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Viele Pflegebedürftige werden zum Sozialfall

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Im Laufe des Jahres 2016 gab es 439.617 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege1, davon 284.568 Frauen und 155.049 Männer.

2005 wurden im Laufe des Jahres erst 339.584 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege gezählt.

Auch die Nettoausgaben2 der Hilfe zur Pflege steigerten sich von bundesweit 2,61 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf zuletzt 3,8 Milliarden Euro in 2016.

Dies geht aus Statistiken zur Sozialhilfe des Statistischen Bundesamtes hervor, die die Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann angefordert hatte.    

Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE erklärt dazu:

"Es ist nicht akzeptabel, dass so viele pflegebedürftige Menschen zum Sozialfall werden. Die Inanspruchnahme der Sozialhilfe zur Finanzierung von Pflegeleistungen verdeutlicht, dass die Pflegeversicherung als Teilkostenprinzip nicht funktioniert, da viele Betroffene und ihre Familien die Pflegekosten nicht finanzieren können. Daran haben alle bisherigen Pflegereformen nichts geändert."

Zimmermann weiter: 

"Die Pflegeversicherung muss umgebaut werden, weg vom Zuschussprinzip hin zur Vollversicherung. Die Leistungen müssen sich am individuellen Bedarf orientieren. Pflege darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein. Ohne eine gerechte Finanzierungsbasis kann das nicht gelingen. Beiträge müssen von allen gezahlt werden, auch von privat Versicherten und auch auf weitere Einkommensarten wie etwa Kapitalerträge. Gute Pflege braucht eine solidarische Finanzierung."  


1 Hilfe zur Pflege: Sozialhilfeleistung, geregelt in den Paragraphen 61-66 des SGB XII, die die Kosten pflegebedürftiger Menschen übernimmt, wenn diese sie nicht selber tragen können. Grundsätzlich übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der entstehenden Kosten. Die Gewährung der Sozialhilfeleistung erfolgt nur, wer seinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann. 

2 Nettoausgaben Sozialhilfe: Bruttoausgaben abzüglich Einnahmen, etwa Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern, eigene Kostenbeiträge der Empfänger, Unterhaltsansprüche von zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen und ähnliches.