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Arbeiter-Miniatur-Figuren stehen um Euro-Münzen herum © iStock/hkenanc

Von Arbeit muss man leben können

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Beschäftigte erhalten staatliche Hartz-IV-Aufstockungen, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um ihre Existenz zu sichern. Diese Zuzahlungen haben sich trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs am Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren (2007 bis 2019) jedoch kaum verändert, wie eine Auswertung statistischer Angaben der Bundesagentur für Arbeit von Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, ergeben hat.

Sabine Zimmermann erklärt: „Milliardenbeträge aus Steuermitteln werden aufgewendet, um nicht existenzsichernde Arbeit aufzustocken. Die Gesellschaft subventioniert so seit vielen Jahren Arbeitgeber, die Niedriglöhne zahlen oder ihren Beschäftigten nur Arbeitsverhältnisse in Teilzeit oder Minijobs anbieten, obwohl viele gerne länger arbeiten würden. Das ist eine verdeckte Subventionierung von Lohndumping, mit der die Bundesregierung prekäre Beschäftigung vorantreibt und zementiert.

Für die Beschäftigten, die aufstocken müssen, ist es entwürdigend, dass sie trotz Arbeit zum Sozialfall werden und sich dem Repressionssystem Hartz IV unterwerfen müssen, um zu überleben. Prekäre Beschäftigung muss endlich zurückgedrängt werden.

Der Mindestlohn ist in einem ersten Schritt auf 12 Euro zu erhöhen. Systematische Niedriglohnbeschäftigung in Form von Leiharbeit muss endlich unterbunden werden. Minijobs müssen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden. Von Arbeit muss man leben können, dies darf nicht in Frage gestellt werden.“  

In den Jahren von 2007 bis 2019 wurden insgesamt mehr als 126 Milliarden Euro an ergänzenden Hartz-IV-Leistungen zur Aufbesserung niedriger Löhne ausgegeben. Im Jahr 2019 waren es als Jahressumme 9,4 Milliarden Euro, in den konjunkturell ebenfalls erfolgreichen Jahren 2018 und 2017 sogar 9,7 beziehungsweise 10 Milliarden Euro, 2007 knapp 9 Milliarden Euro. 

2019 gab es einen durchschnittlichen Bestand von 880.176 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem abhängigen Erwerbstätigen (511.474 BG mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 311.722 BG mit mindestens einem ausschließlich geringfügig Beschäftigten). Der durchschnittliche monatliche Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem abhängigen Erwerbstätigen betrug im Jahr 2019 891 Euro.