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Zeit für einen Aufbruch Richtung demokratischer Sozialstaat

Im Wortlaut von Katja Kipping,

Kommentar zu 50 Jahren BSHG

Vor 50 Jahren, am 30. Juni 1961, erblickte das Bundesozialhilfegesetz, welches die Reichsfürsorgepflichtverordnung von 1924 ersetzte, das Licht der Welt. Zum damaligen Zeitpunkt war das ein gewisser sozialpolitischer Fortschritt – der allerdings in der alten paternalistischen Logik der Armenfürsorge verblieb. Arbeitszwang, Repressionen, Armutsregelsätze und Diskriminierungen vielfältiger Art waren kennzeichnend für diese Fürsorgepraxis. Wer Sozialhilfe bezog, der war massiv ausgrenzt. Sozialhilfebeziehende waren Vorletzte in der sozialen Hierarchie. Danach kamen noch die Asylsuchenden.

Seitdem gab es viele Angriffe auf die Sozialsysteme und den Sozialstaat. Die wohl schärfsten kamen in Form der Hartz-Gesetze unter einer rot-grünen Regierung. Dagegen und gegen alle anderen Angriffe auf die Sozialsysteme haben soziale Bewegungen und DIE LINKE den Sozialstaat verteidigt und dabei so manchen Erfolg erringen können. So wurde beispielsweise der ursprünglich etwas niedrigere Ost-Hartz-IV-Regelsatz an den West-Regelsatz angeglichen. Und die Einkommen, die Kinder aus Hartz-IV-Familien in Ferienjobs erzielen, wurden zumindest teilweise freigestellt. Die Auszahlungsdauer des Arbeitslosengeld I für Ältere wurde letztlich um einige Monate verlängert. Alles kleine Schritte, die aber ohne den couragierten Protest gegen weitere Kürzungen und die vielen Initiativen der LINKEN dazu nicht zustande gekommen wären. Widerstand lohnt sich also.

Doch bei aller notwendigen Abwehr der Angriffe auf den Sozialstaat können Linke nicht die Augen vor den Schwächen, ja Fehlern der gegenwärtigen Ausrichtung der Sozialsysteme verschließen. Zu diesen Fehlern gehört erstens, dass Menschen, die in Not als Flüchtlinge oder Asylsuchende zu uns kommen, ausgegrenzt und auf das Asylbewerberleistungsgesetz verwiesen werden.

Zweitens stehen die heutigen steuerfinanzierten Sozialleistungen im Geiste der finanziellen Inhaftnahme von Angehörigen, Mitbewohnenden und Partner_innen. Wer auf Wohngeld oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bei dem wird ganz schnell die Familie bzw. die Wohngemeinschaft in Anspruch genommen. So gilt bei Hartz IV  schon als eheähnliche Bedarfsgemeinschaft, wer länger als ein Jahr zusammenwohnt. Das Gegenteil müssen die Betroffenen beweisen. Kommt es zur Überprüfung, wird dann beispielsweise auf so fragwürdige Umstände geschaut, wie ob man sich eine Butterdose teilt.

Zu den Schwächen des bestehenden Sozialstaates gehört drittens, dass das Grundrecht auf gesellschaftliche Teilhabe durch Sanktionen angegriffen werden kann. So wird der ohnehin zu niedrige Hartz-IV-Regelsatz schon bei Meldeversäumnissen gekürzt – oder wenn man einen Ein-Euro-Job ablehnt, weil man kein Lohndumping befördern möchte. Viele dieser Sanktionen sind fehlerhaft. Das beweist die hohe Erfolgsquote von Widersprüchen und Klagen dagegen.

Angesichts dieser hier nur angedeuteten Mängel der heutigen Ausrichtung des Sozialstaates sollte das Jubiläum für uns ebenfalls Anlass sein, über eine neues sozialpolitisches Leitbild nachzudenken.

Ein solches Leitbild haben meiner Meinung nach Stephan Lessenich und Matthias Möhring-Hesse im Auftrag der Otto-Brenner-Stiftung vorgelegt: „Der demokratische Sozialstaat – Eckpfeiler für eine neue Wohlfahrtsarchitektur“. Beide gehen davon aus, dass Entstandardisierung und Prekarisierung der Lebensläufe nur Stichworte sind, die belegen, dass Vieles nicht mehr so ist wie im goldenen Zeitalter des keynesianischen Wohlfahrtsstaates. Das Leitbild „demokratischer Sozialstaat“ leiten Lessenich und Möhring-Hesse aus den Notwendigkeiten einer demokratischen Gesellschaft ab. „Der demokratische Sozialstaat wird ehrlicher sein. Denn seine Idee gründet auf einer einfachen Erkenntnis: dass nämlich die soziale Integration hochdifferenzierter Gesellschaften ihren Preis hat. Der demokratische Sozialstaat wird aus einer politischen Debatte über die Frage hervorgehen müssen, ob diese Gesellschaft, ob ihre Bürgerinnen und Bürger, den Preis ihres sozialen Zusammenhalts zu zahlen bereit sind – oder anders gesagt: was es ihnen wert ist, ihre Demokratie mit Leben zu füllen. Der demokratische Sozialstaat wird dann in Umfang und Gestalt nicht mehr und nicht weniger sein als das Symbol und Instrument dieser gesellschaftlichen Wertschätzung der Demokratie.“ Dieser Sozialstaat ist Ausdruck und Garant der Zugehörigkeit aller Bürgerinnen und Bürger zur demokratischen Gesellschaft – ganz im Gegensatz zur alten Sozialhilfe und zur neueren Hartz-IV-Grundsicherungen.

 

Von Katja Kipping, Sozialpolitische Sprecherin der Fraktion und Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages