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Zugang zur medizinischen Verwendung von Cannabis muss verbessert werden

Nachricht von Frank Tempel, Kathrin Vogler,

Fachgespräch „Verwendung von Cannabis als Medizin“ der Bundestagsfraktion DIE LINKE am 17. Dezember 2014 im Deutschen Bundestag mit einstimmiger Forderung

Fachgespräch im Fraktionssaal     Auf Einladung von Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, und Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte, kamen am 17. Dezember 2014 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen und Parteien sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger im Fraktionssaal der LINKEN zu einem Fachgespräch zum Thema "Verwendung von Cannabis als Medizin" zusammen.    Einführende Worte hielt die Abgeordnete und Parteivorsitzende der LINKEN Katja Kipping. Sie betonte, dass der Umgang mit Cannabis in Deutschland immer noch sehr umstritten ist, während der Gebrauch in anderen Ländern weit weniger problematisch erscheint. Gesundheit sei ein Menschenrecht. Leider werde Patientinnen und Patienten dieses Menschenrecht durch die restriktive Gesetzgebung im Bereich von Cannabis verwehrt.    Über Jahre kriminalisiert   Die Expertenrunde wurde dann durch Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband eröffnet. Anhand einer vom Hanfverband initiierten repräsentativen Umfrage erläuterte Wurth, dass eine überwältigende Mehrheit von 82 Prozent für die medizinische Verwendung von Cannabis existiert. Circa 800.000 Menschen könnte Cannabis als Medizin in Deutschland helfen, so Wurth. In den USA, wo die medizinische Verwendung von Cannabis in mittlerweile 23 Bundestaaten ermöglicht wurde, herrscht dazu zwar ein großer Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen. Trotzdem wäre es auch für uns in Deutschland sicherlich von Interesse, diese Regelungen einmal genauer anzuschauen, um auch hier die notwendigen Regelungen zum vereinfachten Zugang endlich umzusetzen.   Dr. Oliver Tolmein, Kanzlei Menschen und Rechte in Hamburg, referierte anschließend unter dem Motto "Sie benötigen den Passierschein A38" über den Sachstand zur medizinischen Verwendung von Cannabis als rechtlicher Perspektive. Dabei machte er anhand eines konkreten Fallbeispiels deutlich, in welcher extremen Art und Weise Patientinnen und Patienten durch Gerichte, Polizei und Bundesbehörden teilweise über Jahrzehnte kriminalisiert und deren medizinische Behandlung mit Cannabis verhindert wird. Tolmein sprach sich konkret dafür aus, dass Cannabis als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel klassifiziert und dessen Kostenübernahme durch die Krankenkassen durch Änderungen im SGB V sichergestellt werden muss.   „"Gebt das Hanf – für Kranke – frei" war im Anschluss daran der Titel vom Vortrag von Dr. Franjo Grotenhermen, der aus Rüthen (NRW) zum Fachgespräch live zugeschaltet war. Der Geschäftsführer der International Association for Cannabinoid Medicines (IACM) nannte konkrete Beispiele von Patientinnen und Patienten aus seiner Praxis, die auf die Einnahme von Cannabis zu medizinischen Zwecken angewiesen sind. Er sprach zudem über aktuelle Versorgungsengpässe von Cannabisblüten für Menschen, die eine Ausnahmegenehmigung vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) besitzen. In Deutschland wäre der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken noch immer verboten, so dass der gesamte Bedarf in Deutschland über den Import aus den Niederlanden gedeckt werden muss. Grotenhermen sprach sich deshalb dafür aus, den Cannabis-Anbau zur Herstellung von Medizinalblüten zu ermöglichen. Der beste Weg wäre aber, wenn der Eigenanbau in Deutschland erlaubt wäre.    Cannabis vollständig verschreibungsfähig machen    Im Anschluss daran stellte Kathrin Vogler ein Positionspapier von ihr und Frank Tempel zum Thema vor. In diesem betonen beide, dass wirksame Therapien nicht aus ideologischen Gründen verhindert werden dürften. Die Genehmigungspolitik der zuständigen Bundesbehörde müsse verändert werden. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass Menschen mit einer Ausnahmegenehmigung auch tatsächlich Cannabis erhalten, sei es über die Genehmigung zum Eigenanbau oder über die Erstattungsfähigkeit von Cannabis-Blüten oder -Extrakt durch die Krankenkassen. Wichtig sei zudem, dass für die Sicherung von Cannabis gegen unerlaubten Zugriff keine höheren Anforderungen gestellt werden dürfen als für andere verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie Morphin, Methadon oder Dronabinol. Zudem müssten die formalen Anforderungen für die Antragstellung herabgesetzt werden. Bestehende Forschungshemmnisse müssen abgebaut und Cannabis vollständig verschreibungsfähig gemacht werden. Forschungsvorhaben würden damit erleichtert und Cannabis als Medizin weiter enttabuisiert. Wichtig sei auch, dass die Herstellung standardisierter Medizinalblüten oder Extrakte in Deutschland für die Versorgung der Inhaberinnen und Inhaber einer Ausnahmegenehmigung rechtlich ermöglicht wird. So können die Bezugspreise und damit die Kosten für die Betroffenen bzw. die Krankenkassen gesenkt werden.   In einem abschließenden Resümee fasste Frank Tempel das Fachgespräch zusammen. Es liege dabei vor allem in den Händen der Politik, dass der Zugang zur medizinischen Verwendung endlich erleichtert wird. Es kann nicht sein, dass Patienten und Patienten, für die der Konsum von Cannabis die einzige Alternative zu Schmerz und Leiden darstellt, von der Bundesregierung immer noch wie Kriminelle behandelt werden. Das Recht auf Gesundheit, wie es die Parteivorsitzende Katja Kipping formuliert, gilt auch für diese.   Eine Dokumentation vom Fachgespräch finden Sie demnächst auf Youtube. Die entsprechende Verlinkung erfolgt an dieser Stelle.   linksfraktion.de, 18. Dezember 2014