Zum Hauptinhalt springen

Was heißt hier Mindestlohn?

Im Wortlaut von Klaus Ernst,

Gastkolumne

Von Klaus Ernst

Seit einer Woche rauscht der Blätterwald. Nun also auch die CDU. Man spricht zwar nicht von Mindestlohn, sondern von einer Lohnuntergrenze. Aber alle Welt ist erstaunt über Merkels Sinneswandel, bei dem ihr die CDU mehrheitlich zu folgen scheint, und fragt sich, woher er kommt. Die Antwort ist einfach: Bald stehen Bundestagswahlen an, und Merkel will gern eines der sozialen Kernthemen abräumen. Aber das wird ihr nicht gelingen, weil sie selbst bürgerlichen Ansprüchen nicht gerecht wird.

Ich bin der festen Überzeugung, dass auch eine bürgerlich-konservative Partei, wenn sie denn mehr ist als eine Interessenpartei der Besitzenden, sogar für einen Mindestlohn sein muss. Das Bürgerliche Gesetzbuch stuft einen Vertrag, der zu Lasten Dritter abgeschlossen wird, als sittenwidrig ein. Ich halte deshalb jeden Arbeitsvertrag, bei dem der Staat heute den Lohn und später die Rente mit Steuergeld aufstocken muss, für sittenwidrig. Die aktuelle Statistik zählt rund 1,4 Millionen Menschen, die für ihre Arbeit so wenig Lohn erhalten, dass sie ergänzend auf staatliche Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Tendenz steigend. Rund 9,1 Millionen Arbeitnehmer arbeiten für einen Bruttolohn von unter 1 700 Euro. Dieser Lohn ist aktuell nötig, um nach 45 Jahren einen Rentenanspruch oberhalb der Sozialhilfe zu haben. Mit anderen Worten: Jeder dritte Beschäftigte in Deutschland arbeitet für einen Lohn, der so niedrig ist, dass der Staat das Einkommen jetzt oder später in der Rente aus Steuermitteln aufstocken muss. Millionen Arbeitsverträge in Deutschland sind sittenwidrig. Und ein gesetzlicher Mindestlohn ist das geeignete Mittel, um sittenwidrig niedrige Löhne zu verbieten.

Wer die gesetzlich verfügbare Arbeitskraft eines Menschen vollständig »kauft«, muss ihm dafür mindestens so viel bezahlen, dass er für sich selbst ohne fremde Hilfe ein Leben oberhalb der Armutsgrenze finanzieren und ausreichend in die gesetzliche Rente einzahlen kann, um im Alter nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Das klingt nicht sehr radikal, richtig. Aber es wäre viel gewonnen, wenn wir so einen »bürgerlichen« Mindestlohn einführen würden, weil dann eine zentrale Forderung der LINKEN umgesetzt werden müsste: die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von zehn Euro pro Stunde.

Merkels Lohnuntergrenze erfüllt diesen Anspruch nicht. Wer Vollzeit für 7,79 Euro brutto pro Stunde arbeitet, bleibt in vielen Regionen »Aufstocker« mit Anspruch auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Am Ende von 45 Jahren Vollzeitarbeit stünde eine Nettorente von weit unter 600 Euro, die der Staat auf Grundsicherungsniveau aufstocken müsste. Was Merkel will, verdient nicht den Namen Mindestlohn, weil es in Wirklichkeit eine gesetzliche Ermunterung zum Lohndumping auf Kosten der Staatskasse und zum Schaden der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist.

Was heißt das für DIE LINKE? Der Kampf für einen gesetzlichen Mindestlohn geht weiter. Wir werden diese Forderung auch in den kommenden Wahlkämpfen ins Zentrum stellen. Wir müssen uns aber auch klar machen, dass der Mindestlohn nur eine Brückentechnologie ist. Wer es ernst meint mit guter Arbeit, gerechten Löhnen und sozialer Sicherheit, muss mehr wollen. Und dafür stehen wir.

Neues Deutschland, 5. November 2011