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Schwarz-Gelber Zynismus im Umgang mit Kindergeld und Hartz IV

Im Wortlaut von Barbara Höll,

Verschiedene Medien berichteten am letzten Wochenende, dass die Hartz IV-Bescheide vom Januar für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern um 20 Euro pro Kind zu hoch ausgefallen sind. Die Diskussion über die Konsequenzen aus dieser sogenannten „Überzahlung“ stiftete Verunsicherung bei den Betroffenen. Insbesondere kursierten widersprüchliche Meldungen darüber, ob, und falls ja wie das nicht berücksichtigte Kindergeld zurückgezahlt werden muss. Ich brachte daher diesen brisanten Themenkomplex als dringlich in die Befragung der Bundesregierung am Mittwoch ein.

Hintergrund ist, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung das Kindergeld zum 1. Januar um 20 Euro pro Kind und Monat erhöht hat. Für Besserverdienende, die den Kinderfreibetrag voll nutzen können, gibt es sogar knapp 40 Euro monatlich mehr für jedes Kind. Ein Nullsummenspiel ist die Kindergelderhöhung für die Familien, die das Geld am meisten bräuchten: Hartz IV-EmpfängerInnen wird das Kindergeld vom Regelsatz wieder abgezogen.

Umso verwunderlich war, dass das erhöhte Kindergeld bei der Ermittlung der Leistungshöhe in den Hartz IV-Bescheiden vom Januar nicht berücksichtigt wurde. Die Fraktion DIE LINKE hatte zwar bereits Anfang Dezember gefordert, so hilfsweise bis zu einer bedarfsgerechten Erhöhung der Regelleistungen vorzugehen. Aber der entsprechende Änderungsantrag wurde von der Parlamentsmehrheit abgeschmettert.

In der Fragestunde bestätigte die Bundesregierung, dass es im Januar zu einer „Überzahlung“ durch die nicht berücksichtigte Kindergelderhöhung kam - möglicherweise wird das auch im Februar noch so sein. Die Bundesregierung schätzt die Anzahl der betroffen Bedarfsgemeinschaften auf 1,1 Millionen.

Skandalös war die Mitteilung, dass die Bundesregierung auf einer Rückzahlung dieses Betrags beharrt. Formell erfolgt dies über einen Änderungsbescheid, in dem steht welcher Zahlbetrag ab Januar gilt und dass für die Zeit ab Januar die „Überzahlung“ zurückzuleisten ist. Als einziger Trost bleibt den Betroffenen, dass die Rückzahlung nicht sofort über die laufenden Bezüge erfolgt. Sie wird erst dann fällig, wenn die Betroffenen über eine andere Vermögens- und Einkommenssituation verfügen. Das Damoklesschwert der Rückzahlung schwebt trotzdem vier Jahre über den Betroffenen, erst danach ist es verjährt.

Die Entscheidung der Bundesregierung auf Rückzahlung ist willkürlich - sie hätte so nicht handeln müssen. Bereits vor einem Jahr kam es zu einer ähnlichen Situation. Die damalige Bundesregierung verzichtete im Jahr der Bundestagswahlen auf eine Rückzahlung. Perfide wird die Entscheidung der Bundesregierung angesichts der immensen Zusatzkosten, die durch die Rückforderungen entstehen. Experten gehen davon aus dass Verwaltungskosten ein Vielfaches der „Überzahlung“ betragen. Hans-Joachim Fuchtel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales begründete die Entscheidung der Bundesregierung so: „In der jetzigen Situation müssen wir sehen, dass wir dort sparen, wo es möglich ist, und dass wir kein zusätzliches Geld ausgeben.“ Im Angesicht der bereits beschlossenen Milliarden an Steuergeschenken für Reiche und Unternehmen ist das purer Zynismus!

Von Barbara Höll

www.linksfraktion.de, 28. Januar 2010