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VW-Abgasskandal: Unternehmensstrafrecht überfällig

Im Wortlaut von Klaus Ernst,

Von Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Die Entfernung zwischen Berlin und Detroit bemisst sich dieser Tage nicht an den 6.800 Kilometern Luftlinie, sondern an einem Richterspruch. Die Verurteilung des Volkswagen-Managers Oliver Schmidt zeigt, dass der Umgang mit dem Volkswagen Betrugsskandal unterschiedlicher nicht sein kann. Auf der einen Seite ist da das Gericht, das einen Konzern-Angestellten im mittleren Management zu sieben Jahren Haft und einer Geldstrafe von 400.000 Dollar verurteilt hat – die Höchststrafe wegen Verschwörung zum Betrug und wegen Verstößen gegen die Umweltgesetze. Auf der anderen Seite steht eine Bundesregierung, die nicht den geringsten Willen zeigt, bei einem der größten Betrugsskandale der Automobilgeschichte die nötigen Umrüstungen gesetzlich zu verlangen oder Bußgelder zu verhängen.

Nun sei es dahingestellt, ob das in Detroit verhängte drakonische Strafmaß für einen weisungsgebundenen Angestellten im mittleren Management verhältnismäßig ist. Oder ob es sich nicht vielmehr um ein Bauernopfer handelt. Neben Oliver Schmidt wurde bislang im August der Konzerningenieur James Robert Liang zu einer hohen Strafe verurteilt. Die mutmaßlichen Verantwortlichen in der VW-Führungsspitze sind bisher nicht zur Rechenschaft gezogen worden. Während Schmidt laut jüngsten Medienberichten nun scheinbar auch noch die Kündigung durch VW droht – und damit der Verlust aller Ansprüche auf eine Betriebsrente –, kann sich Konzern-Chef Martin Winterkorn nach seinem Rücktritt auf einer 28,6 Millionen schweren Pension und einem lebenslangen Anspruch auf einen Dienstwagen ausruhen. 

Bundesregierung als Komplizin

Die Verantwortlichen in der Politik tragen an dem Skandal aktive Mitschuld. Jahrelang war es ein offenes Geheimnis, dass Dieselfahrzeuge die vorgegebenen Stickoxid-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand im Labor einhalten, im realen Straßenverkehr diese jedoch oft um ein Vielfaches überschreiten. Das Kraftfahrt-Bundesamt fragte nicht ein einziges Mal nach. 2010 wurde das Bundesumweltministerium, damals unter schwarz-gelber Regierung, vom ADAC schriftlich über gezielte Manipulationen von Dieselmotoren zur Reduzierung der Stickoxid-Grenzwerte informiert. Auch Umweltverbände haben die Behörden über Jahre auf fehlerhafte Abgaswerte von zugelassenen Fahrzeugen hingewiesen. Unternommen wurde nichts. Im Gegenteil. Das Kraftfahrt-Bundesamt und das Bundesverkehrsministerium haben 2011 konkrete Nachforschungen zu erhöhten CO2-Werten bei einem entsprechenden Feldtest der Bundesanstalt für Straßenwesen aktiv blockiert. Damit hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung zur Komplizin von VW gemacht.

Der jahrelange Betrug war nur möglich, weil das Verkehrsministerium und die Bundesregierung schützend die Hand über den Volkswagen-Konzern hielten – und noch immer halten. Seit dem Bekanntwerden der Betrügereien ist in der Bundesrepublik von Seiten der Politik wenig passiert. Noch immer werden hohe CO2-Überschreitungen gemessen. Als sich im August dieses Jahres die Bundesregierung mit der Autoindustrie zu einem Dieselgipfel traf, kamen die Konzerne mit einem blauen Auge davon – weder Strafen noch Verbote gab es, nur minimale Verpflichtungen. Und anstatt Volkswagen per Gesetz zur Einhaltung der Grenzwerte zu zwingen, setzte sich die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Skandals 2015 dafür ein, die Grenzwerte für Diesel-Abgase per EU-Norm zu lockern – mit Erfolg.

Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht

Die Bundesregierung muss aufhören, sich zum Steigbügelhalter der Konzerne zu machen. Die Gesundheit der Menschen und Umwelt-und Verbraucherinteressen müssen vor den Interessen von Unternehmen stehen. Nur so können Arbeitsplätze dauerhaft gesichert werden. Unternehmen müssen für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden können. Doch anders als in den meisten Ländern der EU gibt es in der Bundesrepublik bislang kein Unternehmensstrafrecht. Die politischen Parteien sollten den Abgasskandal zum Anlass nehmen, endlich ein Unternehmensstrafrecht in der Bundesrepublik einzuführen.