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Über ein Viertel der Elterngeld-Beziehenden erhält Mindestbetrag

Nachricht von Katrin Werner,

Mit 26,6 Prozent erhalten mehr als ein Viertel der Leistungsbeziehenden, deren Kinder ab dem Jahr 2016 geboren wurden, lediglich den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 € oder 150 € beim ElterngeldPlus. Unter den Frauen sind es sogar 32,3 Prozent die nur den Mindestbetrag erhalten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag hervor.

„Das ist eine deutliche Schieflage im System. Hier zeigt sich einmal mehr, welche Auswirkungen der Niedriglohnsektor und unsichere Arbeitsverhältnisse für Familien und insbesondere für Frauen haben. Es ist daher Zeit, den Mindestlohn endlich auf 12 Euro anzuheben, Leiharbeit und Werkverträge zu verbieten und die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen effektiv zu bekämpfen“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Seit 2007 ist das Mindestelterngeld nicht mehr erhöht worden. Allein um die Inflationsrate seither auszugleichen, müsste der Mindestbetrag um etwa 50 Euro auf 350 Euro angehoben werden. Auch der Mindestbetrag des ElterngeldPlus müsste mindestens um 25 Euro auf 175 Euro erhöht werden. Doch die Bundesregierung sieht keinen Bedarf einer Erhöhung. Wir fordern schon seit langem, den Mindestbetrag auf 400 Euro und beim ElterngeldPlus entsprechend auf 200 Euro anzuheben.

Darüber hinaus müssen Eltern oft mehrere Wochen nach ihrem Antrag auf die ersten Zahlungen warten müssen. Die längsten Bearbeitungszeiten von Elterngeldanträgen vom Antragseingang bis zum Erstbescheid im Jahr 2018 haben die Länder Bremen (67 Tage), das Saarland (52,6 Tage) und Sachsen (41,7 Tage) gemeldet. „Es darf nicht sein, dass Familien so lange auf die Bewilligung ihres Elterngeld-Antrags und die ersten Zahlungen warten müssen. Junge Familien dürfen nicht in finanzielle Nöte geraten, nur weil die Ämter ihre Anträge nicht rechtzeitig bearbeiten können. Insbesondere für Alleinerziehende ist das heikel. Hier ist auch der Bund in der Pflicht, die Elterngeldstellen in den Ländern so zu unterstützen, dass sie ihre Arbeit gut und zügig machen können“, sagt Katrin Werner. Die Kleine Anfrage an das Bundesministerium für Familie als PDF finden Sie hier.