Zum Hauptinhalt springen

Wir streiten weiter für Rentengerechtigkeit in Ostdeutschland

Im Wortlaut von Martina Bunge,

 

Von Martina Bunge, bis 2013 Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und Expertin für die Rentenüberleitung Ost

 

Es ist gut, dass die Fraktion DIE LINKE nicht nachlässt, Druck auf die Bundesregierung zu machen, damit Lebensbiografien von Menschen, die in der DDR gearbeitet und gelebt haben, rentenrechtlich im 25. Jahr der deutschen Einheit endlich anerkannt werden.

Zu den Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen ist es gekommen, weil 1991 alle Alterssicherungsansprüche aus DDR-Zeiten in die bundesdeutsche Gesetzliche Rentenversicherung "gesteckt" wurden. Das ignoriert in der DDR existierende sozial-sichernde Besonderheiten und liquidiert zusätzliche Versorgungen für bestimmte Berufsgruppen ganz oder teilweise. So bekommt heutzutage ein Spitzenfacharbeiter vormaliger Großbetriebe eine gleichhohe Rente wie eine Professorin, unabhängig von deren Fachspezifikation. Zuwendungen für Ballett-Tänzerinnen sind beispielsweise ganz weggefallen. Und es wurde in die Rentenformel eingegriffen, indem Einkommen von Personen wegen vermeintlicher Staatsnähe nicht anerkannt werden. Auch Probleme der Geschiedenen fanden keine Berücksichtigung. Viele Menschen, die seit Jahren in Rente sind oder auch jetzt erst gehen, sehen das Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) als Geringschätzung ihrer Lebensleistung an. Schwierige finanzielle Situationen sind eine der Folgen.

Die PDS im Bundestag hat einst gegen dieses Gesetz gestimmt und auch die Linke danach immer wieder Korrekturanträge gestellt. Diese werden permanent von einer Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag abgelehnt. Die hauptsächlichen Gegenargumente sind, dass diesen Weg ja die letzte Volkskammer der DDR vorbestimmt habe und letztlich alles inzwischen höchstrichterlich ausgeurteilt sei.

Warum ist es richtig, dass DIE LINKE nicht aufgibt? Das von der letzten Volkskammer im Juni 1990 verabschiedete Rentenangleichungsgesetz war anfangs mit dem Ziel erarbeitet worden, eine bessere DDR zu gestalten. Es mutierte dann aber dazu, die DDR-Altersansprüche für die Währungsumstellung am 1. Juli 1990 fit zu machen (Rentenniveau-Anhebung). Durch die Dynamik des Einigungsprozesses in jenem Sommer fiel das geplante Folgegesetz, insbesondere für den Umgang mit Zusatz- und Sonderversorgungen, der Vorbereitung des Einigungsvertrages zum Opfer. Die Verhandelnden der Ost-Seite versuchten, Etliches von dem nicht mehr Geregelten im Einigungsvertrag zu verankern. Ein möglicher Spielraum, der sich aus der verankerten „Berücksichtigung der Beitragszahlung“ ohne „Besserstellung gegenüber vergleichbaren anderen öffentlichen Systemen“ (Anlage II, Kap. VII/H, Nr. 9 Einigungsvertrag) hätte ergeben können, wurde im RÜG nicht genutzt und ist längst durch Weglassen vergessen.

Bei der Rechtsprechung ist zu beachten, dass, selbst wenn das Bundesverfassungsgericht einer beklagten Regelung keine Grundgesetzwidrigkeit bescheinigt, diese Regelung noch lange nicht sozial gerecht sein muss. Wichtig ist, dass nur Rentenansprüche unter Eigentumsschutz stehen. Bei zusätzlichen Versorgungen obliegt es der Opportunität des Nachfolgestaats, wie er damit umgeht.

Im Umkehrschluss ist der Gesetzgeber nicht gehindert, andere gerechte Lösungen zu schaffen.

Wenn derzeit bei vergleichbaren Berufsgruppen die Altersbezüge Ost nur 30 bis 60 Prozent der Bezüge West betragen, ist es meines Erachtens im Interesse der sozialen Einheit geboten, dass der Bundestag und die Regierung endlich handeln.

linksfraktion.de, 30. September 2015