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»Sehenden Auges Rechtsbruch begangen«

Im Wortlaut von André Hahn, Deutschlandfunk,

Dirk-Oliver Heckmann: Der ARD liegen zehn Datensätze vor, die teilweise falsche, überholte oder lange zurückliegende Informationen enthalten. Die Fraktionskollegin Ulla Jelpke, die sagt jetzt schon, das BKA mache sich eines fortgesetzten Grundrechtsverstoßes schuldig. Skandalisieren Sie da etwas?

André Hahn: Nein! Ich glaube, es geht nicht um Skandalisierung. Ich habe heute gelesen bei "Spiegel Online", da ist die Rede von einem Datenchaos beim BKA. Und der Sprecher des Bundesinnenministeriums hat ja eingeräumt, dass es diese Fehler und diese Pannen gegeben hat. Deshalb finde ich die Formulierung von "Spiegel Online" verharmlosend. Auch für mich ist das glatter Rechtsbruch.

Das Bundeskriminalamt hat sich weder an das Datenschutzgesetz, noch an die offiziellen Vorgaben für Löschungen und Löschungsfristen für Eintragungen in bestimmte Dateien gehalten. Und wenn man sich das jetzt ansieht, dann muss man zu dem Schluss kommen, dass unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung offenkundig nicht mehr nur immer mehr Gesetze unnötig verschärft werden, sondern es wird auch gegen geltende Regelungen ganz bewusst verstoßen. Und mich persönlich würde es wundern, wenn das BKA dort ein Einzelfall wäre. Gerade beim Verfassungsschutz sollte man hier eine Tiefenprüfung vornehmen.

Heckmann: Ganz bewusst verstoßen, sagen Sie. Das würde das Bundesinnenministerium und das BKA selber natürlich zurückweisen, dass das so ist. Das Bundesinnenministerium, das spricht übrigens von "Fehlern in vier Fällen", und ein Fall kommt noch möglicherweise hinzu. Das sind doch Einzelfälle.

Hahn: Wenn wir 30 – so viele waren es ja wohl ungefähr – Journalisten hatten, die dort gesperrt worden sind, und davon sind jetzt vier oder fünf fälschlicherweise oder illegalerweise in den Datenbanken noch enthalten, dann ist das schon ein relativ hoher Prozentsatz von dieser geringen Zahl. Und da muss man natürlich die Frage stellen, was findet sich noch in den Dateien. Möglicherweise wird man dann im Zweifel auch Einträge zu meiner Person finden. Ich habe mich 2011 gemeinsam mit mehreren tausend Menschen einem Nazi-Aufmarsch in Dresden friedlich in den Weg gestellt und als Landtags-Fraktionschef der Linken wurde ich anschließend als Rädelsführer vor Gericht angeklagt. Das Verfahren wurde eingestellt letztlich.

Haben Sie schon mal nachgefragt, ob was bei Ihnen gespeichert ist?

Nein, ich werde das tun. Sämtliche Kosten hat die Staatskasse getragen. Und wenn ich mir die Fälle der Journalisten ansehe, auch wenn es diese vier oder fünf sind, von denen Sie gesprochen haben, dann ist durchaus zu vermuten, dass auch mein Eintrag nicht gelöscht worden ist, weil ich ja ein Ermittlungsverfahren hatte, weil es eine Anklage gegeben hat. Nur das ist doch genau der Punkt, dass Leute, die erwiesenermaßen nicht schuldig sind, nicht mehr in den Datenbanken des BKA oder auch des Verfassungsschutzes sein dürfen. Da, glaube ich, muss man jetzt gründlich aufräumen und deshalb kann man das nicht als Lappalie darstellen, wie es der Sprecher des Bundesinnenministeriums versucht.

Da halten Sie uns dann sicherlich auf dem Laufenden, was Ihre Nachforschungen angeht. – Sie haben gerade, Herr Hahn, gesprochen von bewusstem Rechtsbruch aufseiten des BKA. Macht sich das BKA selbst strafbar aus Ihrer Sicht?

Ja gut, das müssen im Zweifel die Staatsanwaltschaften klären. Die Politik hat nicht den Auftrag, Strafverfolgung vorzunehmen. Das muss schon die Justiz tun. Wir können aber natürlich politische Bewertungen vornehmen und wenn tatsächlich jahrelang zurückliegende Vorgänge bei den Personen, die jetzt bekannt geworden sind, noch in den Akten sich befinden, wo auch Verfahren eingestellt worden sind, wo Personen freigesprochen worden sind, dann muss man sich die Frage stellen, wie viel befindet sich noch in diesen Akten. Von daher ist es Aufgabe der Politik und auch der Opposition natürlich, Aufklärung zu verlangen. Das tun wir. Ich bin der Auffassung, dass das natürlich ein Thema ist, mit dem sich der neue Innenausschuss des Bundestages gleich nach der Wahl intensiv befassen muss. Was strafrechtlich möglicherweise dort ansteht, das muss die Staatsanwaltschaft klären. Was mich irritiert, muss ich ehrlich sagen, ist, dass es ja Berichte gibt, dass schon seit 2012 im Bundesinnenministerium bekannt gewesen sein soll, dass in den Datenbanken des BKA große Mengen an unzulässigen Eintragungen enthalten sind und – so meldet zumindest der "Spiegel" – es soll auch der Datenschutzbeauftragte weitreichende Löschungen verlangt haben. Dem hat man sich offensichtlich versperrt und das hat man nicht getan. Dann hat man allerdings sehenden Auges weiteren Rechtsbruch begangen und das muss natürlich aufgeklärt werden. Und noch einmal: Für die Strafverfolgung ist nicht die Politik und auch nicht die Opposition zuständig.

Herr Hahn, das ist schon richtig. Dennoch möchte ich noch mal zurückkommen auf die Äußerung, die Erklärung des Bundesinnenministeriums heute. Da sagte der Sprecher ja, die Fehler seien nicht im BKA passiert, sondern bei den Landeskriminalämtern und bei den Landesämtern für Verfassungsschutz, denn die hätten bestimmte Informationen wie zum Beispiel über Freisprüche nicht weitergegeben. Was kann dann das BKA dafür, dass die zuliefernden Behörden schlampen?

Wenn Schlamperei passiert, dann sind immer die verantwortlich, die dort jeweils regieren – seien es die Landesregierungen oder sei es die Bundesregierung. Aber natürlich gibt es doch regelmäßige Treffen des Bundeskriminalamtes mit den Landeskriminalämtern und da muss man sich doch auf eine einheitliche Verfahrensweise verständigen.

Ich glaube, man hat das bewusst laufen lassen. Man war durchaus interessiert daran zu erfahren, was früher bei irgendwelchen Personen gewesen ist, und hat gar kein Interesse daran gehabt, das zu löschen. Das zumindest ist meine Vermutung, Sie können auch sagen Unterstellung. Das Bundeskriminalamt ist die übergeordnete Behörde und ich glaube auch nicht, dass die Darstellung so ganz richtig ist, denn der Sprecher hat heute in der Reaktion auch gesagt, dass das Bundeskriminalamt natürlich auch Fehler gemacht hat. Wie groß diese Fehler waren, wer die Verantwortung im Einzelfall trug, das müssen die Untersuchungen, auch die parlamentarischen, nach der Bundestagswahl schnellstmöglich zeigen.

Das BKA-Gesetz - auf dessen Grundlage agiert ja das Bundeskriminalamt -, das lässt die Speicherung von Ermittlungen zu, auch wenn keine Verurteilungen festzustellen waren, aber nur bei einer sogenannten Negativprognose. Das heißt, es muss konkret begründet werden, dass von einer Person in Zukunft Straftaten zu erwarten sind. Muss das BKA-Gesetz aus Ihrer Sicht geändert werden?

Na gut, das BKA-Gesetz ist ja schon teilweise vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden, und es gibt nach wie vor auch zweifelhafte Regelungen im Gesetz, die möglicherweise auch noch wieder verfassungsrechtlich geprüft werden. Das Problem war ja gegenwärtig, dass wir im jetzigen Deutschen Bundestag nicht das notwendige Quorum haben, um eine Normenkontrollklage anzustrengen. Ich glaube, es gibt dort Regelungsbedarf, und ich möchte gerne mal wissen, wer denn diese Prognose erstellen soll. Was passiert denn, wenn jemand freigesprochen wird vor Gericht, welche Person, welcher Beamter in welchem Bundeskriminalamt oder Landeskriminalamt oder Verfassungsschutz will denn entscheiden, ob diese Person eine positive oder negative Prognose hat.

Das ist nicht möglich aus Ihrer Sicht?

Nein! Ich halte das für äußerst schwierig. Das ist sehr willkürlich. Da muss man das Gesetz klarer fassen. Aber wenn Sachen schon über ein Jahrzehnt oder so was zurückliegen – ich kenne jetzt die Akten nicht, die Ihnen vielleicht vorliegen oder die der ARD vorliegen im einzelnen -, diese Sachen haben dann dort nichts mehr zu suchen und auf dieser Basis darf man auch Journalisten nicht die Akkreditierung entziehen. Das ist ja nicht nur ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und gegen die entsprechenden Löschungsvorgaben und Löschungsfristen; das ist am Ende dann auch ein Eingriff in die Pressefreiheit. Wenn aufgrund dieser, eigentlich gar nicht mehr vorhanden sein dürfenden Daten Journalisten an der Arbeit gehindert werden, dann ist das nicht in Ordnung und das muss parlamentarisch aufgearbeitet werden.

André Hahn war das, stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums und Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Die Linke. Herr Hahn, danke Ihnen für dieses Gespräch!

Ganz herzlichen Dank auch Ihnen.

Deutschlandfunk,