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Willkür im Jobcenter

Periodika,

Catheriné Pierré hatte jahrelang Angst, ihren Briefkasten zu öffnen. Die 29-Jährige aus Minden in Nordrhein-Westfalen fürchtete die amtlichen Schreiben des Jobcenters. „Auf dem Amt bin ich mir immer ausgeliefert vorgekommen, völlig wertlos, wie ein Insekt“, sagt sie.

Vor etwa vier Jahren hatte ihr das Jobcenter zum ersten Mal den Regelsatz gekürzt – um 10 Prozent. Später kamen weitere Sanktionen hinzu. Die Gründe waren unterschiedlich – mal ein angeblich verpasster Termin, mal vermeintlich zu wenige Bewerbungen. Jedes Mal behielt das Jobcenter einen Teil ihrer Leistungen ein. 

Catheriné Pierré ist kein Einzelfall. Jahr für Jahr verhängen Jobcenter rund eine Million Sanktionen. Bei diesen Strafen kürzt das Amt den Regelsatz von aktuell 404 Euro pro Monat. Die Höhe der Kürzung variiert: Der Regelsatz wird um mindestens 10 Prozent gekürzt, die Leistung kann aber auch vollständig gestrichen werden.

Im Februar dieses Jahres waren laut Bundesagentur für Arbeit rund 130.000 Menschen von Sanktionen betroffen. Ihnen wurde im Durchschnitt der Regelsatz um knapp 20 Prozent gekürzt. Sie hatten monatlich etwa 109 Euro weniger zur Verfügung. Seit dem Jahr 2007 haben Hartz-IV-Beziehende insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro weniger erhalten.

Für Betroffene wie Catheriné Pierré hat das sehr konkrete Folgen. „Mehr schlecht als recht bin ich über die Runden gekommen“, sagt sie. Manchmal habe sie tagelang nur Brot mit Margarine gegessen, oft musste sie sich von Freunden Geld leihen. 

Sanktionen gegen Erwerbslose bilden seit jeher den Kern der Hartz-Gesetze. Als SPD und Grüne – mit Billigung von CDU/CSU und FDP – das Gesetz vor mehr als zehn Jahren beschlossen, sagte der damalige Fraktionschef der SPD, Franz Müntefering: „Nur wer arbeitet, soll auch essen.“

Mittlerweile hat die Regierung die Daumenschrauben nochmals angezogen. Die Ämter dürfen fortan Leistungen, die bereits gezahlt wurden, zurückfordern, wenn das Jobcenter meint, die oder der Erwerbslose habe sich sozialwidrig verhalten. Erwerbslosen droht so eine doppelte Bestrafung: Ihnen wird die Leistung gekürzt, und bereits erhaltene Leistungen müssen erstattet werden. Es ist absehbar, dass diese Regelung viele Erwerbslose in die Verschuldung treibt. Sie sind dann gezwungen, die Rückzahlung abzustottern – durch eine Kürzung der Leistung.

Catheriné Pierrés Verhältnis zum Jobcenter änderte sich vor etwa zwei Jahren. Damals fing sie an, Gesetzestexte zu lesen und Gerichtsurteile zu studieren. Erstmals legte sie Widerspruch gegen einen Bescheid des Jobcenters ein – und bekam Recht.

Catheriné Pierré ist seitdem selbstbewusster. „Trotzdem bin ich noch immer erleichtert, wenn mein Briefkasten leer ist“, erzählt sie. 

Mindestsicherung statt Hartz IV

Das fordert die Fraktion DIE LINKE:

Der Hartz-IV-Regelsatz wird sofort auf 560 Euro angehoben. Mittelfristig wird Hartz IV ersetzt durch eine bedarfsdeckende, sanktionsfreie Mindestsicherung von 1.050 Euro.

Der Regelsatz muss jährlich mindestens an die Preisentwicklung angepasst werden. 

Eine Grundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen muss eingeführt werden. Unverzüglich müssen Kindergeld und die Regelsätze für Kinder erhöht werden, das Kindergeld darf nicht länger auf Hartz IV angerechnet werden. 

Sanktionen müssen abgeschafft werden, die Bedarfsgemeinschaft wird durch ein individuelles Recht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung ersetzt. Zwangsumzüge und Schnüffeleien im Privatleben hören auf.

Ein-Euro-Jobs müssen durch einen qualitativ hochwertigen, öffentlich geförderten Beschäftigungssektor ersetzt werden.