Zum Hauptinhalt springen

Wie viel Ausspähen darf's denn sein?

Im Wortlaut von Halina Wawzyniak,


 

Von Halina Wawzyniak, für die Fraktion DIE LINKE Obfrau im Ausschuss des Bundestags für Recht- und Verbraucherschutz

Generalbundesanwalt Harald Range hat am Mittwoch im Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz erklärt, ob und welche Ermittlungen er in der Ausspähaffäre einleiten möchte. Ich spreche bewusst von Ausspähaffäre. Der Begriff NSA-Affäre greift nämlich zu kurz. Mindestens der GCHQ ist nämlich auch beteiligt und ich gehe davon aus, dass die Deutschen Geheimdienste ebenfalls Beteiligte der Affäre sind.

In der vergangenen Nacht hat die Süddeutsche Zeitung bereits darüber informiert, dass der Generalbundesanwalt wegen des Ausspähens der Kanzlerin eine Ermittlungsverfahren einleiten wird, nicht aber wegen des Ausspähens der Daten von Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands. Es lag also ein wenig Spannung in der Luft, ob diese Informationen stimmen und ob Range dem Rechtsausschuss noch weitere Informationen geben wird.

Doch bevor es dazu kam, gab es eine circa 40-minütige, teils hitzige Debatte, die sich am Antrag der LINKEN entzündete, ein Wortprotokoll diese Tagesordnungspunktes zu bekommen. Der Antrag wurde abgelehnt. Mir ging es bei dem Antrag allein darum, dass am Ende nicht irgendwelche Interpretationen im Raum stehen, sondern alle Interessierten nachlesen können, was gesagt wurde. Leider wurde dieser Antrag zu einer umfangreichen Debatte, ob es legitim sei, dass der Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz sich vom Generalbundesanwalt informieren lässt oder ob das nicht das Amt des Generalbundesanwaltes und den Rechtsausschuss beschädige. Es stand wohl die Befürchtung im Raum, der Rechtsausschuss wolle auf die Ermittlungstätigkeit des Generalbundesanwaltes politisch Einfluss nehmen. Zwischendurch war auch noch einmal Thema, ob der Ausschuss nicht möglicherweise geheim tagen sollte.

Um es klar zu sagen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hoher Wert. In der vergangenen Legislaturperiode hatten wir als LINKE die Weisungsgebundenheit von Staatsanwaltschaften schon kritisiert  und auch in dieser Legislaturperiode haben wir im Rahmen einer Kleinen Anfrage auf das Problem der Weisungsgebundheit hingewiesen. Die logische Schlussfolgerung dieser Kritik an der Weisungsgebundheit ist natürlich, dass wir als LINKE finden, dass der Generalbundesanwalt frei von politischer Einflussnahme seine Ermittlungen und seine Tätigkeit zu führen hat. Es kann also in unseren Augen weder eine Weisung zur Verpflichtung von Ermittlungen geben noch ein Weisung Ermittlungen nicht durchzuführen. Das alles spricht aber nicht dagegen, sich informieren zu lassen.

Und natürlich muss die politische Aufarbeitung der Ausspähaffäre stattfinden. Diese darf sich selbstverständlich nicht allein auf das Handy der Kanzlerin beziehen, sondern muss explizit auch das Ausspähen der Einwohner/innen und die Verstrickung deutscher Geheimdienste umfassen.

Generalbundesanwalt Range erklärte im Ausschuss nun, dass nach umfangreichen Vorermittlungen ein Strafverfahren nach § 99 StGB (Spionage) gegen Unbekannt wegen des Handys der Kanzlerin eingeleitet worden ist, er sieht hier einen Anfangsverdacht. Hinsichtlich des Ausspähens der Einwohner/innen ist ein solcher Anfangsverdacht (noch) nicht gegeben, allerdings werde das jetzt auch nicht zu den Akten gelegt, sondern weiter beobachtet. Im Übrigen gäbe es eine neue Ermittlungseinheit für Cyberspionage.

Auf meine Nachfrage, ob der Unterschied zwischen Kanzlerin und Einwohner/innen in unterschiedlichen Straftratbeständen und/oder unterschiedlicher Beweislage bestehe, antwortet Range zunächst, dass die Beweislage bei der Kanzlerin eindeutiger sei. Hier gäbe es Äußerungen von US-Präsident Obama, die Kanzlerin hätte sich selbst an diesen gewendet und es gab Behördenauskünfte. Auf erneute Nachfrage, wie das mit den Straftatbeständen aussehe und das sich ja wohl alle einig sein dürften, dass bei den Einwohnerinnen mindestens der Straftatbestand des § 202a StGB (Ausspähen von Daten) erfüllt sein dürfte, erklärte Herr Range das für diese Straftat keine Zuständigkeit bei ihm bestehe. Damit dürfte er Recht haben. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass Herr Range keinen Anfangsverdacht wegen Spionage im Fall der Bürgerinnen und Bürger sieht. Der § 99 StGB lautet: "Wer 1. für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, oder 2. gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, (…)." Am Ende ist es sicherlich eine Auslegungsfrage, ob das Ausspähen der Einwohner/innen eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ist oder nicht. Es dürfte darauf ankommen, ob "gegen die Bundesrepublik Deutschland" verlangt, dass damit nur Repräsentanten und Behörden der Bundesrepublik gemeint sind oder eben auch jede/r Einwohner/in beziehungsweise ab welchem Ausmaß von ausgespähten Einwohner/innen die Staatsanwaltschaft tätigen werden muss.

Generalbundesanwalt Harald Range erklärte schließlich, dass bei den sogenannten Vorermittlungen Indizien zusammengetragen und auf ihre Stichhaltigkeit geprüft werden. Sollte sich dann ein Anfangsverdacht ergeben, dann können Ermittlungen eingeleitet werden, bei denen auch die Mittel der Strafprozessordnung Anwendung finden, wie z.B. Zeugenvernehmungen.

Ich schließe aus alldem, dass dem Untersuchungsausschuss eine zentrale Rolle bei der Aufklärung der Ausspähaffäre gegenüber den Einwohner/innen und der Verstrickung von Geheimdiensten zukommt. Wenn dieser genug Indizien zusammenträgt, kann es möglicherweise doch noch zu Ermittlungen wegen Spionage kommen. Denn der Generalbundesanwalt beobachtet die Angelegenheit ja weiter.

linksfraktion.de, 4. Juni 2014