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Sieg der Schlapphüte

Im Wortlaut,

Das Bundesverwaltungsgericht lässt dem Verfassungsschutz nahezu freie Hand bei der Beobachtung der LINKEN

Von Fabian Lambeck, Leipzig

Fehlende DDR-Distanz und gefährliche innerparteiliche Gruppierungen: Das Bundesverwaltungsgericht folgte der Argumentation des Verfassungsschutzes und gab selbst Abgeordnete der LINKEN zum Bespitzeln frei.

Noch kurz vor der Verkündung des Urteils zeigte sich Bodo Ramelow am Mittwochabend zuversichtlich und lobte das Bundesverwaltungsgericht für »seine gute Vorbereitung«. Und wirklich, in der mehrstündigen Verhandlung wirkten die Richter des 6. Senats sehr interessiert, stellten viele Detailfragen und vermieden den Eindruck, mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsame Sache machen zu wollen. Das Bundesverwaltungsgericht sollte vor allem die Frage klären, ob die LINKE und ihre Abgeordneten in den Parlamenten vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen.

Der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann, betonte jedoch gleich zu Beginn der Verhandlung, dass es dem Gericht nicht darum gehe festzustellen, ob die LINKE »verfassungsfeindliche Bestrebungen« verfolge. Die Richter hatten lediglich ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster aus dem Jahre 2009 auf mögliche Verfahrensfehler zu prüfen. Ihre Kollegen aus Münster hatten dem Verfassungsschutz zwar die weitere Bespitzelung des damaligen Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow untersagt, aber gleichzeitig festgestellt, dass es »tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen« innerhalb der Linkspartei gebe. Diese »Anhaltspunkte« würden eine weitere Beobachtung der LINKEN durch den Verfassungsschutz rechtfertigen. Zu unrecht, wie Bodo Ramelow vor Prozessbeginn kritisierte. Seine Partei sei kein »Hort von Verfassungsfeinden«. Der Thüringer Linksfraktionschef hoffte auf ein Grundsatzurteil, das es dem Geheimdienst endgültig untersagen sollte, gewählte Abgeordnete und eine ganze Partei zu bespitzeln.

Während der Verhandlung am Mittwoch wurde deutlich, wie dürftig die Anhaltspunkte für »verfassungsfeindliche Aktivitäten« in der LINKEN sind. Und so musste die Nicht-Wahl von Bundespräsidenten-Kandidat Joachim Gauck ebenso als Indiz für den Extremismus der Partei herhalten wie deren DDR-Bild. »Es fehlt an klarer Distanzierung«, so der Anwalt des Verfassungsschutzes Wolfgang Roth. Daneben sind es natürlich die »extremistischen Zusammenschlüsse« innerhalb der LINKEN, die dem Geheimdienst Sorge bereiten. Das Argument der Gegenseite, Gruppierungen wie Kommunistische Plattform und Marxistisches Forum hätten kaum Gewicht in der Partei, ließ Roth nicht gelten. Die Partei befinde sich noch im Aufbau, so der Jurist. Da sei es durchaus möglich, dass eine der Gruppierungen an Bedeutung zulege.

Befürchtet man beim Bundesamt, dass die etwa 60 Genossen des Marxistischen Forums die Führung einer 80 000 Mitglieder starken Partei an sich reißen könnten? Offenbar ist dem Verfassungsschutz entgangen, dass die Kommunistische Plattform und das Marxistische Forum bereits seit den frühen 90ern um parteiintern Einfluss kämpfen - bislang ohne großen Erfolg.

Trauriger Höhepunkt der Verhandlung: Verfassungsschutz-Anwalt Wolfgang Roth verglich den Aufstieg der Linkspartei mit dem der NSDAP, um eine weitere Bespitzelung zu rechtfertigen: »Eine positive Stigmatisierung« verfassungsfeindlicher Parlamentarier, wie jetzt im Falle der LINKEN, hätte damals »vielleicht die Republik und die Demokratie« retten können, so Roth.

Und auch die Richter bekamen es offenbar mit der Angst. Wohl aus Furcht vor einer drohenden Diktatur des Proletariats hob der 6. Senat die vorinstanzlichen Urteile auf und entschied, dass führende Politiker der LINKEN vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürften. Die Leipziger Richter meinten, dass das vom Grundgesetz garantierte Recht eines Abgeordneten auf Ausübung des »freien Mandats« Einschränkungen unterliegen könne. Der Vorsitzende Richter Werner Neumann betonte in seiner Urteilsbegründung, man könne die Extremisten in der LINKEN nur effizient überwachen, wenn auch die Spitzenfunktionäre beobachtet würden. »Der zusätzliche Erkenntnisgewinn steht in einem angemessenen Verhältnis zur Belastung für den Abgeordneten«, war sich Richter Neumann sicher. Somit kann Bodo Ramelow wieder bespitzelt werden. Kleiner Trost: Die Schlapphüte wollen weiterhin nur öffentlich zugängliche Informationen über ihn sammeln.

Ironie der Geschichte: Der Realpolitiker Ramelow darf nun mit Verweis auf die Kommunistische Plattform überwacht werden. Die Kommunisten scheinen sein Schicksal zu sein. Bereits in den 80er Jahren geriet der damals in Hessen wohnhafte Gewerkschafter ins Visier des Geheimdienstes. Er hatte sich damals mit einem von Berufsverbot bedrohten DKP-Mitglied solidarisiert. Der Verfassungsschutz legte daraufhin eine Akte Ramelow an. Diese Akte wanderte von Hessen nach Thüringen, wo Ramelow in den 90er Jahren als Gewerkschafter tätig war und schließlich 1999 für die damalige PDS in den Landtag einzog.

Neues Deutschland, 23. Juli 2010