Zum Hauptinhalt springen

Wege zum Frieden

Periodika von Gregor Gysi,

Angesichts der Kriege in der Ukraine, in Syrien und andernorts ist es höchste Zeit für eine neue globale Friedensordnung. Ein Essay von Gregor Gysi.

  Mit dem Ende des Kalten Kriegs, der weltweiten Konfrontation zweier gegensätzlicher Gesellschaftssysteme, schien vor einem Vierteljahrhundert für einen Augenblick eine andere Welt möglich: die Ersetzung der großen Militärbündnisse durch ein gemeinsames System der kollektiven Sicherheit. Sein formales Organisationsprinzip hätte das Völkerrecht im Rahmen der UN-Charta bleiben können. Inhaltlich hätten Maßnahmen gegenseitiger Vertrauensbildung, wie sie Teil jeder Entspannungspolitik sein müssen, ausgebaut und vertieft werden können. Das Hauptanliegen hätte jedoch in Krisenvorbeugung, Krisenfrüherkennung und Krisenbewältigung gelegen, wobei militärische Gewalt, wenn schon nicht ausgeschlossen, so doch deutlich nachgeordnet hätte werden müssen.    Dieselben globalen Probleme, die uns heute beschäftigen, gab es damals schon: Epidemien, Unterentwicklung, Hungersnöte und massenhaft Unterernährung, Flüchtlingsströme, die Zerstörung der Umwelt, innergesellschaftliche Konflikte gerade in den durch Unterentwicklung und Naturkatastrophen zerrütteten Staaten. All diese Herausforderungen kann man nicht durch Militär lösen. Für eine neue, globale Friedensordnung wäre ein Umbau vorhandener Institutionen nötig gewesen. Sie bilden zu einem großen Teil die Machtverhältnisse von 1945 und den Folgejahren ab und sind teilweise desavouiert.    Bürgerkrieg in Europa   Aber dieser Augenblick zur Veränderung der Welt wurde vertan. Der Krieg ist nach Europa zurückgekehrt, zuerst im einstigen Jugoslawien, zuletzt in der Ukraine. Bezüglich der Ukraine kann keine der von außen beteiligten Seiten (weder die EU noch die USA noch Russland) für sich in Anspruch nehmen, im Interesse der Ukraine, das heißt im Interesse einer demokratischen Selbstbestimmung dieses Landes und seiner Menschen, gehandelt zu haben. Stattdessen haben sie in Verfolgung eigener Interessen jeweils unterschiedliche politische Kräfte für ihre Zwecke eingespannt. Dabei hat man von Anfang an riskiert, was dann auch eingetreten ist: einen Bürgerkrieg.    Ich kann Russland den Vorwurf einer Völkerrechtsverletzung nicht ersparen. Ebenso muss sich der Westen den Vorwurf machen lassen, Interessen Russlands, aber auch die latenten innerukrainischen Konflikte völlig ignoriert zu haben. Indem beide Seiten die Ukraine vor eine Entweder-oder-Situation gestellt haben, haben sie die latenten innerukrainischen Konflikte so weit verschärft, dass es zum Bürgerkrieg kam. Falls der jüngst zwischen der Ukraine und Russland ausgehandelte Friedensplan verwirklicht werden kann, werden mit ihm eine Reihe der ursprünglich von den sogenannten Separatisten erhobenen Forderungen umgesetzt werden. Ebenso ist die EU bereit, einige von Russland geforderte Übergangsregelungen bei der EU-Assoziierung der Ukraine zu akzeptieren. Und dieses Resultat hätte nicht ohne Krieg erzielt werden können?   Inner- und zwischenstaatlich sind widersprüchliche Interessen eine Normalität. Innerstaatliches Recht hebt die gesellschaftlichen Konflikte zwischen Interessenträgern nicht auf, es regelt lediglich die Formen der Konfliktaustragung. Stabilisiert wird eine Rechtsordnung durch das Gewaltmonopol des Staats. Das zwischenstaatliche beziehungsweise internationale Recht ist insofern ein Analogon zum innerstaatlichen Recht, als es Interessenkonflikte zwischen Staaten in eine nicht kriegerische Austragungsform transformieren soll. Allerdings existiert kein echtes Gewaltmonopol. Dass wir trotzdem von einem Gewaltmonopol der UNO sprechen, liegt daran, dass der UN-Sicherheitsrat unter Umständen Staaten beauftragen kann, bei Konflikten, die Gefahren für den Weltfrieden darstellen, Gewaltmittel einzusetzen. Zielt das innerstaatliche Recht auf Gewaltverhinderung, so ist das Völkerrecht ein Mechanismus der Gewalteindämmung. So sind die Kapitel VI und VII der UN-Charta von vornherein angelegt. Zwar bietet die UN-Charta noch mehr Möglichkeiten, aber die wurden nie umgesetzt, was auch daran scheiterte, dass die fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats ihre privilegierte Machtstellung nicht relativieren wollten.   Rüstungsindustrie verdient am Krieg   Dennoch muss diese Lücke des Völkerrechts geschlossen werden. Sonst werden seine Innovationen, die es ja gibt, immer diese Schieflage fortsetzen. Das zeigt sich am deutlichsten am Beispiel der sogenannten Responsibility to Protect (Schutzverantwortung). Es ist nicht schwer zu vermitteln, dass angesichts eines Genozids ein intervenierender Staat, der den Völkermord beendet, kein Aggressionsverbrechen begeht. Aber die Idee einer Schutzverantwortung könnte auch in einer anderen Richtung entwickelt werden. In der Regel führt nicht jeder beliebige innergesellschaftliche Konflikt zum blutigen Bürgerkrieg mit Massenverbrechen. Die Voraussetzung eines Bürgerkriegs ist die fortgesetzte Nichtlösung von Grundkonflikten. Man kann bereits längere Zeit vorher erkennen, dass sich Konfliktpotenzial aufstaut. Hier sind Interventionen – und zwar nicht militärische – dringend geboten. Ressourcenkonflikte wie beispielsweise bei der Verknappung von Trinkwasser oder landwirtschaftlich nutzbarer Flächen, aber auch bei der Verteilung von Bergbauerträgen unter traditionellen Landrechtsbedingungen bergen ein Konfliktpotenzial, das sich infolge der Umweltproblematik verschärft. Dafür überzeugende Konfliktbearbeitungsstrategien zu schaffen, scheint nicht im Interesse des Westens zu liegen. Noch immer glaubt man, dass der Vorrang des militärischen Interventionspotenzials, gegebenenfalls die Kriegsführung durch vermeintliche Stellvertreter, der eigenen Sicherheit am besten dienen würde. Außerdem ist die Rüstungsindustrie an Kriegen interessiert. Es wird zu viel daran verdient.   Diese Einschätzung würde eine Analyse der Vorgänge in Syrien und im Irak wahrscheinlich bestätigen. In Syrien beschränkte sich der Westen auf die Aufrüstung von Gegnern Baschar al-Assads und die Infiltration einiger Spezialkräfte. Aber man tolerierte auch das Einsickern und die Finanzierung islamistischer Extremisten. In Irak wurde der Abzug der US-Truppen von der militärischen Ausbildung und Bewaffnung von Kämpfern verschiedener, auch sunnitischer Stämme begleitet. Letztere stellen heute einen wesentlichen Teil der IS-Verbände. Versäumt wurde, einen Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Volks- und Religionsgruppen im Irak herzustellen. So ist die separatistische Tendenz unter den irakischen Kurdinnen und Kurden zu einem Gutteil ein Konflikt mit Bagdad um Erdölerträge. Versäumt wurde auch die Reintegration von einstigen Anhängern der Baath-Partei Saddam Husseins. Viele von ihnen paktieren gleichfalls mit dem IS, unter ihnen auch einst hochrangige Offiziere der irakischen Armee. In Syrien hatte der von außen unterstützte Bürgerkrieg zu einer derartigen Zerstörung des Landes geführt, dass vielen Menschen dort die Regeln, die der IS mitbrachte, schon wieder vorteilhafter erschienen als gar keine Ordnung – ein hierzulande unterschätzter Faktor des IS-Aufstiegs.    Demokratisierung der UNO   Denn das ist immer das Grundproblem des Vorrangs des Militärischen: Es ist insofern nichtpolitisch, als es nicht auf Ausgleich, Arrangement, Aufbau setzt, sondern auf Sieg über einen Feind. Dann zieht man weiter und sucht den nächsten Feind, oft genug einen einstigen vermeintlichen Verbündeten.   Warum berichten Medien und diskutiert die Regierung regelmäßig nur über bestimmte Menschenrechtsverletzungen und über andere nicht? Über den Sudan wurde viel berichtet – und heute? Über Libyen wurde viel berichtet – und heute? Über Syrien wurde viel berichtet – und heute? Gibt es wirklich nur den entsetzlichen „Islamischen Staat“?   Aber wie bekommen wir Krisenfrüherkennung und rechtzeitige zivile Bearbeitung hin? Wie muss dafür das Völkerrecht entwickelt werden? Wie können Entwicklungsstrategien in Entwicklungsländern greifen, die den Wohlstand in diesen Ländern heben? Wie verhindern wir Umweltzerstörung, ohne das Recht auf Entwicklung (auch ökonomische) zu behindern? Wie können wir zum Beispiel in Europa gemeinsame Sicherheit organisieren, die Russland aktiv mit einbindet? Eignet sich dafür die OSZE? Brauchen wir nicht endlich einen Rückbau der NATO? Wie müssen Weltbank und Internationaler Währungsfonds umgebaut werden, dass das internationale Finanzsystem die realen Stärkeverhältnisse der Volkswirtschaften widerspiegelt, zugleich aber den Entwicklungserfordernissen der sogenannten Dritten Welt gerecht wird?  Vieles von dem wird nicht ohne eine Demokratisierung der UNO gehen. Deutschland wird diese nicht erzwingen können. Aber eine Emanzipation von und eine stärkere Souveränität gegenüber den USA, eine Verständigung mit Staaten, die ein starkes Interesse an einer veränderten Architektur internationaler Institutionen und eine Abneigung gegen Weltpolizisten haben, wäre machbar, um den nötigen Druck zu entfalten.   Gregor Gysi ist Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE