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Umsetzung der Aarhus-Konvention unzureichend

Nachricht von Lutz Heilmann,

Am 25. Juni 1998 ist im dänischen Aarhus das Übereinkommen europäischer Staaten über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, kurz Aarhus-Konvention, angenommen worden. Hintergrund dieser Konvention ist die Überzeugung, dass durch eine stärkere Beteiligung von Bürger/innen und Verbänden, sowie die Möglichkeit, Behördenentscheidungen zu beklagen, der Umweltschutz verbessert wird.

Durch das nun vorgelegte Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz soll eine Öffentlichkeitsbeteiligung für einige Bereiche eingeführt werden, für die diese bislang noch nicht galt. In der Mehrzahl der Fälle war die Öffentlichkeitsbeteiligung bereits mit der Umweltverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturprojekten und wirtschaftlichen Anlagen eingeführt worden. DIE LINKE. kritisiert am Entwurf insbesondere, dass die vorgesehenen Fristen für die öffentliche Beteiligung zu kurz bemessen sind.

Viel problematischer hingegen ist der Entwurf des Umweltrechtsbehelfsgesetzes, mit dem die bisher nur im Naturschutz bestehende Klagemöglichkeit der Umweltverbände auf andere Bereiche ausgeweitet werden sollen. Eine Ausweitung dieser Rechte ist prinzipiell zu begrüßen. Zu kritisieren ist jedoch, dass Bürger/innen überhaupt keine zusätzlichen Klagrechte eingeräumt werden und dass die Regierung den Verbänden deutlich weniger Rechte einräumen will, als dies eine entsprechende EU-Richtlinie vorgibt. Besonders bedenklich ist, dass die Verbände nur dann klagen dürfen sollen, wenn Menschen in ihren Rechten betroffen sind, also nur wenn es z.B. eine Luftbelastung in Wohngebieten gibt. Das Problem ist jedoch, dass viele Umweltbelange eben keine direkte Betroffenheit von Menschen mit sich bringen, so wie in vielen Fällen des Klima-, Tier- und Naturschutzes. Durch die Föderalismusreform haben die Bundesländer jedoch spätestens ab 2010 die Möglichkeit, die Verbandsklage im Naturschutz abzuschaffen. Dann würde die absurde Situation entstehen, dass Naturschutzverbände nicht mehr gegen eine Verletzung von Naturschutzbelangen klagen dürften, sondern nur noch gegen die Umweltverschmutzung in Wohngebieten. DIE LINKE: wird deshalb Änderungsanträge in die Ausschussberatungen einbringen und zusätzlich einen Entschließungsantrag zur abschließenden Beratung des Gesetzes im Bundestag vorlegen.