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Überwachung der LINKEN verstößt gegen Grundgesetz

Nachricht von Bodo Ramelow,

Die Überwachung des LINKE-Politiker Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Damit revidierte das Gericht in Karlsruhe eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Fraktion DIE LINKE begrüßte das Urteil auf ihrer Klausur mit großem Beifall.

Zur Begründung erklärte das Gericht, dass die Beobachtung eines Abgeordneten einen schweren Eingriff in das freie Mandat bedeute. Nur in Ausnahmefällen sei das gerechtfertigt, die aber strengen Regeln der Verhältnismäßig zu unterliegen hätten – zum Beispiel, wenn ein Abgeordneter sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbrauche oder diese aktiv und aggressiv bekämpfe. Bei Ramelow sei das nicht gegeben, er sei keiner anti-demokratischen Bewegung verdächtig. Allein Ramelows Tätigkeit für DIE LINKE hätte den Grund für die Überwachung geliefert. Seit 1986 führt der Verfassungsschutz über Bodo Ramelow eine Personenakte, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts, "in der Informationen gesammelt sind, die bis in die 1980er Jahre zurückreichen".

"Über 30 Jahre wurde ich ausspioniert und ausgeschnüffelt", erklärte Bodo Ramelow über den Online-Dienst Twitter. "Zehn Jahre habe ich geklagt, nun höre ich, dass ich in Karlsruhe gesiegt habe." In seinem Online-Tagebuch schrieb Ramelow: "Jetzt ist mir ein unvorstellbar großer Stein vom Herzen gefallen und es treibt mir die Tränen in die Augen." Ramelow war von 2005 bis 2009 Mitglied des Bundestags und stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Seit Herbst 2009 ist er Vorsitzender der Linksfraktion im Thüringer Landtag.

Der Verfassungsschutz beobacht seit mehreren Jahren Politiker der LINKEN und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Neben Ramelow stehen unter anderem auch Fraktionschef Gregor Gysi und seine Stellvertreterin Sahra Wagenknecht sowie Dietmar Bartsch oder die Parteivorsitzende Katja Kipping unter Aufsicht des Geheimdiensts.

In einer ersten Stellungnahme nach dem Karlsruher Urteil forderte Katja Kipping die sofortige Einstellung der Beobachtung ihrer Partei durch den Verfassungsschutz. "Das ist ein klares Signal dafür, dass generell die Beobachtung und Kriminalisierung der Linken eingestellt werden muss", sagte sie am Rande der Fraktionsklausur im brandenburgischen Bersteland. Fraktionschef Gysi sprach von einem "wichtigen Tag in unserer Geschichte". Es sei "heute ein Schritt zur Gleichstellung unserer Partei vollzogen worden".

linksfraktion.de, 9. Oktober 2013