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Wie die Energiewende sozial wird

Positionspapier von Eva Bulling-Schröter, Gregor Gysi, Caren Lay,

Vorgestellt am 10. Oktober 2012 von Gregor Gysi, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Eva Bulling-Schröter, umweltpoltische Sprecherin, und Caren Lay, verbraucherpolitische Sprecherin

 

Der Ausbau erneuerbarer Energien bei gleichzeitig sparsamem und effizientem Umgang mit
Energie muss weiter beschleunigt werden. Dies wird nur gelingen, wenn die soziale Frage als
integraler Teil des ökologischen Umbaus der Energieversorgung begriffen wird. Die aktuelle
Debatte um die Zukunft der EEG-Umlage angesichts steigender Strompreise macht dies überdeutlich. Daher müssen die Strompreise auf den Prüfstand: die Willkür der Stromwirtschaft
bei der Preisgestaltung und unberechtigte Privilegien der Industrie zu Lasten der Privathaushalte
müssen beendet werden. Gleichzeitig muss die Stromversorgung auch für Menschen
mit wenig Einkommen dauerhaft sicher gestellt sein. Wer die Energiewende vorantreiben will,
muss sie sozial gestalten – oder wird an ihr scheitern.

1. Willkür der Stromversorger bei der Preisbildung beenden

Um rund zwei Cent könnte der Strompreis niedriger liegen, gäbe es eine funktionierende
Aufsicht und Regulierung des Endkundengeschäfts beim Strom. Denn hier, bei der Festlegung des Strompreises für Privathaushalte, organisieren sich die Versorger zu Lasten der Haushaltskunden hemmungslos Sonderprofite. Die Strompreisaufsicht der Länder wurde im Jahr
2007 abgeschafft, seitdem werden nur noch der Großhandelsmarkt sowie der Bereich der Netzentgelte überwacht. Die bisherige Strategie, allein auf Wettbewerb, also auf den möglichen Wechsel des Stromanbieters zu setzen, ist gescheitert. Die Bundesregierung muss daher ein Konzept für eine effektive, staatliche Aufsicht über das Endkundengeschäft erarbeiten. Dieser Aufsicht ist ein Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbraucher-, Umwelt- und
Sozialverbänden zur Seite zu stellen.

2. Unberechtigte Industrie-Rabatte zu Lasten der Privathaushalte abschaffen

Die Kosten der Energiewende dürfen nicht länger einseitig bei privaten Haushalten und
kleinen Unternehmen abgeladen werden. An der Finanzierung muss sich künftig auch
die energieintensive Industrie beteiligen. Diese wird gegenwärtig bei Umlagen und
Abgaben vielfältig privilegiert. Große Unternehmen erzielen heute sogar leistungslos
Extra-Profite aus Instrumenten wie EEG, Ökosteuer oder Emissionshandel. Diese
Lastenverschiebung hat zur Folge, dass der Strompreis für andere Verbraucherinnen und Verbraucher momentan deutlich höher liegt, als er müsste. Allein die Industrie-
Rabatte bei der EEG-Umlage führen zu einer Preissteigerung für alle Anderen von fast
einem Cent pro Kilowattstunde (kWh). Würden die großen Stromverbraucher an den
Energiewendekosten angemessen beteiligt, könnte der Strompreis sinken.

3. Stromsteuer senken

Der zu erwartende Anstieg der EEG-Umlage darf nicht zu einer weiteren Strompreiserhöhung
führen. Darum soll die Stromsteuer für private Verbraucherinnen und Verbraucher von gegenwärtig 2,05 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf 0,5 Cent je kWh abgesenkt werden. Diese Maßnahme könnte den Strompreisanstieg kompensieren, mit dem die privaten Verbraucherinnen
und Verbraucher ansonsten wegen des Anstiegs der EEG-Umlage im nächsten Jahr rechnen müssten. Letztere soll sich voraussichtlich von 3,6 auf bis zu 5,2 Cent je kWh erhöhen. Mit den jährlich ungefähr 2,2 Mrd. Euro, die dies kosten würde, würde ein Teil jener Mehreinahmen des Staates an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurück gegeben, die die öffentliche Hand in den letzten Jahren infolge rasant steigender Endverbraucherpreise bei Strom und Kraftstoffen
eingenommen hat. Zudem wären allein aus der Reduzierung der Ermäßigungen für die Industrie im Bereich der Strom- und der Energiesteuer (siehe Punkt 2) – je nach künftiger Ausgestaltung – Mehreinnahmen des Bundeshaushalts von bis zu fünf Milliarden Euro im Jahr zu erwarten.

4. Der Sockeltarif für Strom: Grundversorgung sicherstellen, Verschwendung eindämmen

Jeder Energieversorger wird dazu verpflichtet, einen Sockeltarif für Strom einzuführen. Dieses Tarifmodell ist durch zweierlei gekennzeichnet: Erstens, erhält jeder Privathaushalt ein kostenloses, an der Haushaltsgröße orientiertes Grundkontingent an Strom. Der über diesen Gratis-Sockel hinausgehende Stromverbrauch wird, zweitens, teurer als heute, weil die Kosten des Grundkontingents hierhin umgelegt werden. So würde eine Grundversorgung mit Strom
sichergestellt und gleichzeitig die Verschwendung von Strom eingedämmt.
 

Das sozial-ökologische Sockeltarifmodell für Strom besteht aus einem kostenlosen Grundkontingent pro Haushalt plus einem Freikontingent je Haushaltsmitglied. Bei einem Gratis-Haushaltssockel von 300 Kilowattstunden (kWh) Strom zuzüglich kostenloser 200 kWh pro Person, die im Haushalt lebt, profitiert im Vergleich zum jetzigen Strompreismodell jeder Haushalt, der weniger als der Durchschnitt verbraucht. Bei überdurchschnittlichem Stromverbrauch steigt die Stromrechnung im Vergleich zu heute. Da der Stromverbrauch mit steigendem Haushaltseinkommenzunimmt, werden auf diese Weise reiche Haushalte be- und ärmere Haushalte entlastet.

5. Stromsperren beenden

Das Sperren der Stromversorgung bei privaten Haushalten aufgrund von Zahlungsunfähigkeit muss ein Ende haben. Denn die Versorgung mit Strom ist eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Während das Mietrecht hohe Hürden bei Wohnungsfragen vorsieht, sind Stromsperren rechtlich völlig unterreguliert und werden ohne Gerichtsbeschluss vollzogen. Die bis zu 800.000 Abklemmungen pro Jahr sind eine stille soziale Katastrophe. Deshalb müssen Stromsperren gesetzlich verboten werden.

6. Abwrackprämie für Stromfresser

Alte Elektrogeräte sind meist wahre Energieschleudern. Sie erhöhen die Stromrechnung und belasten über ihren hohen Verbrauch das Klima. Besonders energieeffiziente Neugeräte sind jedoch im Anschaffungspreis teurer als solche mit höherem Stromverbrauch. Der Besitz energiesparender Haushaltsgeräte darf jedoch nicht von der sozialen Lage abhängen. Privathaushalte sollen daher einen Zuschuss von 200 Euro bei der Neuanschaffung eines Kühlschranks, einer Wasch- oder Spülmaschine mit der Energieeffizienzklasse A+++ erhalten.

7. Energetische Gebäudesanierung ohne kalte Vertreibung

Gegenwärtig stehen die Stromkosten im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Doch die geplante Beschleunigung der energetischen Gebäudesanierung könnte eine neue Kostenwelle für Mieterinnen und Mieter sowie selbst genutztes Wohneigentum verursachen, sofern nicht rechtzeitig gegen gesteuert wird. Denn die Heizkosteneinsparungen werden in vielen Fällen niedriger sein, als die umgelegten Kosten der Investition. Dennoch muss saniert werden, denn der Gebäudebereich verbraucht in Deutschland rund 40 Prozent aller Endenergie. Um soziale Härten zu vermeiden, muss die Bundesregierung die Mittel für die energetische Gebäudesanierung von gegenwärtig rund 1,5 Milliarden auf etwa fünf Milliarden Euro im Jahr aufstocken. Die Finanzierung kann u.a. über Mehreinahmen beim Emissionshandel erfolgen, bei dem ab 2013 die
vollständige Versteigerung der Emissionsrechte an die Energieversorger beginnt (je nach Ausgestaltung etwa zwischen 2,2 Mrd. und 4,3 Mrd. pro Jahr). Es muss sichergestellt
sein, dass die erhöhte Förderung letztlich auch beim Mieter ankommt.