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Steuerflucht bei Airbnb-Anbietern

Nachricht von Fabio De Masi,

Airbnb ist die weltweit größte Vermittlungsplattform für touristische Wohnraumvermietung und bietet aktuell Zugang zu über 5 Millionen Objekten in 81 000 Städten weltweit. Es ist dabei fraglich, ob über Airbnb Vermietende ihre Mieteinkünfte in Deutschland angemessen deklarieren sowie – soweit erforderlich – ein Gewerbe für ihre Tätigkeit anmelden.

Der Bundesregierung fehlen hierzu zentrale Erkenntnisse und sie bemüht sich laut den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Besteuerung von Wohnraumvermittlungseinkünften in Deutschland" (BT-Drs. 19/4508) zurzeit nicht, diese durch Rückgriff auf die Vermittlungsplattformen wie Airbnb zu erhalten. Einzelne Landesfinanzbehörden wie Berlin und Hamburg haben hingegen mittlerweile Registrierungspflichten eingeführt, die Airbnb dazu zwingen, steuerlich relevante Daten zu sammeln und den Behörden zugänglich zu machen, um Steuerhinterziehung und Wohnraumzweckentfremdung einzudämmen. Andere europäische Staaten haben ähnliche Regelungen national getroffen.

Neben ihrer Untätigkeit im Inland informiert die Bundesregierung mit Verweis auf vermeintliche Geheimhaltungspflichten nicht über Informationsabfragen in einschlägigen Fällen durch das Bundeszentralamt für Steuern bei ausländischen Steuerbehörden.

Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Der Finanzminister schläft bei Airbnb. Die Bundesregierung sollte Wohnraumplattformen zwingen, dass dort nur vermieten darf, wer sich mit der Steuer-ID registriert. Airbnb & Co müssen verpflichtet werden, Daten in Deutschland zu speichern und an das Bundeszentralamt für Steuern zur Verteilung an die Bundesländer zu übermitteln. Ferner sollte die Bundesregierung ein Auskunftsersuchen für alle deutschen Steuerpflichtigen an Irland stellen und diplomatischen Druck aufbauen.“

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • Die Bundesregierung erteilt unter Verweis auf Geheimhaltungspflichten keine Auskunft darüber, ob und welchem Umfang sie steuerliche Daten zu Airbnb oder vergleichbaren Firmen im Rahmen des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs von Irland angefragt hat. Mit Blick auf die einschlägigen Vorschriften scheint diese Verweigerung zweifelhaft, da nicht nach dem Inhalt, sondern lediglich der Anzahl an Anfragen gefragt wurde (Antwort 1 & 2).
  • Die Bundesregierung hat mit Airbnb keine Gespräche geführt und plant auch nicht solche Gespräche zu führen, die zur Übermittlung von relevanten Daten deutscher Steuerpflichtiger durch Airbnb führen würden (Antwort 3).
  • Der Bundesregierung ist bekannt, dass andere europäische Staaten wie Dänemark, Norwegen, Spanien Vereinbarungen oder gesetzliche Regelungen getroffen haben, um von privaten Wohnraumvermittlern wie Airbnb an steuerlich relevante Daten der dort registrierten Vermieter zu kommen (Antwort 6). Sie sieht aber keine Argumente dafür, eine solche Regelung auch in Deutschland einzuführen (Antwort 5), obwohl Hamburg und Berlin dies mittlerweile auf Länderebene getan haben.
  • Die Bundesregierung erkennt an, dass sie eigentlich staatliche Kontrollmöglichkeiten zur Erhebung aller fälligen Steuern bereitstellen muss (Antwort 7).
  • Die Bundesregierung hat kein Wissen darüber, ob Airbnb in Deutschland steuerpflichtig ist (Antwort 8 und 9).
  • Die Bundesregierung hat grundsätzlich die Mittel, nicht nur bei Steuerpflichtigen selber, sondern auch bei Dritten steuerlich relevante Informationen einzuholen (Antwort 10). Das bedeutet, dass sie grundsätzlich auch auf Basis der bestehenden Abgabenordnung Airbnb zur Herausgabe der Informationen über Mieteinkünfte von Vermietern bringen können müsste.
  • Zuletzt liefert die Bundesregierung Daten über die (begrenzte) Anzahl an privaten Wohnraumvermittlern in Deutschland, die der Gewerbesteuer unterliegen (Antwort 12). Die geringen Zahlen könnten ein Indiz dafür sein, dass gewerbliche Vermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb nicht immer mit gebotenen Anmeldung eines Gewerbes einhergeht.