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Umweltgesetzbuch: eher Etikettenschwindel als großer Wurf

Nachricht von Lutz Heilmann,

Das wichtige Projekt der Zusammenführung des zersplitterten Umweltrechts in einem eigenständigen Umweltgesetzbuch (UGB) droht zum Reförmchen zu werden. Wegen des großen Umfangs des Umweltrechts bereits zweistufig geplant, scheint selbst das Rumpf-UGB, das 2008 verabschiedet werden soll, nicht sonderlich ambitioniert. Ein echter Mehrwert für die Umwelt ist wohl nicht zu erwarten - im Naturschutz ist sogar ein weiterer Abbau zu befürchten.

Ein bislang öffentlich weitgehend unbeachtetes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag geht langsam in seine entscheidende Phase: die Zusammenführung des Umweltrechts im Umweltgesetzbuch (UGB). Mit der im Sommer 2006 verabschiedeten Föderalismusreform wurde mehr schlecht als recht der Grundstein für das UGB gelegt. Immerhin kann der Bund jetzt anders als früher für (fast) alle umweltrelevanten Bereiche Gesetze erlassen. Die Länder müssen nunmehr keine eigenen Gesetze zur Konkretisierung von Bundesgesetzen im Naturschutz und Wasserrecht erlassen. Sie können es allerdings, und sie können dabei bis auf wenige Ausnahmen vollständig vom Bundesrecht abweichen. Das bedroht nicht nur den Naturschutz, der allzu oft als Investitionshemmnis verunglimpft wird, es gefährdet auch das im Grunde richtige Ziel der Bundesregierung, dass Umweltrecht zu vereinheitlichen.

Im Herbst 2007 wird das Bundesumweltministerium den Entwurf für das Umweltgesetzbuch vorlegen. Ein großer Wurf wird es schon deshalb nicht, weil zunächst nicht das gesamte Umweltrecht, sondern nur einige Teile ins UGB aufgenommen werden. Aber selbst das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz, deren Zusammenführung im Bereich der Anlagengenehmigung den Kern des UGB bilden, bleiben voraussichtlich als Rumpfgesetze weiter neben dem UGB bestehen. Auch den großen Worten des Ministers, den Klimaschutz ins UGB einzuführen, folgen nur äußerst bescheidene Taten. Im Grunde beschränkt sich die Regierung darauf, zwei Gesetze (Emissionshandelgesetzgebung, Erneuerbare-Energien-Gesetz) ins UGB zu überführen. Neue, innovative Regelungen im Klimaschutz wird das UGB, so weit es jetzt bekannt ist, nicht erhalten.

Deshalb sieht es mehr nach einem Etikettenschwindel aus, zumal die Koalitionsfraktionen erst im Juni wichtige Umweltstandards für industrielle und landwirtschaftliche Anlagen abgebaut haben. Dies steht im Widerspruch zu früheren Äußerungen von Minister Gabriel, der mehrfach betont hatte, mit dem UGB sollen keine Standards abgebaut werden. Auch die EU-rechtswidrige Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie wird wohl nicht rückgängig gemacht. Gleiches gilt für die ebenfalls gegen BürgerInnen und Verbände gerichtete Beschneidung von Rechten in Infrastruktur-Planungsverfahren, die die Koalition erst 2006 verabschiedet hatte. Diese Verfahren sollen erst gar nicht unters UGB fallen. Denn Kriterium für und wider die Aufnahme von Gesetzen ins UGB ist in erster Linie die Zuständigkeit des Bundesumweltministeriums - und nicht, ob etwas sachlich geboten oder sinnvoll ist.