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Wie weiter nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz?

Nachricht von Achim Kessler,

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde in diesem Jahr, durch den engagierten Protest von selbstständigen und angestellten Therapeuten und auch dank der Forderungen der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, eine bessere Vergütung im Heilmittelbereich beschlossen. Viele Probleme in der Heilmittelversorgung drängen aber weiterhin: die überfällige Ausbildungsreform, die Umsetzung der Blankoverordnung, bisher nicht vorgesehene Modellvorhaben zum Direktzugang von Patientinnen und Patienten zur Heilmittelversorgung, und die bundesweite Umsetzung der Schulgeldfreiheit. Vor allem die hohen Kosten in der Ausbildung, teure Fortbildungen und ein viel zu niedriges Einkommen betreffen alle Berufe in der Heilmittelversorgung und führten dazu, dass ein Fachkräftemangel droht.

Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE. am 21. Oktober 2019 nach Berlin eingeladen und einen Ratschlag zur Heilmittelversorgung organisiert, mit dem Schwerpunkt „Wie weiter nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz - Was ist erreicht? Wo stehen wir jetzt?“.

Gemeinsam mit Therapeutinnen und Therapeuten unterschiedlichster Fachrichtungen wurde die aktuelle Situation in der Heilmittelversorgung analysiert und diskutiert, was aus Sicht von Beschäftigten, Aktivistinnen und Aktivisten und den jeweiligen Berufsverbände die wichtigsten Forderungen und nächsten Schritte für eine Verbesserung sein könnten.

Nach der Begrüßung und Eröffnung des Ratschlags durch Dr. Achim Kessler konnten die Teilnehmenden zunächst Kurzvorträge mit anschließender Diskussion hören zu den Themen Direktzugang, vorgetragen von Volker Brünger von den Therapeuten am Limit, zur Situation in der Logopädie, vorgetragen von Christiane Sautter-Müller von LOGO Deutschland, zu betrieblichen Arbeitskämpfen an der Charité, vorgetragen von Stephan Strasser von der Charité Physiotherapie- und Präventionszentrum GmbH, und zur Bewegung in der Heilmittelversorgung, vorgetragen von Thomas Etzmuß von den vereinten Therapeuten.

In den darauffolgenden Arbeitsgruppen wurde teils kontrovers aber sehr produktiv debattiert über die Arbeitsbedingungen in der Heilmittelversorgung, die Reform und Akademisierung der Ausbildung und den Direktzugang, und die Voraussetzungen einer bedarfsgerechten Versorgung.

Der Ratschlag endete mit einer gemeinsamen verabschiedeten Resolution, der die Bundesregierung und die sie tragende Koalition sowie die Landesgesetzgebung auffordert,

  1. weitere Maßnahmen zu ergreifen, um durch die Erhöhung der Vergütungen, die Einkommen insbesondere der Praxisinhabenden kleiner Praxen zu verbessern. Durch weitere Maßnahmen muss auch sichergestellt werden, die Einkommen der in den Praxen angestellten Heilmittelerbringenden mindestens auf Klinikniveau zu heben,
  2. schnellstmöglich sämtliche Schulgelder bei Heilmittelausbildungen abzuschaffen. Ab Juli 2019 gezahlte Schulgelder sind den Schüler*innen zu erstatten,
  3. zu evaluierende Modellprojekte zum Direktzugang gesetzlich einzuführen. Dazu ist in einer oder mehreren KV-Regionen eine Einigung zwischen den maßgeblichen Verbänden der Heilmittelerbringenden mit dem GKV-Spitzenverband unter Anhörung der KV festzuschreiben. Die Evaluation ist aus Bundesmitteln zu finanzieren und durch das BMG im Benehmen mit Heilmittelerbringenden und Krankenkassen zu beauftragen,
  4. Bei den Blankoverordnungen gesetzlich festzulegen, dass die zwischen Kassen und Heilmittelverbänden zu treffende Vereinbarung über die Indikationen mindestens 50 Prozent des Versorgungsgeschehens beinhaltet,
  5. die (Hochschul-)Ausbildungen auf Grundlage qualitativer Standards zu modernisieren und dabei auch die Weiterbildungen, die für die Erbringung gewisser Leistungen zu Lasten der GKV Voraussetzung sind, in die Ausbildungen zu integrieren,
  6. dass angesichts sehr großer regionaler Differenzen, das Bundesministerium für Gesundheit, den Bedarf der Bevölkerung an Versorgung mit Heilmitteln beforscht, um perspektivisch die Versorgung entsprechend planen zu können.