Zum Hauptinhalt springen

Unter Verschluss

Im Wortlaut von Wolfgang Neskovic,

Der Mythos des Geheimen

Für die Linkspartei sitzt der Bundesrichter a. D. Wolfgang Neskovic im BND-Untersuchungsausschuss. Er warnt die Regierung vor allzu großer Geheimniskrämerei.

SZ: Im Ausschuss wird aller Voraussicht nach vieles für geheim erklärt werden. Wie wollen Sie denn damit umgehen?

Neskovic: Wehrhaft. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Wenn die Bundesregierung die Herausgabe von Akten und Unterlagen verweigert, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Ob ein Dokument rechtmäßig als Verschlusssache eingestuft wurde, entscheidet der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof. Wir werden von diesen Rechtsmitteln offensiv Gebrauch machen, wenn erkennbar wird, dass die Regierung mauert.

SZ: Die Hüter der Geheimnisse entscheiden selbst, was geheim ist und was nicht. Wo bleibt da die parlamentarische Kontrolle?

Neskovic: Im Untersuchungsausschuss geht es aus Sicht der Linksfraktion nicht nur um inhaltliche Aufklärung, sondern auch darum, die kontrollfreien Räume zu beseitigen, die bei den Geheimdiensten bestehen. Kontrollfreie Räume sind demokratiefremd und lassen sich auch nicht mit dem Mythos des Geheimen legitimieren.

SZ: Rechnen Sie damit, dass Sie die Freigabe von Dokumenten oder die Vernehmung von Zeugen vor dem Verfassungsgericht werden einklagen müssen?

Neskovic: Ja. Dafür gibt es deutliche Anzeichen. Mich würde ein solches Verhalten nicht verunsichern. Im Gegenteil: Die Bundesregierung könnte sich - ein bisschen ironisch formuliert - um die Demokratie verdient machen, wenn sie durch Kooperationsverweigerung die Arbeit des Ausschusses zu behindern sucht. Sie würde uns damit Gelegenheit geben, mit Hilfe des Verfassungsgerichts endlich den vordemokratischen Zustand kontrollfreier Räume bei den Geheimdiensten abzuschaffen. Wenn dies am Ende des Ausschusses durch das Verfassungsgericht klargestellt ist, wäre das ein historischer und demokratischer Fortschritt.

SZ: Kann das Verfassungsgericht überhaupt Kriterien aufstellen für die Einstufung von Geheimmaterial?

Neskovic: Es ist notwendig und auch möglich, parlamentarische Kontrolle und ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse miteinander in Einklang zu bringen. Dabei muss allerdings eins klar und unbezweifelbar sein: Ein zur Geheimhaltung verpflichteter Geheimdienstmitarbeiter darf gegenüber einem ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichteten Abgeordneten nicht den geringsten Wissens- und Informationsvorsprung haben. Da darf es keine Grenzen geben. Etwas anderes ist es, wenn der Abgeordnete sein Wissen öffentlichkeitswirksam umsetzen will. Hier muss in jedem Fall der Quellenschutz sichergestellt sein.

SZ: Geheimniskrämerei kann bisweilen auch ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Das könnte vor allem die Linkspartei treffen - nach dem Motto: Das sind doch unsichere Kantonisten.

Neskovic: Hier gibt es viele Vorurteile, die wir durch unsere sachliche Arbeit abbauen werden. Hierzu werde ich meinen Anteil leisten. Schon meine Arbeit im Parlamentarischen Kontrollgremium hat gezeigt, wer zu den unzuverlässigen Kantonisten zählt.

Interview: Peter Blechschmidt

Süddeutsche Zeitung, 10. Mai 2006