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Vergesellschaftung der Großbanken

Im Wortlaut von Ulrich Maurer,

Linke Anforderungen an einen Umbau des Kreditsektors.

Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Frage der Vergesellschaftung der Banken und Versicherungen auf die Tagesordnung gesetzt. Weitgehender Konsens ist, dass der Kreditsektor grundlegend umgebaut werden muss in Richtung Dienstleistung für Realwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher. In Teilen der Linken dreht sich die Debatte im Wesentlichen um folgende Fragen:

  • Stellt sich die Eigentumsfrage im Verlauf des Umgestaltungsprozesses oder ist sie dessen Voraussetzung?
  • Wie sieht das Verhältnis von Zielvorstellungen und Übergangsforderungen aus?
  • Geht es um die Überführung aller Banken oder nur der Großbanken in Gemeineigentum, sollen die Versicherungskonzerne mit einbezogen werden?
  • Soll Entschädigung gezahlt werden und wenn ja, in welcher Höhe? Wie ist die Verfassungskonformität der Vergesellschaftung zu begründen?


Die Überführung von Banken in öffentliches Eigentum ist vor dem Hintergrund der gewaltig angewachsenen Bedeutung der Finanzmärkte ein äußerst komplexes Unterfangen. Der bloße Eigentumswechsel kann nicht mehr das ausschlaggebende Schlüsselglied sein, und zwar aus einer ganzen Reihe von Gründen.

  1. Die zentrale Aufgabe, vor dem der umzubauende Kreditsektor steht, ist die Aufrechterhaltung des Kreditflusses und die Überwindung drohender Kreditklemmen. An der Stabilität des Kreditflusses hängt die Realwirtschaft und damit die Zukunft der Arbeitsplätze. D.h. es geht ganz unmittelbar darum, die dramatische Abwärtsspirale der laufenden, sich selbst verstärkenden Entwertungsprozesse zu steuern bzw. zu stoppen und die Kreditvergabe wieder anzukurbeln.
  2. Die Frage der Entschädigung der Anteilseigner ist nicht ohne Brisanz. In Artikel 14, Absatz 3 Grundgesetz ist die Enteignung unter zwei, sehr allgemein gehaltenen Bedingungen zulässig: Sie muss dem „Wohle der Allgemeinheit“ dienen und bedarf der „Entschädigung“. Letztere ist wiederum sehr allgemein „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Interessen der Beteiligten zu bestimmen.“ In Artikel 15 ist unter den unter eine mögliche Verstaatlichung fallenden Sektoren der Kreditsektor gar nicht aufgeführt. Schon der aktuelle Streit in der Union um die Frage, ob und wie der 25-%-Anteilseigner der HRE Flowers entschädigt werden soll, verdeutlicht, dass eine von einer linken Regierung durchgeführte Enteignung auf massive Widerstände und verfassungsrechtliche Auseinandersetzungen stoßen wird, für die politische Mehrheiten zu organisieren sind. Die Entschädigung hat zudem eine finanzielle Seite. Die fällige Summe richtet sich nach zwar nicht nach dem aktuellen Börsenwert, aber zu zahlen wäre der testierte Bilanzwert. Dabei wäre allerdings der - möglicherweise stark zusammen geschmolzene - Marktwert der Risikopapiere in Rechnung zu stellen.
  3. Auch in Gemeineigentum überführte Großbanken stehen vor dem Problem der Bewältigung der in ihren Büchern befindlichen Risikopapiere. Nach offiziell von der nach einer Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegeben Zahlen bewegen sich die zur Zeit in einer Größenordnung von 300 Mrd. Euro. Sollte sich der aktuell stattfindende Entwertungsprozess der hypothekenbesicherten Papiere und Unternehmensanleihen und -kredite fortsetzen - wofür Vieles spricht - kann sich diese Zahl schnell nach oben entwickeln. Bei Fälligkeit der Papiere entstehen Forderungen, auf die private inländische und ausländische Investoren, Banken, Pensionsfonds, Lebensversicherungen Ansprüche anmelden und deren Erfüllung von den nun verstaatlichten Banken zu bewältigen ist. In einer länger anhaltenden Abschwung- oder Stagnationsphase kann sich das als großes Problem für die öffentlichen Finanzen darstellen. Das Vertrauen entweder auf eine bald eintretende Wertlosigkeit der Forderungen oder im Gegenteil bei eintretendem Aufschwung der Ökonomie auf schnelle Rückgewinnung ihrer Werthaltigkeit ist rein spekulativ und kann nicht als Basis des Umgestaltungsprozesses gelten.
  4. Nach der Eigentumsüberführung stellen sich hohe Anforderungen an die interne Umstrukturierung der Kreditinstitute. Die Komplexität ihrer Geschäftspolitik macht sie nicht nur angreifbar gegenüber Konkurrenzdruck von außen, sondern erfordert auch Sachverstand im operativen Geschäft. Wenn etwa Investmentbanking, Verkauf von Verbriefungen und Eigenhandel entfallen sollen, wenn das Diktat maximaler Rendite bei der Kreditallokation oder bei Unternehmensbeteiligungen durchbrochen werden soll, wenn allgemein die Geschäftstätigkeit von Banken auf das Einlagen- und Kreditgeschäft zurückgeführt werden soll, müssen Ersatzaktivitäten gefunden werden. Die unvermeidliche Re-Regulierung des Kreditsektors schließt die tiefgreifende Umwälzung des operativen Geschäfts ein. Dabei sind auch Konflikte zu bewältigen, die mit der Abschmelzung ganzer Geschäftsbereiche verbunden sind.
  5. Großes Gewicht hat die Akzeptanz des Bankenpersonals, das unter der Dominanz des Rendite- und Karrieredrucks zumindest in den mittleren bis höheren Etagen auf Leistung, Umsatzkennziffern und Rendite gepolt ist. Hier steht der notwendige Aufbau eines hochproduktiven Finanzsektors vor großen Mobilisierungsaufgaben, d.h. der Initiierung eines Bewussteins- und Qualifizierungsprozesses.
  6. In Deutschland existieren sind ca. 2.300 zum Geschäftsverkehr zugelassene Kreditinstitute. Wird die Überführung in Gemeineigentum auf die Großbanken beschränkt, bleiben immerhin noch 28 Banken in privater Hand. Diese und vermittelt der restliche Kreditsektor ist in die neuen Richtlinien staatlicher Kreditpolitik einzubinden. Diese sollten über einen öffentlichen „Lenkungs-Ausschuss“ definiert werden, in dem Gewerkschaften, Verbraucher- und Umweltverbände, Regionalpolitik, Bundespolitik, IHKs und Klein- und Mittelbetriebe vertreten sind und über den die Anbindung der Gesellschaft an die Umgestaltung vermittelt wird.
  7. Die staatliche Übernahme großer Privatbanken darf insbesondere nicht zur Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Sektors der Sparkassen und Genossenschaftsbanken führen, deren überlegenes Geschäftsmodell gerade in der aktuellen Krise unter Beweis gestellt worden ist. Sie muss sich zudem der Herausforderung der verbleibenden ca. 200 Banken in ausländischer Hand stellen.
  8. Die Bankenvergesellschaftung ist einzuordnen in die Stärkung der Realwirtschaft und den Ausbau öffentlicher Investitionen. Die Kreditvergabepolitik muss verknüpft werden mit dem linken Zukunfts-Investitionsprogramm. Dies betrifft den - privaten und öffentlichen - industriellen und Dienstleistungsbereich, in denen erhebliche Umstrukturierungsprozesse (im Transport-, Energie- und Gesundheitssektor z.B.) anstehen, für die Ersatzarbeitsplätze zu schaffen sind.
  9. Die über die Kreditwirtschaft vermittelten Anforderungen an eine Regional- und Strukturpolitik müssen erfüllt werden. Dabei ist linke Wirtschafts- und Finanzpolitik konfrontiert mit dem „Prellblock“ Finanzföderalismus, in dem sich Partialinteressen der Länder und politischer Parteien fokussieren. Die Blockaden im Streit um den Finanzföderalismus geben einen Hinweis auf zu lösende Probleme.
  10. Linke Wirtschafts- und Finanzpolitik ist nicht ohne tiefe Eingriffe in die Verteilungsstrukturen zu haben (Vermögen- und Erbschaftsteuer, die den Bundesländern zustehen, Millionärssteuer, erhöhter Spitzensteuersatz, Umbau von Subventionen, Verhinderung von Steuerhinterziehung, einer Länderaufgabe). Dies stellt die bestehenden Finanzierungsstrukturen (Verteilung der Finanzströme zwischen den öffentlichen Körperschaften, Aufbau eines Bundes-Finanzamts etc.) vor neue Herausforderungen, die in einem reformierten Föderalismus politisch zu managen sind.
  11. Die mit der Finanz- und Wirtschaftskrise verbundenen Prozesse massiver Entwertung von Eigentumstiteln (Kapitalanlage, Lebensversicherungen, Pensionsfonds, private Rentenverträge, Hypotheken etc.) von Beschäftigten müssen gestoppt und sozialverträglich komplett oder zum Teil kompensiert werden. Deutsche Lebensversicherungskonzerne haben die Beiträge der Versicherten im Umfang von 230 Mrd. in Bankanleihen angelegt, die bei einer Bankeninsolvenz wertlos werden können. In dem Fall steht der Kreditsektor vor hohen Anforderungen an Re- und Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen. Letztendlich ist damit die Frage einer Reorganisation des Versicherungssektors im Rahmen einer Volksversicherung in öffentlicher Hand aufgeworfen.
  12. Der Finanzmarktkapitalismus ist - vor dem Hintergrund anhaltender Realwirtschaftsschwäche und Umverteilung von unten nach oben - charakterisiert durch eine extreme Aufblähung von Finanzanlagen und Konzentration von Vermögen in den oberen Einkommensklassen. Daraus anstehende Ansprüche sind eine Belastung für die Realwirtschaft - mit allen bekannten Folgen des Lohn- und Kostendrucks, der Prekarisierung und Niedriglohnkonkurrenz. Die Entwertung, d.h. die Schrumpfung eines erheblichen Teils der Finanzanlagen wird zur ökonomischen Überlebensfrage. So müsste z.B. per Gesetz sichergestellt werden, dass Ansprüche aus den zahlreichen, speziell für Betuchte konzipierten Investmentfonds wertlos gestellt werden. Dieser Schrumpfungsprozess, der Finanzanlagen in erheblichem Umfang betreffen wird, muss von einer linken Regierung politisch bewältigt werden.
  13. Zwar beseitigt die Überführung in Gemeineigentum den Druck, den die Abwehr von Übernahmen unvermeidlich auf die Geschäftspolitik ausübt. Die komplexen Verflechtungen der weltweiten Finanzströme bestehen jedoch weiter. Keine der führenden deutschen Banken ist heute nur auf dem heimischen Markt aktiv, sondern tief eingebunden in den Konkurrenzkampf um Anteile auf den Welt-Finanzierungsmärkten.


All diese Anforderungen machen den Prozess- und gesellschaftlichen Charakter notwendigen Umbaus deutlich. Die Überführung der Großbanken in Gemeineigentum ist dabei ein Element unter vielen anderen.

Auch wenn in diesem Prozess die Konzentration der Debatte auf abstrakte Zielmodelle wenig hilfreich ist, ist gleichwohl unverzichtbar, seine einzelnen Schritte mit der Frage zu verknüpfen, worauf ein linkes Bankenkonzept abzielt: auf am Gemeinwohl ausgerichtete Banken, die sich auf das Einlagen- und Kreditgeschäft konzentrieren.

Sollten sich allerdings die aktuellen Liquiditäts- und Solvenzprobleme deutscher Großbanken weiter verschärfen, bleibt die Übernahme durch die Öffentliche Hand der einzige Ausweg, um den Zusammenbruch der Kreditketten zu vermeiden. Unter solchen Verhältnissen ist auch die Entschädigungsfrage irrelevant, weil die Institute nichts mehr sind (s. das Beispiel Hypo Real Estate oder wahrscheinlich demnächst auch Commerzbank). Die Frage der Eigentumsüberführung stellt sich somit nicht grundsätzlich, sondern pragmatisch je nach Situation der in Rede stehenden Sektoren.

Von Ulrich Maurer

www.linksfraktion.de, 10. März 2009