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Zahl von Solo-Selbständigen im Zeitverlauf deutlich angestiegen – Immer mehr Selbständige beziehen Hartz IV

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Die Zahl der Selbständigen ohne Beschäftigte, sogenannte Solo-Selbständige, ist seit dem Jahr 2000 deutlich angestiegen, von 1,84 Millionen auf 2,34 Millionen im Jahr 2014. Mittlerweile gibt es deutlich mehr Solo-Selbständige als Selbständige mit Beschäftigten, deren Zahl lag im Jahr 2014 bei 1,85 Millionen, 2000 waren es 1,8 Millionen.

Solo-Selbständige verfügen nur über ein unterdurchschnittliches Einkommen. Im Jahr 2014 lag ihr monatliches Nettoeinkommen1 im Durchschnitt bei 1.496 Euro. Selbständige mit Beschäftigten verfügten im Jahr 2014 hingegen über ein monatliches Nettoeinkommen von 2.701 Euro, abhängig Beschäftigte über 1.553 Euro.

Das geht aus der Antwort des Statistischen Bundesamtes auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor.  

Die Zahl der Selbständigen, die ergänzendes Arbeitslosengeld II erhalten, ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Bezogen im Jahr 2007 66.910 Selbständige Hartz IV-Leistungen, waren es 2014 117.904, im Mai dieses Jahres als aktuellste verfügbare Angabe 119.275.  

Die stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt dazu:

„Der Weg in die Selbständigkeit ist für viele auch ein Weg in eine prekäre Tätigkeit, von der man nicht leben kann. Insbesondere bei Solo-Selbständigen ist die Selbständigkeit auch Ausdruck zu weniger sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze oder auch eines Outsourcings von Unternehmen. Oft war die Entscheidung zur Selbständigkeit keine freiwillige. Durch die Einführung der Förderung als sogenannte Ich AG im Zuge der Hartz-Gesetze wurde die Solo-Selbständigkeit als Allzweckwaffe gegen Arbeitslosigkeit auserkoren, die für viele in einer Sackgasse endete. Grundsätzlich fühlen sich viele Selbständige allein gelassen mit ihren Problemen und zu wenig gefördert. Hier ist die Bundesregierung gefordert, vor allem für kleine Selbständige bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, was insbesondere auch die Verbesserung der Einkommenssituation betrifft. Die Einführung eines Mindesthonorars für Solo-Selbständige sollte diskutiert werden.“     

Sabine Zimmermann weiter:

„Ein großes Problem ist zudem die soziale Absicherung. Offensichtlich geht die Bundesregierung wie selbstverständlich davon aus, dass es sich bei Selbständigen um Gutverdiener handelt. So beträgt der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung um 360 Euro, da von einem Einkommen von über 2.000 Euro ausgegangen wird, was viele Solo-Selbständige und Kleinunternehmer gar nicht erreichen. Ebenso problematisch ist, dass viele Selbständige nicht in gesetzliche Altersversorgungssysteme einbezogen sind und sich eine private Altersvorsorge nicht leisten können. Altersarmut ist hier vorprogrammiert. Die Regelungen zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige schließen viele Betroffene aus, da der Zugang zu restriktiv ist und die Beiträge oft nicht aufgebracht werden können. Zur besseren sozialen Absicherung Selbständiger muss die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergreifen, unter anderem den Beitrag zur Krankenversicherung für Geringverdiener reduzieren, die einkommensorientierte Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung am realen Einkommen orientieren sowie diese für weitere Gruppen von Selbständigen öffnen.“


linksfraktion.de, 20. Oktober 2015

 

1 Beim monatlichen Nettoeinkommen handelt es sich um die Summe aller Nettoeinkünfte aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen,  Vermietung und Verpachtung, Kindergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lottogewinne). Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht erfragt. Die Ermittlung der Höhe des Nettoeinkommens erfolgt im Mikrozensus durch Selbsteinstufung der Befragten in die vorgegebenen Einkommensgruppen.