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Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe in roten Richterroben © picture alliance/dpa/Uli DeckFoto: picture alliance/dpa/Uli Deck

Verfassungsklage gegen das saarländische Mediengesetz wegen fehlender Staatsferne

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Die Linksfraktion hat gemeinsam mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Saarländische Mediengesetz eingereicht. Im Saarland wird die Direktorin bzw. der Direktor der Medienanstalt vom Landtag direkt gewählt. Das dürfte mit der gebotenen Staatsferne der Medien und der vom Grundgesetz geschützten Rundfunkfreiheit nicht vereinbar sein. Der Direktorin bzw. dem Direktor kommen programmrelevante Kompetenzen bei der Aufsicht zu. Jegliche Gefahr der politischen Einflussnahme auf das Programm muss vermieden werden, der Landtag sollte nicht über die Besetzung dieser Leitungsfunktion entscheiden. Im vergangenen Jahr wurde die CDU-Landtagsabgeordnete Ruth Meyer vom Landtag zur Direktorin der Landesmedienanstalt Saarland gewählt.

Nahezu alle anderen Landesmediengesetze sehen vor, dass die Wahl durch ein staatsfern zusammengesetztes, pluralistisches Gremium der jeweiligen Medienanstalt erfolgt (Medienräte). Eine von der Fraktion DIE LINKE im Saarländischen Landtag im November 2019 beantragte Änderung des saarländischen Mediengesetzes, welches bei der Aufsicht über den privaten Rundfunk im Saarland mehr Transparenz und Staatferne schaffen sollte, war mehrheitlich mit Stimmen von SPD und CDU abgelehnt worden; ebenso eine im Januar 2021 beantragte Prüfung der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes. Es ist daher nur folgerichtig, dass der § 58 des saarländischen Mediengesetzes und damit der Grundsatz der Staatsferne nun durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird.

Die Normenkontrollklage, vertreten durch Prof. Dr. Dieter Dörr, können Sie hier herunterladen [PDF].