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Weniger Geld für die Prävention von Berufskrankheiten als vor 20 Jahren

Nachricht von Jutta Krellmann,

Im Jahr 2017 wurden für die Verhütung von Berufskrankheiten mit 227,1 Millionen Euro weniger für die Verhütung von Berufskrankheiten ausgegeben als im Jahr 1997 mit 239,7 Millionen Euro (- 5 Prozent). Inflationsbereinigt wurde im Jahr 2017 mit 169,3 Millionen Euro sogar 42 Prozent weniger für die Verhütung von Berufskrankheiten ausgegeben als im Jahr 1997, berücksichtigt man die Inflationsrate von ca. 34,11 Prozent seit 1997 (nach Angaben des Statistischen Bundesamtes). Das belegen Zahlen, die Jutta Krellmann bei der Bundesregierung (PDF) erfragt hat.

Etwa ein Viertel aller angezeigten Berufskrankheiten wird von den Berufsgenossenschaften anerkannt. Die Anerkennungsquote stagniert seit zwanzig Jahren bei 26 Prozent. Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ist seit 1997 zurückgegangen. Wurden im Jahr 1997 Berufskrankheiten in 22.577 Fällen anerkannt, war dies im Jahr 2017 nur in 19.794 Fällen der Fall (-12 Prozent). Die Erfolgsquote von Klagen gegen die Ablehnung der Anerkennung von Berufskrankheiten durch die Berufsgenossenschaft von Versicherten und Hinterbliebenen ist von 8,7 Prozent im Jahr 2007 auf 11 Prozent im Jahr 2017 angestiegen.

Die häufigste anerkannten Berufskrankheiten 2017 waren Hautkrankheiten (20.046 Fälle), Lärmschwerhörigkeit (11.663) und Hautkrebs durch UV-Strahlung (5.949). Anerkennungsverfahren für Berufskrankheiten dauerten 2017 4,7 Monate im Durchschnitt, bei erstmals entschiedenen Fällen. Bei einigen der häufigen Berufskrankheiten dauert die Anerkennung im Durchschnitt über ein halbes Jahr z.B bei Hautkrebs (6,9 Monate) oder Asbestose (7,0 Monate). Bei seltenen Berufskrankheiten kann die Anerkennung über ein Jahr („Schipperkrankheit, Erkrankungen durch Phospor) oder sogar über drei Jahre (Fokale Dystonie bei Musikern) dauern.

In den Jahren von 1997 bis 2017 sind die Anzeigen von Berufskrankheiten bei den Berufsgenossenschaften von 85.406 auf 75.187 gesunken (- 12 Prozent). Wurden im Jahr 1997 29.646 Fälle von Berufskrankheiten durch die Berufsgenossenschaften bestätigt (35 Prozent), waren es im Jahr 2008 23.028 Fälle (38 Prozent) und im Jahr 2017 38.080 Fälle (51 Prozent).

Im Jahr 1997 wurden 1.152,5 Millionen Euro für Berufskrankheiten-Leistungsfälle ausgegeben, im Jahr 2017 waren es 1.597,4 Millionen Euro (+39 Prozent). Damit wurden im Jahr 1997 51.048 Euro durchschnittlich pro anerkanntem Leistungsfall ausgegeben und im Jahr 2017 80.701 Euro (+ 58 Prozent). Inflationsbereinigt sind die Kosten für Berufskrankheiten-Leistungsfälle  von 2007 bis 2017 um 3 Prozent auf 1.191,1 Mio. Euro gestiegen. Die Kosten pro anerkanntem Leistungsfall sind inflationsbereinigt um 18 Prozent auf 60.175 Euro angestiegen.

Jutta Krellmann, Sprecherin der Fraktion für Mitbestimmung und Arbeit, kommentiert:

"Niemand sollte durch seine Arbeit krank werden. Der Gesundheitsschutz hat immer an erster Stelle zu stehen. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Mit guten Arbeitsbedingungen klappt’s auch mit den Fachkräften. Die Gesundheit von Beschäftigten geht ohne Ausnahme vor Profitinteressen. Deshalb muss die Bundesregierung endlich für mehr unabhängige Kontrollen sorgen."

Hier die Auswertung der Kleinen Anfrage im Einzelnen herunterladen (PDF)