Zum Hauptinhalt springen

Wenn Ausnahmen die Regel werden – Das Beispiel Leiharbeit und Werkverträge

Im Wortlaut von Jutta Krellmann,

 

Von Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE

 

Der Eiertanz um verbesserte gesetzliche Regelungen zu Leiharbeit und Werkverträgen ist ein Lehrstück, wie man prekäre Arbeit erst als Ausnahme salonfähig macht und dann mit den Händen im Schoß seelenruhig zuschaut, wie die Ausnahme zur Regel heranwächst. Anstatt die gesetzlich erlaubte Belegschaftsspaltung gründlich zu entkernen, wird einfach die Tapete „Seht, wir haben uns drum gekümmert“ drüber gekleistert. Damit wird das zementiert, was man eigentlich nur vorübergehend zulassen wollte: Zwei-Klassenbelegschaften in den Betrieben. In Wahljahren muss so ein Vorgehen ruhig auch mal als Beschäftigtenverarschung oder Betrug am Wähler bezeichnet werden.

Wir erinnern uns: Leiharbeit sollte laut Koalitionsvertrag auf seine Kernfunktion, das Auffangen von vorübergehenden Auftragsspitzen in Betrieben, zurückgeführt und der steigende Missbrauch von Werkverträgen durch die Aufnahme der bisherigen Rechtsprechung in klare Gesetze eindeutiger definiert und damit gestoppt werden. Der Entwurf, den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände unter Aufsicht des Arbeitsministeriums schlussendlich nach Jahren des Hinhaltens aushandeln durften, wurde dann gleich zweimal innerhalb von drei Monaten durch die politische Mangel gedreht – dank dem Wirtschaftsflügel der Union, oder genauer gesagt: den Arbeitgeberverbänden. Da den Arbeitgebern der gefundene Kompromiss nicht weit genug ging und sie sich bei der Aushandlung mit den Gewerkschaften vor allem bei den Werkverträgen nicht durchsetzen konnten, erfolgte ihr zweiter Angriff einfach eine Etage höher auf der politischen Bühne – und damit auch an den Gewerkschaften vorbei. Allein das ist schon ein starkes Stück und zeigt deutlich, wie Teile der Bundesregierung die sozialpartnerschaftliche Aushandlung aktiv torpedieren. Aber es kommt noch besser. Kurz vor der Verabschiedung, des überarbeiteten Entwurfes, der nicht mal mehr das Papier wert war, worauf er stand, zieht die CSU die Veto-Karte und fordert erneut Erleichterungen für Arbeitgeber. Diesmal bei der Leiharbeit. 

Das ist Eiertanz kurz vor Ostern, und das vor unser aller Augen. Und wie dieser weitergeht, kann ich mir jetzt schon ausmalen. Nämlich gar nicht. Das Desinteresse seitens der Union, in dieser Wahlperiode überhaupt noch etwas bei Leiharbeit und Werkverträgen im Sinne der Beschäftigten zu verbessern, ist offensichtlich. Verstärkt wird das Ganze nun nach den Landtagswahlen mit ihrem besorgniserregenden Rechtsruck. Auf einmal entdeckt die SPD ihr soziales Gewissen, will einen neuen sozialen Pakt für Deutschland und als erste Aktion die aufgeweichten Neuregelungen zu Leiharbeit und Werkverträgen ohne weitere Änderungen umsetzen. Und die Union wiederum, die will genau das verhindern, um ihr wirtschaftliches Profil weiter zu schärfen. Jetzt werden diese dringend benötigte Regulierungen wieder zum Spielball machtpolitischer Interessen. Unglaublich!

Wenn man einerseits immer vielfältigere prekäre Arbeitsformen zulässt und andererseits dringend benötigte Regulierungen in diesen Bereichen weiter verschleppt, zahlen schlussendlich die Beschäftigten und ihre Familien die Zeche. Und die werden sich revanchieren. Das Streikjahr 2015 war da sicher nur ein kleiner Vorgeschmack. Es ist höchste Zeit, dass die Sorgen der Beschäftigten und ihre Forderungen ernst genommen werden. Die Bundesregierung muss endlich mal begreifen, dass zum sozialen Frieden auch Arbeitnehmerschutz gehört. Soziale Gerechtigkeit ist eben nicht nur eine Floskel. Für DIE LINKE und mich ist es das Fundament, auf dem wir wirken und kämpfen. Aber auch die Betroffenen müssen sich bewegen und ihre Kritik zu denen tragen, die Verbesserungen blockieren.

 

linksfraktion.de, 17. März 2016