Zum Hauptinhalt springen

Versorgung mit medizinischem Cannabis sichern!

Im Wortlaut von Niema Movassat,

Von Niema Movassat, drogenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
 

Seit März 2017 kann schwerkranken Menschen Cannabis als Medizin verordnet werden. Doch auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist die Versorgungslage immer noch nicht gesichert. Aus den Antworten der Bundesregierung vom 30. April 2019 auf die Kleine Anfrage „Import, Anbau und Bedarf von medizinischem Cannabis“ wird deutlich, dass zwischen Importerlaubnissen und tatsächlichen Importen eine Riesenlücke klafft.

Massive Lieferengpässe: Genehmigte Importmenge deutlich verfehlt

Erstmals hat die Bundesregierung vollständig aufgelistet, wie viele Importerlaubnisse das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seit dem Inkrafttreten des Gesetzes "Cannabis als Medizin" genehmigt hat. So wurden zwischen März 2017 und April 2019 Genehmigungen für Cannabisblüten im Umfang von knapp 42,8 Tonnen ausgestellt. Diese Menge kann aktuell jährlich importiert werden (genehmigte Jahreshöchstmenge). Tatsächlich waren es 2018 aber nur 4,4 Tonnen, wovon nur etwa drei Tonnen für die Versorgung von Patient*innen mit Cannabisblüten genutzt wurden. Das sind nur etwa 7 Prozent der genehmigten Jahreshöchstmenge. Die Bundesregierung will glauben machen, dass sich die Beantragungen der Unternehmen nicht am Bedarf orientieren. Das entbehrt jeder Plausibilität. Vielmehr liegt es auf der Hand, dass es massive Lieferengpässe gibt. Apotheken und Patient*innen klagen immer wieder darüber, dass benötigte Cannabissorten nicht verfügbar sind. Es spricht Bände, dass von den genehmigten Importmengen gerade einmal 3.000 kg tatsächlich importiert werden können. Damit wird der Bedarf bei Weitem nicht gedeckt.

Diagnosespektrum erweitert sich langsam

Die Bundesregierung präsentiert in ihren Antworten auch die aktuellen Daten der Begleiterhebung, in welcher die Diagnosen der Patient*innen erfasst werden. Da die Daten erst übermittelt werden, wenn die Cannabistherapie mindestens ein Jahr läuft oder abgebrochen wurde, sind bislang nur 4.774 Datensätze vorhanden. Auffallend ist, dass mit fast 70 Prozent überwiegend Schmerzpatienten Cannabis verordnet und von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt bekommen. Auch bei Patienten mit einer Spastik wird häufig eine Therapie mit medizinischem Cannabis angewandt. Die Daten weisen aber auch darauf hin, dass sich das Diagnosespektrum von medizinischem Cannabis langsam erweitert. So ist beispielsweise bemerkenswert, dass bei 72 ADHS-Fällen die Übernahmefähigkeit der Kosten festgestellt worden ist. Es ist gut, dass Cannabis immer häufiger auch bei Diagnosen wie ADHS, Epilepsie oder Depressionen verordnet wird und dafür auch die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Bundesregierung muss Versogungsengpass schließen

Die Antworten der Bundesregierung lassen als einzigen Schluss zu, dass die medizinische Versorgungslage von Cannabis noch immer nicht ernst genommen wird. Weiterhin ruht sich die Bundesregierung darauf aus, dass ihrer Ansicht nach Ende 2020 die erste Ernte in Deutschland erwartet werden kann. Die nächsten eineinhalb Jahre wird sich also im schlechtesten Fall wenig daran ändern, dass der Bedarf mit medizinischem Cannabis nicht gedeckt werden kann und schwerkranke Patient*innen unter den Versorgungsengpässen leiden. DIE LINKE im Bundestag fordert die Bundesregierung auf, nicht länger darauf zu warten, dass sich in etwa 18 Monaten die Situation verbessert, sondern sofort zu handeln.