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Junge Hanfpflanzen in Töpfen © iStock/

WHO-Suchtstoffe: Cannabis und Alkohol gleichstellen

Nachricht von Niema Movassat,

Empfehlung der WHO zur Neuklassifizierung von Cannabis – Meilenstein oder Tropfen auf den heißen Stein?

 

Von Niema Movassat, drogenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.

 

Eigentlich ist schon lange klar, dass die Einstufung von Cannabis im UN-Einheitsabkommen über Suchtstoffe von 1961 (Single Convention on Narcotic Drugs) die Gefährlichkeit dieser Substanz weit überschätzt. Die Einordnung in die restriktivste Kategorie – gemeinsam mit Substanzen wie Heroin – erscheint angesichts des unterschiedlichen Abhängigkeitspotentials absurd. Daher ließ die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im vergangenen Jahr Cannabis von einem Expertenkomitee neu bewerten.

Nach wochenlanger Verzögerung liegt nun seit Ende Januar 2019 die Empfehlung des Expertenkomitees der WHO vor. In dieser wird UN-Generalsekretär Antonio Guterres gebeten, über die gewünschten Korrekturen der Klassifizierung von Cannabis in den UN-Gremien abstimmen zu lassen. Konkret fordert die WHO, Cannabis und Cannabisharz aus der Liste der im Anhang IV [PDF] aufgenommenen Suchtstoffe des UN-Einheitsabkommen von 1961 zu streichen (). Damit würde die Beschränkung der Verkehrsfähigkeit heruntergestuft werden und der medizinische Nutzen der Hanfpflanze könnte anerkannt werden.

Allerdings ändert sich damit für den Cannabiskonsum zu Genusszwecken erst einmal wenig. Denn Cannabis und Cannabisharz sind auch in Anhang I aufgelistet und damit bleibt Cannabis eine nach dem UN-Einheitsabkommen verbotene Substanz. Und die weltweite Drogenkontrolle richtet sich maßgeblich genau nach den Bestimmungen dieses völkerrechtlichen Vertrags. Mit der empfohlenen Neuklassifizierung der WHO bliebe es UN-Mitgliedsstaaten also weiterhin offiziell untersagt, Cannabis zu Genusszwecken freizugeben.

Tatsächlich ein Meilenstein wäre gewesen, hätte die WHO eine vollständige Streichung aus den Listen des UN-Einheitsabkommen über Suchtstoffe empfohlen – also Cannabis als Substanz Alkohol gleichgestellt. So allerdings stellt sich die Frage, ob die Empfehlung nicht wie ein Tropfen auf dem heißen Stein verpufft. Zumal auch noch in den Sternen steht, ob die UN-Gremien der Neuklassifizierung zustimmen werden.

Dennoch steckt in den Empfehlungen auch Potential. Denn es wird auch gefordert, dass Cannabidiol (CBD) und Produkte mit diesem Wirkstoff nicht unter internationaler Kontrolle stehen sollten, solange sie den THC-Wert von 0,2 Prozent nicht überschreiten. Die Übernahme dieser Neuklassifizierung könnte etwas Klarheit für den aktuell umstrittenen Handel mit rauschfreien Cannabisblüten und Nahrungsergänzungsmitteln schaffen.

Dass das WHO-Expertenkomitee nun ausdrücklich das therapeutische Potenzial von Cannabis für die Behandlung von Schmerzen und anderen Erkrankungen benennt, ist gut und wichtig für die weitere Etablierung von Cannabis als Medizin. Für die Entkriminalisierung von Cannabiskonsument*innen war der Schritt der WHO viel zu zaghaft. Also bleibt weiterhin nur zu hoffen, dass sich weitere Länder wie Kanada über das UN-Einheitsabkommen hinwegsetzen und Cannabis trotzdem legalisieren.