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Sowjetische Kriegsgefangene als NS-Opfer anerkennen

Im Wortlaut von Jan Korte,

 

Von Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Am 22. Juni jährt sich der Überfall der faschistischen Wehrmacht auf die Sowjetunion zum 75. Mal. Die nationalsozialistische Kriegsplanung sah im Jahr 1941 für die Sowjetunion ausdrücklich vor, dass die Bevölkerung um 30 bis 50 Millionen Menschen reduziert werden sollte. Zuerst realisiert wurde diese Vernichtungsplanung an den sowjetischen Kriegsgefangenen – im ersten Kriegsjahr starben allein zwei von drei Millionen Gefangenen. Zehntausende von ihnen wurden ausgesondert und nach den Richtlinien des „Kommissarbefehls“ direkt hinter der Front erschossen oder in den Konzentrationslagern ermordet. Mehr als drei Millionen Gefangene überlebten den Krieg nicht. Nur dadurch, dass eine Einnahme von Leningrad verhindert werden konnte, scheiterte die deutsche Planung, die den Tod aller drei Millionen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt vorgesehen hatte. Doch 800 000 Leningrader verhungerten durch die deutsche Blockade oder starben im Bombenhagel der Wehrmacht.

Am Ende hatte Nazideutschland 27 Millionen sowjetische Männer, Frauen und Kinder auf dem Gewissen – teils im Kampf gefallen, zu Hunderttausenden in der Gefangenschaft ermordet, als Zivilisten vergast, willkürlich erschossen, gehenkt, in ihren Häuser verbrannt, zu Millionen und mit Vorsatz dem Hunger- und Kältetod preisgegeben. Diese Opfer wurden in der Bundesrepublik Deutschland aus dem Gedächtnis an die Verbrechen des Nationalsozialismus ausgeschlossen. In der Konfrontation des Kalten Krieges wurden die Verbrechen weitgehend verschwiegen oder als Nebenwirkungen eines harten und grausamen Krieges relativiert. Das Wissen, dass so ein Massenmord an Millionen Menschen nur mit Vorbedacht geplant und ausgeführt werden konnte, wurde gezielt unterdrückt.

Der 75. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion sollte aus Sicht der Fraktion DIE LINKE ein Anlass für Bundestag und Bundesregierung sein, ein starkes öffentliches Zeichen für Versöhnung, Völkerverständigung und Frieden zu setzen. Es muss klar werden, dass die Bundesrepublik das Thema der Erinnerung an den Vernichtungskrieg Nazideutschlands im Osten nicht wieder in Vergessenheit geraten lassen und den Opfern dauerhaft ein ehrendes Andenken in unserer Erinnerungskultur sichern wird.

In diesem Zusammenhang war es ein großer Erfolg, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages vor genau einem Jahr einstimmig beschlossen hat, 10 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, um den wenigen überlebenden ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen zumindest eine symbolische Entschädigung zukommen zu lassen. Aber das allein reicht nicht. Der Bundestag muss die Überlebenden für das erlittene Unrecht und dafür, dass Deutschland so lange brauchte, dieses Unrecht beim Namen zu nennen, um Verzeihung bitten. So eine politische Geste ist viel wichtiger und wiegt viel schwerer, als die 2.500 Euro, die jeder Antragsteller nun einmalig erhalten kann. Die Überlebenden sowie die Angehörigen der Millionen Opfer warten darauf.

DIE LINKE hat deshalb den Antrag „Anerkennung der sowjetischen Kriegsgefangenen als NS-Opfer“ in den Bundestag eingebracht, um eine gemeinsame Geste des Parlaments anlässlich des 75. Jahrstages des Überfalls auf die Sowjetunion auf den Weg zu bringen. Zu dieser gemeinsamen Geste laden wir selbstverständlich alle anderen Fraktionen herzlich ein. Denn es muss verhindert werden, dass das offizielle Deutschland in politisch angespannten Zeiten, in denen es gerade auf symbolische Akte ankäme, am 22. Juni 2016 nichts anderes als geschichtspolitische Ignoranz zustande bringt.

 

linksfraktion.de, 2. Juni 2016