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Stress am Arbeitsplatz: Bestehende Schutzlücke schließen!

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Die öffentliche Anhörung am 13. Mai 2013 zum Thema psychische Gesundheit am Arbeitsplatz machte es deutlich: Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Darin war sich die große Mehrheit der geladenen Sachverständigen einig. Gegenstand der Anhörung waren neben dem Antrag 17/11042 der Fraktion DIE LINKE auch Anträge von SPD und Grünen sowie einer der Koalition. Übereinstimmend fordern die Oppositionsparteien den Erlass einer Anti-Stress-Verordnung und folgen damit einem Vorschlag der IG Metall.

Handlungsbedarf besteht an verschiedenen Fronten. Andreas Krause, Betriebsrat bei Daimler Berlin und Sachverständiger der LINKEN, erläuterte in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit einer Anti-Stress-Verordnung und skizzierte konkrete Regelungsinhalte. Er legte anschaulich dar, wie in seinem Betrieb ein immenser Druck aufgebaut wird, indem die Arbeitsleistung der Beschäftigten beständig in Form von Kennzahlen veröffentlicht wird. Alle werden zueinander in Konkurrenz gesetzt. Das erhöht den Stress. Auch der Einsatz von Leih- und Werkvertragsarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmern wirkt sich dem Sachverständigen zufolge als zusätzliche Drohkulisse aus.

Andrea Fergen, die Sachverständige der SPD, zeigte auf, dass die Defizite beim betrieblichen Arbeitsschutz angesichts der wachsenden Probleme mit psychischen Erkrankungen enorm sind. Eine Anti-Stress-Verordnung würde die bisher bestehende Schutzlücke schließen und helfen, Gefährdungen durch psychische Belastungen zu vermeiden oder zu verringern.

Aber auch Sachverständige der Koalition haben signalisiert, dass es Handlungsbedarf gibt. So unterstützt der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion die Forderungen der Opposition, das Personal bei den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung aufzustocken. Er stellt sich ebenso hinter die Forderung, die Aufsichtsbeamten bundeseinheitlich zu qualifizieren. Zudem begrüßt er, dass die Sozialpartner einbezogen und die Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Beschäftigten und ihren Vertretungen ausgeweitet werden sollen. Weiter hat er sich dafür ausgesprochen, das Arbeitsschutzrecht um die psychischen Belastungen zu erweitern und die gesetzgeberische Schutzabsicht somit zu konkretisieren.

Daneben hat die Bundespsychotherapeutenkammer, ebenfalls Sachverständige der Koalition, signalisiert, dass die psychische Gesundheit in der Arbeitswelt durch ein Maßnahmenbündel zu fördern ist, unter anderem mit einer Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz, der Berücksichtigung psychischer Belastungen im Gefährdungssystem, betrieblichen Maßnahmen zur Reduktion arbeitsbedingter psychischer Belastung und der Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheiten.

Deutlich war die Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes am Antrag der Regierungskoalition. Der DGB bescheinigte, dass mit dem Antrag das Ziel in den wesentlichen Fragen der Regulierung und Unterstützung der Prävention verfehlt zu haben. Die vorhandene Regelungslücke ist durch eine Anti-Stress-Verordnung zu schließen, und das Vorschriften- und Regelungswerk der gesetzlichen Unfallversicherung ist weiterzuentwickeln. Der DGB äußerte deutliche Zustimmung zum Antrag der LINKEN. So würde in diesem zu Recht die Arbeitszeit als wesentliche Stellschraube für übermäßige Beanspruchung von Beschäftigten benannt. Es sei zudem sinnvoll, klarstellende Regelungen zu Fragen der Erreichbarkeit und der Abrufbarkeit vorzunehmen, wie von der LINKEN vorgeschlagen. Und bei Überstunden sowie bei Schicht- und Wochenendarbeit seien gesetzliche Vorgaben für Zuschläge erforderlich. Zustimmung erfuhr ebenfalls die Forderung, das Beschwerde- und Einspruchsmöglichkeiten der Beschäftigten zu stärken sind. Auch die im Antrag der LINKEN ausgeführte notwendige Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte und die Regelungen zur Personalbemessung in Krankenhaus befürwortet der DGB.