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Drei Industriearbeiter / © iStockphoto/Kali9

Starker Corona-Effekt auf die Beschäftigung – Viele Beschäftigte werden nicht von Kurzarbeit geschützt

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Insgesamt ergibt sich auf die Beschäftigung ein Corona-Effekt von minus 1.003.000 Beschäftigten mit Stand Dezember 2020. Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steht ein Minus von 477.000 Beschäftigten. Die am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige waren das „Gastgewerbe“ mit – 138.000 und das „Verarbeitende Gewerbe“ mit – 128.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Für die geringfügige Beschäftigung (Minijobs) insgesamt errechnet sich ein Corona-Effekt für Dezember 2020 von – 526.000 Beschäftigten. Dabei gehen 300.000 zu Lasten der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung und 226.000 zu Lasten der Nebenjobs. Der am stärksten betroffene Wirtschaftszweig war auch hier mit – 260.000 das Gastgewerbe. Eine merkliche Erholung auf dem Arbeitsmarkt sei vorerst nicht zu erwarten. 

(Methodischer Hinweis: Der Corona-Effekt auf die Beschäftigung lässt sich abschätzen, indem deren Entwicklung in den Monaten seit Beginn der Pandemie mit der in den entsprechenden Vorjahresmonaten verglichen wird. Erste Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Maßnahmen zur deren Eindämmung, die Mitte März 2020 getroffen wurden, zeigen sich daher bereits in den Beschäftigungsdaten vom März 2020. Der Corona-Effekt wird daher im Vergleich zum Februar errechnet.) 

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (PDF) auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt dazu: 

„Die verfehlte Krisenpolitik der Bundesregierung hat hunderttausende Beschäftigte in Arbeitslosigkeit gestürzt. Das Instrument der Kurzarbeit ist ein löchriger Schutzschirm. Insbesondere Minijobbende sind arm dran, denn sie haben weder Anspruch auf Kurzarbeitergeld, noch auf Arbeitslosengeld. Viele Unternehmen, insbesondere auch kleine, haben nur wenig oder keine Corona-Hilfen der Bundesregierung erhalten und befinden sich seit Monaten in Schieflage. Die Pleitewelle baut sich bedrohlich auf. Die Bundesregierung muss endlich Unternehmen und Beschäftigten effektiv helfen.“

Zimmermann weiter: 

„Die Krisenabsicherung muss deutlich verbessert werden. Das Kurzarbeitergeld ist für viele Beschäftigte zu niedrig um davon leben zu können. DIE LINKE fordert 90 Prozent des Nettoentgeltes sowie ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 Euro. Das Arbeitslosengeld muss von 60 Prozent auf 68 Prozent des Nettoentgeltes erhöht werden. Grundsätzlich ist die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zu verlängern. Als Sofortmaßnahme muss die Bundesregierung die Sonderregelung zur dreimonatigen Verlängerung des Arbeitslosengeldes aufgrund der Corona-Krise schnellstmöglich wieder auflegen. In der Krise zeigt sich ein weiteres Mal, welch Armutsfalle Minijobs, vor allem für Frauen, sind. Minijobs müssen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden.“