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Unsere Verfassungsklage für eine wirksame Demokratie

Im Wortlaut von Petra Sitte,

 

Von Petra Sitte, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Eine Koalition der beiden größten Fraktionen im Parlament hat zwangsläufig zur Folge, dass die Opposition entsprechend klein ausfällt. Die Oppositionsfraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen verfügen in dieser 18. Wahlperiode zusammen nur über 127 der 631 Sitze im Deutschen Bundestag, was einem Anteil von etwa 20 Prozent entspricht.

Ohne Änderung der einschlägigen rechtlichen Regelungen hätten diese Mehrheitsverhältnisse zur Folge, dass nahezu alle Regelungen über die Minderheitsrechte, wie etwa das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, keine Anwendung finden hätten können. Wir erinnern hier insbesondere an den  NSU-Untersuchungsausschuss aus der letzten Wahlperiode.

Die Diskussionen um die Ausgestaltung von Minderheitsrechten in der laufenden Wahlperiode haben zwar zu einer Reihe von Änderungen der Geschäftsordnung des Bundestages geführt, aber aus Sicht der Fraktion DIE LINKE noch keine rechtssichere und effektive Ausübung der Minderheitsrechte sichergestellt, weil hierzu eine Klarstellung im Grundgesetz erforderlich wäre.

Dabei geht es der Linksfraktion nicht darum, Wahlergebnisse durch Sonderrechte der Opposition zu verfälschen. Vielmehr verlangen die Gebote der Demokratie und wirksamer parlamentarischer Kontrolle von Regierung und Parlamentsmehrheit nach unserer Auffassung eine grundgesetzliche verfassungsrechtliche Absicherung der Befugnisse der Oppositionsfraktionen. Unter den aktuellen Regelungen sind die Oppositionsfraktionen insbesondere nach wie vor nicht in der Lage, das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der von der Parlamentsmehrheit verabschiedeten Gesetze anzurufen.

Der darauf abzielende Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes sowie weiterer Gesetze der Linksfraktion war vom Bundestag abgelehnt worden, so dass die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich wurde.

Klageschrift zur Organklage (PDF)

linksfraktion.de, 30. September 2014