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Vorfahrt für Mensch und Umwelt!

Interview der Woche von Herbert Behrens,

Foto: iStockphoto.com/BackyardProduction

 

 

Am Donnerstag befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. “Änderungsgesetze dieser Art sind oft politische Gemischtwarenläden”, weiß Verkehrsexperte Herbert Behrens. Dabei werden Geschenke an die Luftverkehrsindustrie verteilt. Die Lärmbetroffenen und Beschäftigten gehen leer aus. “Die Bundesregierung hat die Chance vertan, grundlegende Verbesserungen beim Lärm- und Umweltschutz vorzunehmen”, kritisiert Behrens. Seine Forderung: “Mensch und Umwelt müssen in der Verkehrspolitik endlich Vorrang vor Profitinteressen haben.”

 

Am Donnerstag steht im Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes auf der Tagesordnung. Worum geht es da?

Herbert Behrens: Änderungsgesetze dieser Art sind oft politische Gemischtwarenläden. Alles, was sich in den letzten Jahren an Änderungsbedarf durch z.B. neue EU-Vorschriften ergeben hat, wird dann in einem umfassenden Entwurf abgeräumt. Es geht unter anderem darum, Hubschrauberlandeplätze vor Krankenhäusern zu regeln oder das neue EU-Zeugnis für Flughäfen in deutsches Recht zu überführen. Ganz wesentlich sind jedoch Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung im Luftverkehrsbereich, auf die die Europäische Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gedrängt hat.

Neben Pkw-Maut und der Luftqualität also ein weiterer Streitpunkt mit der EU. Kann die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf wenigstens an dieser Stelle die Kritiker aus Brüssel zufrieden stellen?

Immerhin wird es nicht schlechter. Man hat in der Vergangenheit schon öfter erlebt, dass dort, wo groß Umweltschutz draufstand, das genaue Gegenteil drin war. So zum Beispiel im Luftverkehrsabkommen mit den USA, dass die gleiche Struktur wie TTIP hat und der Luftverkehrsindustrie zu Lasten des Parlaments neue Spielräume eröffnet. Aber trotzdem glaube ich nicht, dass die EU-Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren einstellen wird, wenn sie die lieblose Umsetzung ihrer Forderungen in diesem Gesetz zur Kenntnis nimmt.

Worum geht es denn genau in diesem Verfahren?

Es gab völlig zu Recht zahlreiche Klagen gegen Flugrouten, weil sie nicht auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft wurden. Die EU-Kommission hat daher gefordert, diesen Missstand zu beheben. Die Bundesregierung plant jetzt, dass in Zukunft der gesamte mögliche Einwirkungsbereich eines Flughafens in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen wird, wenn er neu angelegt oder wesentlich geändert wird. Dadurch wird der Vertrauensschutz erheblich besser gewährleistet, denn Flüge über bestimmten Gebieten wie zum Beispiel dem Müggelsee könnten bereits frühzeitig ausgeschlossen werden.  

Sie spielen auf den BER an, bei dem die Anwohnerinnen und Anwohner nach Bekanntgabe der Flugrouten ein böses Erwachen hatten.

Genau. Solche „Überraschungen“ sollte es in Zukunft nicht mehr geben. Problem bei der vorgeschlagenen Regelung ist nur, dass es so gut wie keine neuen Planungsverfahren für Flughäfen geben wird. Die Verfahren für eine dritte Landebahn in München oder das Terminal 3 in Frankfurt sind längst abgeschlossen und auch am BER hat bereits einiges an Erweiterungen Baurecht. Der Gesetzentwurf geht daher völlig ins Leere, weil die Flugroutenänderungen im Gefolge der anstehenden Ausbauten nicht auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden.

Welche Änderungen müssten denn erfolgen, damit Lärm- und Umweltschutz ein größeres Gewicht bekommt?

Wir haben hierzu einen umfassenden Änderungsantrag eingebracht. Vor allem müssen die Flugrouten beziehungsweise deren Änderung selbst auf ihre Umweltverträglichkeit hin überprüft werden. Darüber hinaus müssen wir weg von der Schallschutzfenster-Mentalität und dafür sorgen, dass es am Himmel leiser wird als heute. Auch eine bessere Bürgerbeteiligung ist nötig, damit Lärmschutz nicht länger dem Profit der Luftverkehrsindustrie geopfert wird. Es wäre viel gewonnen, wenn dieser Antrag angenommen würde. Aber angesichts der Klientelpolitik der Großen Koalition sehe ich hier schwarz.

In umfangreichen Gesetzen werden oft gravierende Detailänderungen versteckt, die dann im parlamentarischen Prozess kaum eine Rolle spielen. Ist dem hier auch so?

In der Tat. Ziemlich deplatziert wirkte die Marktöffnung für Bodenverkehrsdienste, beispielsweise Betankung und Beladung von Flugzeugen, an den Flughäfen Düsseldorf und Schönefeld. Dies wurde nicht einmal wirklich begründet. Meine Recherche ergab, dass an beiden Flughäfen bereits neue Anbieter zugelassen wurden, obwohl dies durch eine Verordnung verboten ist. Im Gesetz sollte das dann rückwirkend durch eine Änderung der Verordnung legalisiert werden. Das ist schon ein starkes Stück.

Welche Gründe sehen Sie für dieses Vorgehen?

Vor einem Jahr sind umfassende Liberalisierungspläne der EU-Kommission durch Druck der Gewerkschaften gescheitert und die Bundesregierung lässt dieses Vorhaben in Wildwest-Manier durch die Hintertür wieder aufleben. Damit beschenkt man zum Beispiel Ryanair, die kurz nach der Marktöffnung in Schönefeld eine Basis mit fünf Flugzeugen einrichteten. Ryanair ist an niedrigen Gebühren interessiert und diese werden eben durch einen Preiskampf zu Lasten der Beschäftigten befördert, sobald noch mehr Anbieter am Markt sind. Diesem Treiben wollen wir einen Riegel vorschieben.

Das tragische Germanwings-Unglück ist gut ein Jahr her. Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

Auch zum hier zentralen Thema der Flugmedizin hat die Bundesregierung etwas vorgelegt, allen voran die Verpflichtung zu stichprobenartigen Alkohol-und Drogentests für Pilotinnen und Piloten. Was aber fehlt ist der unkomplizierte Zugang des Flugpersonals zu psychologischen Beratungsangeboten. Dies halten wir für unverzichtbar, damit sich solch eine Katastrophe nicht wiederholt. Wie in anderen Branchen auch müssen die Beschäftigten sich frühzeitig Hilfe holen können, ohne Angst um ihren Arbeitsplatz haben zu müssen.