werden. Auch die berufliche Ausbildung soll gefördert werden, damit mehr junge Menschen eine Perspektive entwickeln können.