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Schwarz-gelbe Blockade im Kampf gegen Abgeordnetenkorruption beenden

Nachricht von Raju Sharma,

Seit Jahren blockieren Union und FDP im Bundestag die wirksame Bekämpfung der Korruption. Ein besonders drastisches Beispiel dafür sind die Empfehlungen der "Staatengruppe gegen Korruption" (GRECO). Darin wird beispielsweise bemängelt, dass es in Deutschland keine Regelung gibt, die Abgeordnetenkorruption wirksam unter Strafe stellt. Mit der Abgeordnetenkorruption und den Vorschlägen der Opposition dazu hat sich nun der Rechtsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung befasst.

Drei Gesetzesentwürfe, die DIE LINKE, Grüne und SPD eingebracht haben, wollen den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung erweitern. Das Ziel ist, die UN-Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung endlich zu erfüllen. Deutschland hat zwar bereits im Dezember 2003 ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet; dessen Ratifizierung scheitert bisher aber an beharrlichem Widerstand von CDU und FDP.

In ihren Stellungnahmen wiesen mehrere Sachverständige darauf hin, dass hierbei nicht nur der Bundesgerichtshof im Jahr 2006 Handlungsbedarf festgestellt hat, sondern auch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen wie Transparency International, LobbyControl, Campact und Abgeordnetenwatch. LINKE, NGOs und die Staatengruppe gegen Korruption liegen mit ihrer Forderung nach einer Verschärfung des Paragrafen 108e des Strafgesetzbuches damit auf einer Linie. Doch nicht nur das: Erst kürzlich hatten 39 Vorstandsmitglieder führender deutscher DAX-Unternehmen die Fraktionen des Bundestages aufgefordert, für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption und die Novellierung des genannten Paragrafen 108e zu sorgen. Deutschland, so die Befürchtung der Manager, mache sich ansonsten international unglaubwürdig. Das ist nachvollziehbar, denn Deutschland ist eines von zehn Ländern, das das Abkommen nicht ratifiziert und befindet sich damit in Gesellschaft von Staaten wie Myanmar, Sudan oder der Elfenbeinküste.

Das Ergebnis der Anhörung fasste Raju Sharma für die Linksfraktion wie folgt zusammen: "Alle Sachverständigen waren sich einig, dass es möglich ist, die gesetzgeberischen Voraussetzungen für eine Ratifizierung der UN-Konvention zu erfüllen", so der LINKE Bundestagsabgeordnete Raju Sharma: "Lediglich Details der Umsetzung waren umstritten." Während einige Sachverständige die Gesetzentwürfe der drei Oppositionsfraktionen als grundsätzlich richtigen Weg bewerteten, sprachen sich andere stattdessen für verschärfte Regelungen zur Transparenz und für Befangenheitsbestimmungen aus.

"Mit gutem Willen aller Beteiligten sollte sich eine gemeinsame Lösung finden lassen. Die Opposition hat konkrete Angebote vorgelegt. Zwar lehnte die Union den Vorschlag der LINKEN nach einer gemeinsamen Initiative aller Fraktionen ab. Das sollte aber nicht das letzte Wort sein. Nach dieser Anhörung gibt es keine Ausreden mehr für die Fortsetzung der Blockade durch Union und FDP", so Sharma.