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Tornado-Einsatz vor Gericht

Im Wortlaut,

Die Nato hat sich gewandelt, sagt die Linkspartei, und klagt in Karlsruhe

BERLIN. Wer vor dem Bundesverfassungsgericht gut beraten sein will, sollte nicht dem Volksmund vertrauen. Dessen Versicherung, nichts werde so heiß gegessen wie gekocht, widerspricht ohnehin schmerzlicher Lebenserfahrung, besonders aber in Karlsruhe haben sich schon manche die Lippen verbrannt. Gut in Erinnerung ist beispielsweise die Entscheidung zum Europäischen Haftbefehl ("nichtig") vom Juli 2005, die die Karlsruher Richter der damaligen Bundesregierung genau so heiß servierten, wie sie in der Klageschrift gekocht worden war.

Auch die mündliche Verhandlung vom 19. Juni 2001 über die Klage der PDS-Bundestagsfraktion gegen das damals neue Strategische Konzept der Nato war für die Vertreter der Bundesregierung vermutlich nicht von Lustgefühl begleitet. Zwar fand das Konzept - das den Aktionsradius der Nato beträchtlich erweiterte, unter anderem um die Möglichkeit von Krisenreaktionseinsätzen - am Ende die Zustimmung des Zweiten Senats. Aber die Bevollmächtigten der Bundesregierung hatten in der Verhandlung sichtlich Mühe zu begründen, warum das neue Konzept den Inhalt des alten Nato-Vertrags nicht substanziell verändere, die Zustimmung des Bundestags zu dem Vertrag von 1955 also weiterhin gelte.

Diesmal wird es für die Bundesregierung noch ein wenig komplizierter. Vor sechs Jahren war die Behauptung zumindest plausibel - und wurde vom Verfassungsgericht geteilt -, grundlegendes Ziel der Nato bleibe die Abwehr und Abschreckung von Aggressionen dritter Staaten. "Das Konzept 1999 lässt die kollektive Verteidigungsfunktion des Bündnisses unberührt und schreibt den in der Präambel niedergelegten Sicherheits- und Friedensauftrag in Hinblick auf eine tiefgreifend neue Sicherheitslage fort", hieß es damals in der Begründung des Zweiten Senats.

Verantwortung der USA

Eine Fortschreibung des alten Nato-Vertrags kann die Linkspartei nun nicht mehr erkennen, vielmehr sei sein Inhalt durch die Praxis grundlegend verändert worden: "Der globale Sicherheitsdienstleister Nato 2007 ist strukturell grundverschieden vom Sicherheitsbündnis 1955." Das ehemalige Verteidigungsbündnis habe sich in den vergangenen Jahren zu einem Anti-Terror-Bündnis gewandelt, das weltweit operiere. Die Verantwortung für diesen Prozess liege vor allem bei den USA, die als Führungsmacht der Nato mit ihrer "sich über Jahre erstreckenden fortwährenden völkerrechtswidrigen Kriegsführung" und ihrem Anspruch, gegen "Schurkenstaaten Präventivkriege führen zu dürfen", die "fundamentale Umwandlung der zentralen Begriffe" des Nato-Vertrags erst initiiert hätten. Das aber sei von dem Zustimmungsgesetz des Bundestags von 1955 keinesfalls mehr gedeckt. Mangels gesetzlicher Grundlage sei demnach auch der deutsche Tornado-Einsatz in Afghanistan - trotz des Zustimmung des Parlaments - verfassungswidrig.

Gegen den Einsatz hatten bereits die Unionsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) vergeblich geklagt. Sie waren in Karlsruhe allerdings ausschließlich aus formalen Gründen gescheitert. Die von ihnen betriebene Organklage wurde als unzulässig abgewiesen, weil einzelne Abgeordnete nach Auffassung des Verfassungsgerichts keine Rechte des Bundestages geltend machen können. Daraufhin hatte die Linkspartei-Fraktion Organklage erhoben, deren Zulässigkeit unstreitig ist. Der Zweite Senat hatte jedoch den Antrag der Fraktion abgelehnt, den Tornado-Einsatz mit einer einstweiligen Anordnung zu stoppen.

Christian Bommarius

Berliner Zeitung, 18. April 2007